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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 15/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Überm Weiher“ der Stadt Baumholder

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Stadtrat Baumholder in öffentlicher Sitzung am 27.02.2023 den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Überm Weiher“ in der Stadt Baumholder im beschleunigten Verfahren gefasst hat.

Mit der Änderung des Bebauungsplanes verfolgt die Stadt Baumholder folgende Ziele:

Die Bebauungsplan-Änderung dient lediglich der Anpassung textlicher Festsetzungen an die Orientierungswerte der aktuellen BauNVO bzw. an die tatsächliche Bebauung vor Ort. Die Art der baulichen Nutzung bleibt unverändert. Nur für das Maß der baulichen Nutzung erfolgen geringfügige Anpassungen.

Aus diesen Gründen bedarf es der Änderung des Bebauungsplanes „Überm Weiher“. Es wird darauf hingewiesen, dass das BauGB erst seit den 1960er Jahren existiert. Für den rechtskräftigen Bebauungsplan findet demnach § 173 Abs. 3 BBauG 1960 Anwendung: „Bei dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehende baurechtliche Vorschriften und festgestellte städtebauliche Pläne gelten als Bebauungspläne, soweit sie verbindliche Regelungen der in § 9 bezeichneten Art enthalten.“

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Überm Weiher“ ersetzt den Bebauungsplan „Überm Weiher“ von 1955 lediglich durch die getroffenen Regelungsinhalte. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Überm Weiher“ (1955) bleiben hiervon unberührt.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 1,5 ha.

Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Baumholder stellt für das Plangebiet eine Wohnbaufläche dar. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist somit erfüllt.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB geändert.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes erfüllt die Vorgaben, um gem. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13 a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Öffentliche Auslegung gemäß § 13 und 3 Abs. 2 BauGB

Die Bebauungsplanunterlagen liegen in der Zeit von Donnerstag, den 20.04.2023 bis einschließlich Montag, den 22.05.2023, während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Bürgerbüro, Zimmer 101, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Internetportal der Verbandsgemeinde Baumholder, unter www.vgv-baumholder.de und über das Geoportal Rheinland-Pfalz, www.geoportal.rlp.de, elektronisch abrufbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: verwaltung@vgv-baumholder.de vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgelegte Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt.

Die Eingaben werden von der Stadt Baumholder geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt.

Baumholder, den 30.03.2023
Günther Jung, Stadtbürgermeister