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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 14/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Pressemitteilung zur Sitzung des Ortsgemeinderates Heimbach am 10.03.2025

Öffentlicher Teil

TOP 1. Prüfung der Jahresrechnung 2021 und Entlastungserteilung

a) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen

b) Feststellung des Jahresabschlusses

c) Entlastungserteilung

Die Sitzungsleitung für diesen Tagesordnungspunkt übernimmt die Erste Beigeordnete Anett Albrecht (Wahl und Ernennung zur Ersten Beigeordneten am 18.07.2024).

Der von der Verwaltung erstellte Rechenschaftsbericht, die Schlussbilanz zum 31.12.2021 sowie die Aufstellung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wurde den Gemeinderatsmitgliedern mit der Einladung übersandt.

Daniela Schmitt, Vorsitzende Rechnungsprüfungsausschuss, berichtet über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses und teilt mit, dass aus Sicht des Rechnungsprüfungsausschusses sich keine Beanstandungen ergeben haben.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.01.2025 den Jahresabschluss geprüft und dem Gemeinderat empfohlen, die noch nicht genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu genehmigen, den Jahresabschluss festzustellen und die Entlastung zu erteilen.

Ergänzend zu den Vorlagen trägt der Haushaltssachbearbeiter der Ortsgemeinde einige wichtige Punkte aus der Jahresrechnung vor.

Die Schlussbilanz der Ortsgemeinde Heimbach schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 3.494.638,57 € ab (Vorjahr 3.584.492,05 €).

Immaterielle Vermögensgegenstände – Nahwärmeversorgung Besenbinderhalle 21.010 € (Vorjahr 24.830 €).

Das Sachanlagevermögen beträgt 3.435.785,87 € (Vorjahr = 3.479.157,79 €). Die wesentlichsten Vermögensgegenstände sind der Gemeindewald mit 728.019,19 €, das Infrastrukturvermögen mit 1.658.113,69 €, und das übrige Grundvermögen mit 938.193,63 € (darin enthalten die Besenbinderhalle mit 389.957,40 €).

Die Finanzanlagen betragen 5.700,00 €. Es handelt sich hierbei um den Anteil der Ortsgemeinde an der AÖR mit 3.000 € und KSG mit 2.700 €.

Das Umlaufvermögen weist die Forderungen zum 31.12.2021 in Höhe von 30.641,83 € aus. Zum Bilanzstichtag 2021 bestehen gegenüber der Verbandsgemeinde (im Rahmen der Einheitskasse) keine Forderungen.

Es wird ein positives Eigenkapital von 1.877.426,56 € (Vorjahr: 1.923.757,64 €) ausgewiesen. Das Eigenkapital hat sich im Haushaltsjahr 2021 aufgrund des Jahresfehlbetrages um 46.331,08 € vermindert (Vorjahr Jahresüberschuss von 29.944,76 €).

Die Veränderungen bei den Sonderposten resultieren hauptsächlich aus den analog zu den Abschreibungen vorgenommenen Auflösungen (32.867,24 €). Zugänge ergeben sich in 2021 keine.

Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahme für Investitionen bestehen zum Jahresende in Höhe von 377.733,67 €. Es bestehen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 7.597,71 € (es handelt sich hierbei überwiegend um Unternehmerrechnungen die noch das Jahr 2021 betrafen aber erst nach dem Bilanzstichtag zur Begleichung eingereicht wurden). Gegenüber der Einheitskasse bei der Verbandsgemeinde bestanden zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten in Höhe von 21.457,46 €.

In der Ergebnisrechnung ist ein Jahresfehlbetrag von 46.331,08 € ermittelt. Gegenüber der Haushaltsplanung bedeutet dies eine Verbesserung von 81.994,92 €. Die Verbesserung beruht auf Einsparungen im Bereich aller Aufwendungen und auf höheren Einnahmen bei Steuern. Die fixen Aufwendungen blieben weitgehend im Rahmen der Haushaltsansätze.

Die im Haushaltsjahr 2021 im Ergebnis- und Finanzhaushalt entstandenen Haushaltsüberschreitungen wurden erläutert.

Beim Produkt 5551 Forstwirtschaft beläuft sind das Ergebnis auf - 5.709,71 €. Geplant war ein Defizit von 4.620 €.

Die noch zu genehmigenden Haushaltsüberschreitungen nach § 100 der Gemeindeordnung belaufen sich im Ergebnishaushalt auf 0,00 € und im Finanzhaushalt auf 3.382,13 €.

In der Finanzrechnung wird zum Bilanzstichtag eine Verringerung des Zahlungsmittelbestandes auf - 214.457,46 € ausgewiesen. Dies ist einer Verschlechterung gegenüber der Planung von 70.181,94 €. Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse bestehen in der Höhe von 21.457,46 €. Die Mindereinahmen sind zum größten Teil bei der Schlüsselzuweisung entstanden.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen stellt Daniela Schmitt die Beschlussvorschläge zur Abstimmung.

Beschluss:

Der OG-Rat Heimbach beschließt:

1.)

Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2021 werden, soweit dies noch nicht geschehen ist, gemäß § 100 GemO genehmigt.

2.)

Der geprüfte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 der Ortsgemeinde Heimbach wird gemäß § 114 Abs. 1 S. 1 GemO festgestellt.

3.)

Dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit sie im Jahr 2021 den Ortsbürgermeister vertreten haben sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, soweit sie im Jahr 2021 den Bürgermeister vertreten haben, wird nach § 114 Abs. 1 S. 2 GemO für das Jahr 2021 Entlastung erteilt.

Ortsbürgermeister Jürgen Saar hat gem. § 110 Abs. 1 4 S. 1 HS. 1 GemO kein Stimmrecht.

Der Erste Beigeordnete Pascal Wagner-Schön hat im Jahr 2021 keine Vertretung geführt.

Der Beigeordnete Friedhelm Werle hat im Jahr 2021 ebenfalls keine Vertretung geführt.

Somit haben Pascal Wagner-Schön und Friedhelm Werle jeweils Stimmrecht.

TOP 2. Prüfung der Jahresrechnung 2022 und Entlastungserteilung

a) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen

b) Feststellung des Jahresabschlusses

c) Entlastungserteilung

Die Sitzungsleitung für diesen Tagesordnungspunkt übernimmt die Erste Beigeordnete Anett Albrecht (Wahl und Ernennung zur Ersten Beigeordneten am 18.07.2024).

Der von der Verwaltung erstellte Rechenschaftsbericht, die Schlussbilanz zum 31.12.2022 sowie die Aufstellung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wurde den Gemeinderatsmitgliedern mit der Einladung übersandt.

Daniela Schmitt, Vorsitzende Rechnungsprüfungsausschuss, berichtet über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses und teilt mit, dass aus Sicht des Rechnungsprüfungsausschusses sich keine Beanstandungen ergeben haben.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.01.2025 den Jahresabschluss geprüft und dem Gemeinderat empfohlen, die noch nicht genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu genehmigen, den Jahresabschluss festzustellen und die Entlastung zu erteilen.

Ergänzend zu den Vorlagen trägt der Haushaltssachbearbeiter der Ortsgemeinde einige wichtige Punkte aus der Jahresrechnung vor.

Die Schlussbilanz der Ortsgemeinde Heimbach schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 3.724.357,45 € ab (Vorjahr 3.494.638,57 €).

Immaterielle Vermögensgegenstände – Nahwärmeversorgung Besenbinderhalle 17.190 € (Vorjahr 21.010 €).

Das Sachanlagevermögen beträgt 3.645.376,08 € (Vorjahr = 3.435.785,87 €). Die wesentlichsten Vermögensgegenstände sind der Gemeindewald mit 728.019,19 €, das Infrastrukturvermögen mit 1.588.931,69 €, und das übrige Grundvermögen mit 1.127.186,88 € (darin enthalten die Besenbinderhalle mit 382.268,40 €).

Die Finanzanlagen betragen 5.700,00 €. Es handelt sich hierbei um den Anteil der Ortsgemeinde an der AÖR mit 3.000 € und KSG mit 2.700 €.

Das Umlaufvermögen weist die Forderungen zum 31.12.2022 in Höhe von 54.588,50 € aus. Zum Bilanzstichtag 2022 bestehen gegenüber der Verbandsgemeinde (im Rahmen der Einheitskasse) keine Forderungen.

Es wird ein positives Eigenkapital von 2.095.691,71 € (Vorjahr: 1.877.426,56 €) ausgewiesen. Das Eigenkapital hat sich im Haushaltsjahr 2022 aufgrund des Jahresüberschusses um 218.265,15 € erhöht (Vorjahr Jahresfehlbetrag von 46.331,08 €).

Die Veränderungen bei den Sonderposten resultieren hauptsächlich aus den analog zu den Abschreibungen vorgenommenen Auflösungen (43.102 €). Zugänge ergeben sich in 2022 43.418,38 € durch Beiträge (Aktion Blau-Grundstück am Bach) und 6.500 € durch Anzahlungen (Zuwendung Backes und Pavillon Wanderweg).

Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahme für Investitionen bestehen zum Jahresende in Höhe von 387.123,76 € (Tilgung 25.509,91 €, Neuer Kredit 34.900 €). Es bestehen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 4.789 € (es handelt sich hierbei überwiegend um Unternehmerrechnungen die noch das Jahr 2022 betrafen aber erst nach dem Bilanzstichtag zur Begleichung eingereicht wurden). Gegenüber der Einheitskasse bei der Verbandsgemeinde bestanden zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten in Höhe von 10.208,02 €.

In der Ergebnisrechnung ist ein Jahresüberschuss von 218.265,15 € ermittelt. Gegenüber der Haushaltsplanung bedeutet dies eine Verbesserung von 184.308,15 €. Die Verbesserung beruht auf Einsparungen im Bereich aller Aufwendungen und auf höheren Einnahmen bei Steuern. Die fixen Aufwendungen blieben weitgehend im Rahmen der Haushaltsansätze.

Die im Haushaltsjahr 2022 im Ergebnis- und Finanzhaushalt entstandenen Haushaltsüberschreitungen wurden erläutert.

Beim Produkt 5551 Forstwirtschaft beläuft sind das Ergebnis auf 5.899,68 €. Geplant war ein Defizit von 4.440 €

Die noch zu genehmigenden Haushaltsüberschreitungen nach § 100 der Gemeindeordnung belaufen sich im Ergebnishaushalt auf 15.376,14 € und im Finanzhaushalt auf 20.355,01 €. In beiden Fällen handelt es sich um Mehrausgaben bei Kreis- und Gewerbesteuerumlage. Die Überschreitungen sind gedeckt durch Steuermehreinnahmen.

In der Finanzrechnung wird zum Bilanzstichtag eine Verringerung des Zahlungsmittelbestandes auf - 10.715,69 € ausgewiesen. Dies ist einer Verbesserung gegenüber der Planung von 72.639,56 €. Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse bestehen in der Höhe von 10.208,02 €. Die Mehreinahmen sind zum größten Teil bei Steuern entstanden.

Die vorgelegten Belege wurden im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung ausführlich geprüft. Die Überprüfung des Jahresabschlusses 2022 der Ortsgemeinde Heimbach führte zu keinen Beanstandungen.

Beschluss:

Der OG-Rat Heimbach beschließt:

1.)

Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2022 werden, soweit dies noch nicht geschehen ist, gemäß § 100 GemO genehmigt.

2.)

Der geprüfte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 der OG Heimbach wird gemäß § 114 Abs. 1 S. 1 GemO festgestellt.

3.)

Dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit sie im Jahr 2022 den Ortsbürgermeister vertreten haben sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, soweit sie im Jahr 2022 den Bürgermeister vertreten haben, wird nach § 114 Abs. 1 S. 2 GemO für das Jahr 2022 Entlastung erteilt.

Ortsbürgermeister Jürgen Saar hat gem. § 110 Abs. 1 4 S. 1 HS. 1 GemO kein Stimmrecht.

Der Erste Beigeordnete Pascal Wagner-Schön hat im Jahr 2022 Vertretung geführt.

Der Beigeordnete Friedhelm Werle hat im Jahr 2022 ebenfalls Vertretung geführt.

Somit haben Pascal Wagner-Schön und Friedhelm Werle ebenfalls kein Stimmrecht (vgl. § 110 Abs. 4 S. 2 Alt. 2 GemO).

TOP 3. Prüfung der Jahresrechnung 2023 und Entlastungserteilung

a) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen

b) Feststellung des Jahresabschlusses

c) Entlastungserteilung

Die Sitzungsleitung für diesen Tagesordnungspunkt übernimmt die Erste Beigeordnete Anett Albrecht (Wahl und Ernennung zur Ersten Beigeordneten am 18.07.2024).

Der von der Verwaltung erstellte Rechenschaftsbericht, die Schlussbilanz zum 31.12.2021 sowie die Aufstellung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wurde den Gemeinderatsmitgliedern mit der Einladung übersandt.

Daniela Schmitt, Vorsitzende Rechnungsprüfungsausschuss, berichtet über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses und teilt mit, dass aus Sicht des Rechnungsprüfungsausschusses sich keine Beanstandungen ergeben haben.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.01.2025 den Jahresabschluss geprüft und dem Gemeinderat empfohlen, die noch nicht genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu genehmigen, den Jahresabschluss festzustellen und die Entlastung zu erteilen.

Ergänzend zu den Vorlagen trägt der Haushaltssachbearbeiter der Ortsgemeinde einige wichtige Punkte aus der Jahresrechnung vor.

Das Vermögen (Bilanzsumme) der Ortsgemeinde beträgt zum Bilanzstichtag 3.918.047,37 €.

Die Bilanz zum Ende des Haushaltsjahres weist ein positives Eigenkapital in Höhe von 2.233.402 € aus.

Das Eigenkapital hat sich im Haushaltsjahr aufgrund des Jahresüberschusses um 137.710,49 € erhöht.

Bei den Sonderposten aus Zuwendungen erfolgte eine Auflösung in Höhe von 30.717 €, welche im Abgang ausgewiesen wird.

Durch den Auflösungsbetrag in Höhe von 12.332 € wurde der Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten verringert.

Bei den Grabnutzungsentgelten ergaben sich Zugänge in Höhe von 7.350 €. Weiterhin wurden Grabnutzungsentgelte in Höhe von 133.198,90 € aufgelöst.

Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

Es bestehen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen i.H.v. 42.630,05 €. Ebenso bestehen Verbindlichkeiten aus der Kreditaufnahme für Investitionen i.H.v. 575.790,82 €. Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen betragen 2.219,67 €. Die sonstigen Verbindlichkeiten beliefern sich auf 2.473,36 €.

Insgesamt bestehen Verbindlichkeiten i.H.v. 623.113,90 €.

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten bezieht sich mit 5.325,68 € auf bereits gezahlte, aber noch nicht fällige Steuerforderungen.

Das Sachanlagevermögen vermindert sich um 6.115,21 € auf 3.639.260,87 €.

Zugänge ergaben sich durch den Kauf des Kindergartengrundstückes „In der Seiters“ (22.870,77 €), die Einbuchung der Parkfläche „Am Hahnenhübel“ (1.785 €), Anschaffung einer STIHL BF KM Bodenfräse (299 €), Erschließung Neubaugebiet „Auf Kiefern II“ (25.634,40 €), Errichtung der Wanderhütte (946,36 €), Wasserbaumaßnahme „Reichenbach“ im Bereich Hahnenhübel (2.142 €), Errichtung Backhaus (390 €) und durch den Neubau Kindertagesstätte (42.243,76 €).

Abgänge ergaben sich durch den Verkauf der Parkfläche „Am Hahnenhübel“, Flur 10, Parz. 224/6, 33 m² (165 €).

Die Abschreibungen haben das Anlagevermögen um 100.724 € vermindert.

Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss von 137.710,49 € ab. Gegenüber der Planung, die von einem Fehlbetrag von 59.801 € ausging, bedeutet dies eine Verbesserung um 197.511,29 €.

Es konnten insgesamt Erträge in Höhe von 1.361.146,22 € verbucht werden; das bedeutet Mehrerträge gegenüber der Planung i.H.v. 115.303,22 €.

Mehrerträge gab es hauptsächlich bei der Schlüsselzuweisung B (rd. 28.650 €) und durch die Auflösung des SoPo Grabnutzungsentgelte (rd. 125.850 €).

Mindererträge ergaben sich hauptsächlich bei der Gewerbesteuer (rd. 80.700 €).

Aufwendungen mussten insgesamt in Höhe von 1.223.435,93 € verbucht werden. Das sind 82.208,07 € weniger als veranschlagt.

Minderaufwendungen ergaben sich bei folgenden Positionen:

-

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen rd. 78.300 €,

-

Sonstige laufende Aufwendungen rd. 7.900 €

Die Finanzrechnung schließt mit einem Finanzmittelüberschuss von 18.070,55 € ab. Gegenüber der Planung, die von einem Fehlbetrag von 627.451 € ausging, bedeutet dies eine Verbesserung um 645.521,55 €.

Die Finanzrechnung stellt sich, mit Ausnahme der Abschreibungen sowie Auflösungen von Sonderposten, wie die Ergebnisrechnung dar. In der Finanzrechnung werden zusätzlich auch Ein- und Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeiten ausgewiesen.

Die Ortsgemeinde Heimbach konnte Investitionseinzahlungen in Höhe von 12.502,17 € verbuchen.

Investitionsauszahlungen wurden in Höhe von 92.988,79 € getätigt.

Verpflichtungen aus Finanzierungstätigkeiten bestehen nunmehr aus der Kreditaufnahme.

Die Ortsgemeinde hat in den vergangenen Jahren einige Kredite aufgenommen.

Aufgrund der Kosten für den Neubau des Kindergartens wurde im Jahr 2023 ein weiterer Kredit bei der Kreissparkasse Birkenfeld i.H.v. 220.000 € aufgenommen.

Nach der Tilgung im Jahr 2023 i.H.v. 31.332,94 € beläuft sich die Restschuld auf 575.790,82 €.

In der Finanzrechnung wird ein negativer Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit i.H.v. 80.486,62 € ausgewiesen.

Gegenüber der Planung, die von einem negativen Saldo i.H.v. 606.000 € ausging, bedeutet dies eine Verbesserung um 525.513,38 €. Die Verbesserung beruht auf Auszahlungen für Investitionen, die in diesem Jahr geplant waren, jedoch nicht durchgeführt wurden.

Beschluss:

Der OG-Rat Heimbach beschließt:

1.)

Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2023 werden, soweit dies noch nicht geschehen ist, gemäß § 100 GemO genehmigt.

2.)

Der geprüfte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der OG Heimbach wird gemäß § 114 Abs. 1 S. 1 GemO festgestellt.

3.)

Dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit sie im Jahr 2022 den Ortsbürgermeister vertreten haben sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, soweit sie im Jahr 2023 den Bürgermeister vertreten haben, wird nach § 114 Abs. 1 S. 2 GemO für das Jahr 2023 Entlastung erteilt.

Ortsbürgermeister Jürgen Saar hat gem. § 110 Abs. 1 4 S. 1 HS. 1 GemO kein Stimmrecht.

Der Erste Beigeordnete Pascal Wagner-Schön hat im Jahr 2023 keine Vertretung geführt.

Der Beigeordnete Friedhelm Werle hat im Jahr 2023 ebenfalls keine Vertretung geführt.

Somit haben Pascal Wagner-Schön und Friedhelm Werle jeweils Stimmrecht.

TOP 4. Beratung und Beschlussfassung Forstwirtschaftsplan 2025

Beschluss über den Kommunalen Forsthaushalt 2025:

Es ist geplant 165 fm. einzuschlagen, bei einem Verkauf von 145 fm.

Insgesamt wird im Forstwirtschaftsplan mit:

- Ergebnishaushalt

Erträgen i.H.v.

27.885,00 €

und Aufwendungen i.H.v.

23.197,00 € geplant.

Es wird somit mit einem Überschuss i.H.v.:

4.688,00 € gerechnet.

- Zusätzliche Investitionen im Finanzhaushalt

Einzahlungen i.H.v.

0,00 €

und Auszahlungen i.H.v.

0,00 € geplant.

Es wird somit mit einem Überschuss i.H.v.:

0,00 € gerechnet.

Die im Jahr 2025 geplanten Maßnahmen werden durch das Forstamt Birkenfeld erläutert.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Forstwirtschaftsplan 2025 zu.

TOP 5. Annahme von Spenden

Der Gemeinderat hat noch über die Annahme folgender Geldzuwendung zu entscheiden:

700,00 € vom 25.09.2024 der Kreissparkasse Birkenfeld, 55743 Idar-Oberstein zur Förderung der Vereinsgemeinschaft.

Beschluss:

Die Ortsgemeinde Heimbach nimmt die vorgenannte Geldzuwendung gemäß § 94 Abs. 3 GemO an.

TOP 6. Neubau Kindergarten Heimbach, Vergabe SiGeKo

Für den Neubau des Kindergartens der Ortsgemeinde Heimbach wird ein SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitskoordinator) benötigt. Hierzu wurden 3 Ingenieurbüros aufgefordert ein Angebot einzureichen. Zum Abgabetermin lagen 3 Angebote vor. Nach rechnerischer und sachlicher Prüfung ergibt sich folgende Reihenfolge:

1.

ISS plan(team) GmbH

66646 Marpingen

Beschluss:

Der Auftrag für den SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitskoordinator) für den Neubau Kindergarten Ortsgemeinde Heimbach ist dem Ingenieurbüro ISS plan(team) GmbH aus Marpingen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

TOP 7. Anfragen der CDU-Fraktion Heimbach

Schriftliche Anfragen der CDU-Fraktion Heimbach zum Sachstand Kindergarten.