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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 14/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Satzung „Freisener Strasse“ in der OG Rückweiler

Satzung

"Freisener Straße"

in der Ortsgemeinde Rückweiler

Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Rückweiler hat in seiner Sitzung am 11.03.2026 die Veröffentlichung der Ergänzungssatzung "Freisener Straße" im Internet bzw. eine Auslegung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Im rückwärtigen Bereich der Freisener Straße, Hausnummer 22a, befindet sich eine bislang noch unbebaute Fläche (Parzellen 79/2 und 92/1), die dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen ist. Aufgrund der Lage und bereits vorhandenen Erschließungsanlagen bietet sich diese Fläche für eine Bebauung und zur Abrundung des Siedlungskörpers an. Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Freisener Straße, wodurch von einer gesicherten Erschließung auszugehen ist.

Die Ortsgemeinde Rückweiler beabsichtigt deshalb nach § 1 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 34 Abs. 4 BauGB, den genannten Bereich durch den Erlass einer Ergänzungssatzung in den im Zusammenhang bebauten Bereich miteinzubeziehen und somit die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung zu schaffen. Hierdurch soll der Siedlungsbestand der Freisener Straße in diesem Bereich sinnvoll abgerundet werden.

Die Satzung wird für die Fläche zwischen der Hausnummer 20 und 24 der Freisener Straße aufgestellt. Im Süden wird das Plangebiet durch die Verkehrsfläche der Freisener Straße begrenzt. Nördlich wird das Plangebiet durch die landwirtschaftlichen Grünflächen begrenzt.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Satzung sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 2.580 m2.

Die Durchführung des Satzungsverfahrens erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB.

Gemäß §§ 13 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Satzung, bestehend aus dem Planteil (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung in der Zeit vom 07.04.2026 bis einschließlich 08.05.2026 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde unter www.vgv-baumholder.de veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich in der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Zimmer Nr. 005, während der allgemeinen Dienststunden nach Terminabsprache eingesehen werden.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse verwaltung@baumholder.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Die Ergänzungssatzung erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Rückweiler, 23.03.2026
gez.
Lutz Altekrüger
Ortsbürgermeister