Titel Logo
Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 14/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Sitzung des Ortsgemeinderates Reichenbach am 12.03.2025

Öffentlicher Teil

TOP 1. Einwohnerfragestunde

Ein Einwohner fragt nach, ob eine Geschwindigkeitsmesseinrichtung in der Hauptstraße aufgestellt werden könnte, da nach Aussage des Einwohners dort häufig zu schnell gefahren wird.

Herr Uwe Nees berichtet, dass er bereits einen Antrag auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h für diesen Bereich gestellt habe. Eine Klärung mit dem Landesbetrieb Mobilität und der Verbandsgemeinde Baumholder wäre im Gange.

TOP 2. Vorstellung Gemeindeschwester Plus

Frau Britta Bidinger (Gemeindeschwester Plus) stellt sich vor und beschreibt ihre Tätigkeit (unter anderem die Unterstützung von Senioren/älteren Personen bei der Ausstattung Wohnung/Haus, der Integration ins Sozialleben usw.) Termine für Sprechstunden erscheinen im Öffentlichen Anzeiger.

Frau Britta Bidinger berichtet außerdem, dass sie am Seniorennachmittag der Gemeinde anwesend sein wird.

TOP 3. Beratung und Beschlussfassung Forstwirtschaftsplan 2025

Frau Marleen Eickhoff stellt den Forstwirtschaftsplan 2025 sowie eine Präsentation über die Bestandsaufnahme vor.

Beschluss über den Kommunalen Forsthaushalt 2025:

Es ist geplant 210 fm. einzuschlagen, bei einem Verkauf von 180 fm.

Insgesamt wird im Forstwirtschaftsplan mit:

- Ergebnishaushalt

Erträgen i.H.v.

42.420,00 €

und Aufwendungen i.H.v

0.840,00 € geplant.

Es wird somit mit einem Überschuss i.H.v.:

11.580,00 € gerechnet

- Zusätzliche Investitionen im Finanzhaushalt

Einzahlungen i.H.v.

0,00 €

und Auszahlungen i.H.v

0,00 € geplant.

Es wird somit mit einem Überschuss i.H.v.:

0,00 € gerechnet.

Die im Jahr 2025 geplanten Maßnahmen werden durch das Forstamt Birkenfeld erläutert.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Forstwirtschaftsplan 2025 zu.

TOP 4. Vergabe Bodengutachten für den Ausbau der Gehwege L172 und Gemeindestraßen

Für den geplanten Ausbau der Gehwege entlang der L172 inkl. der Straßen „In der Schwodel“ und „Gängelgasse“ sind Baugrundanalysen notwendig.

Hierzu wurde vom Fachbereich 3 ein entsprechendes Angebot vom Büro Umweltgeotechnik GmbH aus Nonnweiler angefordert.

Nach Nummer 4.3 der Verwaltungsvorschrift (Rundschreiben MWVLW v. 31.12.2024 Entbürokratisierung) ist die Beschaffung von Dienstleistungen unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bis zu einem geschätzten Auftragswert -ohne Umsatzsteuer- von 10.000 € ohne ein Vergabeverfahren (Direktauftrag) möglich.

Die Preise wurden geprüft und sind als ausreichen kalkuliert anzusehen.

Das Büro Umweltgeotechnik GmbH ist der Verwaltung aus anderen Bauvorhaben als

zuverlässig und leistungsstark bekannt.

Beschluss:

Der Auftrag zur Baugrundanalyse für die geplanten Gehwege entlang der L172 und der Straßen „In der Schwodel“ und „Gängelgasse“ ist dem Büro Umweltgeotechnik GmbH aus Nonnweiler zu erteilen.

TOP 5. Vergabe von Planungsleistungen für den Ausbau "In der Schwodel" und "Gängelgasse"

Im Zuge des Ausbaues der Hauptstraße L172 gelten die Straßen „In der Schwodel“ und „Gängelgasse“ als funktional abhängige Nebenstraßen und müssen bei der Planung ebenfalls berücksichtigt werden. Hierzu wurde das Ingenieurbüro Retzler gebeten ein Angebot für die Leistungsphasen 1 bis 9 inkl. örtlicher Bauüberwachung abzugeben.

Die vorläufig anrechenbaren Herstellkosten wurden mit 136.000,-€ angenommen. Auf dieser Grundlage hat das Ingenieurbüro ein Angebot abgegeben.

Da gemäß Ministerialblatt der Landesregierung vom 06.09.2021, Abs. 5.2.2 Planungsleistungen bis zu einer Auftragswertgrenze von 25.000,-€ (netto) auch ohne Aufforderung weiterer Planungsbüros zur Abgabe eines Angebotes mit nur einem Planungsbüro verhandelt werden kann, schlagen wir vor die Planungsleistungen 1 bis 9 inkl. örtlicher Bauüberwachung an das Ingenieurbüro Retzler zu vergeben.

Das Ingenieurbüro ist der Verwaltung als zuverlässiges und leistungsstarkes Unternehmen bekannt.

Beschluss:

Die Planungsleistungen für die LPH 1-9 inkl. der örtlichen Bauüberwachung der HOAI für den Ausbau der Straßen „In der Schwodel“ und „Gängelgasse“ im Zuge des Ausbaues der L172 ist dem Ingenieurbüro Retzler aus Idar-Oberstein zu vergeben.

TOP 6. Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom 2026 - 2028 - OG Reichenbach

Auf die beigefügte Ausschreibungskonzeption und die zugehörigen Anlagen 4, 5 und 6 wird verwiesen; die wesentlichen Eckpunkte sind:

Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz bietet über seine Tochtergesellschaft Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH den rheinland-pfälzischen Gemeinden, Städten, Zweckverbänden, Anstalten, Eigenbetrieben und kommunalen Unternehmen die Teilnahme an einer gebündelten Ausschreibung zur Beschaffung der Stromlieferung für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 an (feste Vertragslaufzeit 3 Jahre). Hierzu sind ein entsprechender Auftrag bzw. entsprechende Vollmachten an die Kommunalberatung erforderlich.

Das Entgelt beträgt 150 Euro je Teilnehmer (Kommune, Eigenbetrieb, AöR, ZwV) plus einen Zuschlag für jede Abnahmestelle ab der 7. Abnahmestelle in Höhe von 12 Euro. Sollte die Bündelausschreibung noch vor dem ersten Einzelwettbewerb durch die KB gestoppt werden, werden für bis dahin erbrachte Leistungen (insbesondere die Zusammenstellung und Prüfung der Abnahmestellen) pauschal 10 Euro je Abnahmestelle in Rechnung gestellt (netto zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer). Das gleiche gilt, wenn der Auftraggeber seinen Auftrag bis einen Tag vor der Durchführung des ersten Einzelwettbewerbs storniert.

Wie bisher können Normalstrom und Ökostrom mit unterschiedlichen Varianten bzgl. der Neuanlagenquote (siehe ausführlich in Anlage 4) gewählt werden.

Anders als bisher werden nun drei Beschaffungsoptionen angeboten (siehe ausführlich in Anlage 5):

a)

Strukturierte Beschaffung. Das ist das bisherige Beschaffungsmodell. Der Lieferpreis wird aus dem Angebotspreis und der tatsächlichen Marktentwicklung über längere Zeiträume im Vorjahr ermittelt. Dazu werden die Börsenpreise an sechs (für 2026) bzw. 12 (für 2027 und 2028) vorher festgelegten Stichtagen ermittelt. Dies dient einer weiteren Risikominimierung, um die Preisbildung nicht von nur wenigen Stichtagen in einem möglicherweise ungünstigen Marktumfeld preisbestimmend für ein ganzes Lieferjahr werden zu lassen.

Der Korridor für die Mehr- und Mindermengenregelung liegt unverändert bei ± 5% (95/105).

Der Lieferpreis für das ganze Kalenderjahr steht im Dezember des Vorjahres fest.

b)

Spotmarktmodell: Dieses wurde auf Wunsch aus den Kommunen ergänzt und gilt ausschließlich für Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Abnahmestellen). Es handelt sich um ein Mischmodell, in dem 70 % der von der Kommune prognostizierten Verbrauchsmengen am Terminmarkt nach dem Modell a) (strukturierte Beschaffung) und die Restmenge am handelstäglich am Spotmarkt zu dem für diesen Tag ermittelten Börsenpreis (plus Aufschlag für das "handling", sog. "fee") berechnet wird. Dort steht der (durchschnittliche) Lieferpreis für das Kalenderjahr also erst im Nachhinein fest.

c)

Bilanzkreismodell: Dieses Modell richtet sich ausschließlich an die Kommunen / Teilnehmer, die (planmäßig) zum 1.1.2026 die in der Anlage 5 angeführten Voraussetzungen für einen Kunden-Strombilanzkreis erfüllen. In diesem Modell werden die Dienstleistung "Bilanzkreismanagement" (Bilanzierung und Abrechnung) sowie die Beschaffung der sog. Residuallasten bzw. die Vermarktung bilanzieller Überschüsse zusammen "im Paket" ausgeschrieben.

Die Beschaffung für alle Modelle erfolgt als europaweite Ausschreibung über ein Dynamisches Beschaffungssystem (§§ 22 ff VgV). Dieses hat den großen Vorteil, dass darüber zeitlich gestaffelt mehrere Einzelwettbewerbe gestartet werden können, um im Idealfall ein jeweils günstiges Marktumfeld zu "treffen". Wie bisher werden mehrere Lose nach technischen und/oder regionalen Aspekten gebildet. Zudem werden die Lose nicht wie bisher zu einem Zeitpunkt am Markt platziert, sondern in mehreren Einzelwettbewerben. Über dies alles entscheidet die Kommunalberatung gemeinsam mit switch.on nach Eingang aller Aufträge, soweit erforderlich und geboten in Abstimmung mit den betreffenden Auftraggebern unter Berücksichtigung ihrer Anregungen.

Die Kommunalberatung führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag der teilnehmenden Kommunen durch. Sie erteilt für die Teilnehmer den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Für jeden einzelnen Teilnehmer kommt mit Zuschlagserteilung der ausgeschriebene Stromliefervertrag mit dem erfolgreichen Bieter des jeweiligen Loses zustande.

Die Stromlieferung wird zuzüglich Netznutzung (all-inclusive) ausgeschrieben. Die Energielieferpreise sind dagegen für jedes der beiden Lieferjahre durch die Bieter fest anzubieten. Durch die Trennung von Netznutzungsentgelten und Energielieferpreisen wird insbesondere gewährleistet, dass sich der Strompreis individuell für jede Kommune entsprechend der Benutzungsstruktur bildet.

Beim Bilanzkreismodell wird das Gesamtpaket aus der Dienstleistung "Bilanzkreismanagement" und Stromlieferung ausgeschrieben und zugeschlagen.

Beschluss:

1.

Der Ortsgemeinderat Reichenbach nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis.

2.

Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Ortsgemeinde Reichenbach ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

3.

Der Ortsgemeinderat bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Ortsgemeinde teilnimmt, namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Reichenbach vorzunehmen.

4.

Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

5.

Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde Reichenbach nach folgenden Maßgaben erfolgen.

TOP 7. Antrag Zuschuss Naturschutzverein Reichenbach zum Umweltschutztag

Herr Uwe Nees verkündet den Antrag für den Zuschuss des Naturschutzverein Reichenbach.

Der Gemeinderat stimmt über die Zuwendung von 450,00 € für den Naturschutzverein ab.

Herr Uwe Nees gibt bekannt, dass der Container für den Umweltschutztag in diesem Jahr auf Vorgabe des Abfallwirtschaftsbetriebs auf dem Platz des Gemeindehauses stehen wird.

TOP 8. Planung Frühjahrsfest

Herr Uwe Nees informiert über den Planungsstand des Frühjahrsfest 2025.

Der Gemeinderat stellt fest, dass der Platz des Gemeindehauses besser geeignet sei, als der Spielplatz der Gemeinde.

Entscheidungen können erst nach Absprache mit der Kulturgemeinschaft Reichenbach „KGR“ getroffen werden.