1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025 und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen habe ich dem Gemeinderat zugeleitet.
| 1. | Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Zimmer 206, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Gemeinderat zur Einsichtnahme öffentlich aus. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Rückweiler haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder oder an den Ortsbürgermeister Lutz Altekrüger, Flurstraße 21, 55776 Rückweiler, oder elektronisch an j-hornberger@vgv-baumholder.de einzureichen. Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |