Die Beratungen über die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 und zum Bebauungsplan "Solarpark L 348" standen im Mittelpunkt der jüngsten Sitzung des Gemeinderates.
Auslöser für die Aufstellung des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2024 ist die haushaltsrechtliche Sicherstellung der Finanzierung von bisher nicht bzw. nicht in dieser Höhe veranschlagten Investitionsvorhaben. Für den barrierefreien Anbau des Dorfgemeinschaftshauses werden 560.000 Euro eingestellt. Inklusive des Haushaltsansatzes aus 2023 werden somit Mittel von insgesamt 585.000 Euro für diese Maßnahme bereitgestellt, zu der zwischenzeitlich auch die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 408.000 Euro beantragt wurde.
Für einen notwendigen Anbau am Kindergartengebäude wird zunächst vorsorglich ein Ansatz für die Beauftragung eines Planungsbüros von 60.000 Euro eingestellt. Eine Kostenbeteiligung der Ortsgemeinden Eckersweiler, Fohren-Linden und Mettweiler ist hierbei noch nicht berücksichtigt. Weiterhin wurden Mittel für die Beschaffung einer Gewerbespülmaschine für die Dr. Darge-Halle (5.200 Euro) und den Kauf von Geschirr für das Dorfgemeindehaus und die Halle (6.000 Euro) neu veranschlagt.
Somit werden für das Haushaltsjahr 2024 im Ergebnishaushalt die Erträge auf nunmehr 894.827 Euro und die Aufwendungen auf 855.645 Euro neu festgesetzt. Es wird jetzt mit einem Jahresüberschuss von 39.182 Euro, anstatt bisher kalkulierten 21.542 Euro gerechnet. Somit ergibt sich gegenüber der bisherigen Planung eine Verbesserung in Höhe von 17.640 Euro. Im Ergebnishaushalt werden nur die notwendigsten Anpassungen vorgenommen. Diese betreffen die Steuern und Umlagen mit einer kalkulierten Verbesserung von 34.140 € und den Forstbereich mit einer Verbesserung von 12.000 € nach den zwischenzeitlich beschlossenen Forstwirtschaftsplänen 2024. Zusätzliche Mittel werden für weitere Zylinderschlüssel für die Schließanlage der Dr. Darge-Halle (1.500 Euro), für Elektroarbeiten in der Dr. Darge-Halle (16.500 €) und von notwendigen Reparaturen an der Heizungsanlage der Nahwärmeversorgung (8.000 Euro) eingestellt.
Die abschließende Finanzierung der veranschlagten Investitionen kann laut der vorliegenden Haushaltsplanung ohne Kreditaufnahme sichergestellt werden. Nach kurzer Beratung beschloss der Rat die Nachtragshaushaltssatzung einstimmig.
In Bezug auf den "Vorhabenbezogenen Bebauungsplan zum Solarpark L 348" beschäftigte sich der Rat mit dem von der ausführenden Firma vorgelegten Durchführungsvertrag, der Würdigung der Eingaben der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Abstimmung mit den Nachbargemeinden und der Beteiligung der Öffentlichkeit und nicht zuletzt mit dem Satzungsbeschluss.
Zum Durchführungsvertrag waren im Vorfeld der Sitzung aus dem Rat Fragen aufgekommen, die in der Sitzung beantwortet werden konnten. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes war in der Zeit vom 18.12.2023 bis 26.01.2024 erfolgt. Die vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft. Er beschloss die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung. Insbesondere galt es hier Eingaben der Landwirtschaftskammer, des Landesbetriebs Mobilität sowie der Direktion Landesarchäologie zu würdigen. Letztere beispielsweise stufte das Plangebiet als "Archäologische Verdachtsfläche" ein und fordert vor Baubeginn entsprechende Untersuchungen der Fläche. Grund hierfür ist ein in der Nähe des Plangebietes bekanntes Hügelgräberfeld, das vermutlich der eisenzeitlichen "Hunsrück-Eifelkultur" zuzuordnen ist und dessen Ausmaß bisher nicht genau bekannt ist. (weiterer Bericht folgt). (gf).