Titel Logo
Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 16/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Pressemitteilung zur Sitzung des Stadtrates vom 27.02.2023

TOP 1. Prüfung der Jahresrechnung 2021 und Entlastungserteilung

a) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen

b) Feststellung des Jahresabschlusses

c) Entlastungserteilung

Die Sitzungsleitung zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt der Beigeordnete Michael Röhrig.

Der von der Verwaltung erstellte Rechenschaftsbericht wurde den Mitgliedern des Stadtrates mit der Einladung übersandt.

Aus dem Rechenschaftsbericht ist u.a. folgendes zu entnehmen:

Die Schlussbilanz der Stadt Baumholder schließt mit einer Bilanzsumme von 27.856.575,49 € (Vorjahr 27.079.145,52 €) ab.

Das Eigenkapital beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 7.993.391,26 € (Vorjahr 8.093.400,52 €).

Die Eigenkapitalveränderung ergibt sich aus dem in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Verlust von 100.009,26 € (Vorjahr 145.896,49 €).

Aktivseite der Bilanz zum 31. Dezember 2021:

Vorjahr:

Immaterielle Vermögensgegenstände:

175.025,09 €

175.055,09 €

Sachanlagen:

27.246.284,12 €

26.664.204,73 €

Finanzanlagen:

15.550,00 €

15.550,00 €

Umlaufvermögen:

412.955,02 €

217.396,96 €

Rechnungsabgrenzungs-

posten:

6.761,26 €

6.938,74 €

Passivseite der Bilanz zum 31. Dezember 2021:

Vorjahr:

Eigenkapital:

7.993.391,26 €

8.093.400,52 €

Sonderposten:

11.931.184,26 €

11.634.163,39 €

Rückstellungen:

172.526,00 €

164.052,00 €

Verbindlichkeiten:

7.747.657,89 €

7.173.409,02 €

Rechnungsabgrenzungs-

posten:

11.816,08 €

14.120,59 €

Die Ergebnisrechnung schließt bei Erträgen (einschließlich der internen Leistungsverrechnung - ILV) von 6.387.049,94 € und Aufwendungen von 6.487.059,20 € mit einem Verlust von 100.009,26 € (Vorjahr 145.896,49 €) ab.

Im Haushaltsplan war von einem Verlust von 692.010 € ausgegangen worden. Damit ist eine Ergebnisverbesserung von 592.000,74 € (Vorjahr Verbesserung um 220.893,51 €) eingetreten. Zu den Gründen für die Verbesserung wird auf den Rechenschaftsbericht verwiesen.

In der Finanzrechnung wird bei Einzahlungen von 6.561.761,38 € und Auszahlungen von 6.781.476,17 € ein Finanzmittelfehlbetrag von 219.714,79 € (Vorjahr 1.053.304,76 €) ausgewiesen.

Die Listen über die im Jahr 2021 entstandenen Haushaltsüberschreitungen sind als Anlagen den Unterlagen zur Jahresrechnung beigefügt. Die Haushaltsüberschreitungen (über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen) beruhen auf rechtlichen oder vertraglichen Verpflichtungen, die Deckung ist durch Mehrerträge / - einzahlungen oder durch Einsparungen bei anderen Aufwendungen / Auszahlungen gegeben, §§ 15 und 16 GemHVO.

Zum 31. Dezember 2021 bestanden Forderungen i.H.v. 412.955,02 € (Vorjahr 217.396,96 €). Die Forderungen werden, soweit erforderlich, durch die Verbandsgemeindekasse als Vollstreckungsbehörde beigetrieben, teilweise wurden auch Stundungen bzw. Ratenzahlungen vereinbart.

Von den insgesamt ausgewiesenen Verbindlichkeiten i.H.v. 7.747.657,89 € (Vorjahr 7.173.409,02 €) entfallen 3.618.541,89 € (Vorjahr 3.293.764,87 €) auf Investitionskredite. Der von der Stadt Baumholder in Anspruch genommene Kassenkredit hat sich zum 31. Dezember 2021 auf 3.986.326,69 € (Vorjahr 3.766.611,90 €) belaufen.

Seit Einführung der Doppik im Jahr 2007 ist es der Stadt Baumholder nur im Jahr 2008 gelungen im Ergebnishaushalt einen Überschuss zu erwirtschaften. Das in der Eröffnungsbilanz ausgewiesene Eigenkapital von 11.545.322,96 € hat sich seit dieser Zeit um 3.551.931,70 € auf nun 7.993.391,26 € (Jahresabschluss 2021) reduziert.

In der Finanzrechnung haben sich seit Einführung der Doppik in 4 Jahren Überschüsse und in 11 Jahren Fehlbeträge ergeben. Einschließlich des Jahres 2021 ergibt sich ein Gesamtfehlbetrag von 6.556.762,86 €.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 06. Februar d.J. dem Stadtrat mehrheitlich empfohlen, die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse zu fassen:

Herr Röhrig erteilt Herrn Michael Brunk, dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, das Wort. Dieser berichtet ausführlich über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 06.02.2023.

Ergänzend trägt Herr Bachmann nochmals die wichtigsten Zahlen aus dem Rechenschaftsbericht der Beschlussvorlage vor.

Herr Karl-Heinz Gisch weist darauf hin, dass der Werteverzehr seit Einführung der Doppik jährlich anhält. Dies ist seines Erachtens nach ein Hinweis auf eine fehlende Investitionstätigkeit der Stadt Baumholder.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen stellt der Vorsitzende die Beschlüsse zur Abstimmung.

Stadtbürgermeister Günter Jung und der Beigeordnete Ulrich Jung waren gemäß § 22 GemO von Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ausgeschlossen.

Beschlüsse:

1.

Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2021 werden, soweit dies noch nicht geschehen ist, gemäß § 100 GemO genehmigt.

2.

Der geprüfte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 der Stadt Baumholder wird gem. § 114 Abs 1 Satz 1 GemO festgestellt.

3.

Dem Stadtbürgermeister und den Beigeordneten, soweit sie im Jahr 2021 den Stadtbürgermeister vertreten haben, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, soweit sie im Jahr 2021 den Bürgermeister vertreten haben, wird nach § 114 Abs 1 Satz 2 GemO für das Jahr 2021 Entlastung erteilt.

TOP 2. Übertragung von Investitionsmitteln aus dem Haushaltsjahr 2022 in das Haushaltsjahr 2023

Zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt Stadtbürgermeister Günter Jung wieder den Vorsitz.

Gemäß § 17 Abs 2 GemHVO können Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten in das Folgejahr übertragen werden. Dadurch erhöhen sich die Ermächtigungen des Folgejahres.

In der beigefügten Übersicht sind die möglichen Übertragungen aufgeführt.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, die aus der beigefügten Übersicht ersichtlichen Restmittel in vollem Umfang in das Haushaltsjahr 2022 in vollem Umfang zu übertragen.

TOP 3. Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023

Die Notwendigkeit für die Aufstellung des Nachtragshaushaltsplanes ergibt sich durch die in der Sitzung des Stadtrates am 08. August 2022 beschlossene Anschaffung eines Schleppers als Ersatzbeschaffung für den bisher eingesetzten Unimog. Da im Haushaltsplan 2022 / 2023 keine Mittel für die Anschaffung veranschlagt waren, ist gem. § 98 Abs 2 Nr. 4 GemO der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich.

Weiterhin werden die Ansätze an die Änderung der Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) und die aktuelle Entwicklung der Haushaltslage angepasst.

Der Ergebnishaushalt schließt bei Erträgen von 6.878.945 € und Aufwendungen von 7.058.920 € mit einem Fehlbetrag von 179.975 € ab (Hauptplan 2023: 241.440 €) ab.

Die nichtzahlungswirksamen Erträge belaufen sich auf 390.100 €, die nichtzahlungswirksamen Aufwendungen auf 673.650 €. Dies ergibt eine nichtzahlungswirksame Nettobelastung i.H.v. 283.650 € (Hauptplan 2023: 258.750 €).

Zu den Haushaltsverbesserungen und -verschlechterungen wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den Vorbericht verwiesen.

Das überarbeitete Investitionsprogramm sieht Einzahlungen von 1.505.075 € und Auszahlungen von 2.380.300 € vor, so dass sich abzüglich der Einzahlungen aus den Grabnutzungsentgelten von 38.500 € ein Kreditbedarf von 836.725 € ergibt (Hauptplan 2023: 771.015 €).

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 30. Januar d.J. dem Rat einstimmig die Zustimmung zum vorliegenden Entwurf empfohlen.

Ergänzend zur Beschlussvorlage trägt Herr Bachmann die wichtigsten Punkte des Nachtragshaushaltes vor.

Da sich keine Wortmeldungen ergeben, stellt der Vorsitzende den Vorschlag zur Abstimmung

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan wie aus der Anlage ersichtlich.

TOP 4. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Überm Weiher"

- Änderungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB

Die Stadtratsmitglieder Berthold Hoffmann und Horst Klever sind gem. § 22 GemO von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Bebauungsplan „Überm Weiher“ hat am 06.01.1955 Rechtskraft erlangt. Neben dem Geltungsbereich trifft dieser Bebauungsplan lediglich die Regelung der Bebauung mit einem Vollgeschoss und einer überbaubaren Grundstücksfläche von 30 % (GRZ 0,3).

Im Zuge einer Bauvoranfrage für das Grundstück Überm Weiher 23 (das Dachgeschoss sollte 2. Vollgeschoss werden) forderte die Genehmigungsbehörde die Bauplanung anzupassen oder die Stadt Baumholder zur Änderung des Bebauungsplanes zu bewegen. Seitens der Stadtspitze wird eine Bebauungsplanänderung angestrebt. Da keine Festsetzung über Dachneigung oder Traufhöhe vorliegt, sollte das 2. Vollgeschoss zur Vermeidung von überhohen Gebäuden nur im Dachgeschoss zugelassen werden.

Bei der weiteren Überprüfung des Planes ist aufgefallen, dass der Geltungsbereich nicht mehr identisch mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan ist. Die Grundstücke Überm Weiher 9 und 15 sowie Sonnenweg 2 sind mittlerweile dem Bebauungsplan „Wasembach II“ zugeschlagen; das Grundstück Überm Weiher 2 dem Bebauungsplan „Am Rauhen Biehl I“.

Die Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Überm Weiher“ sind zum Teil unter 400 m² groß.

Teilweise dürfte die überbaubare Grundstücksfläche von 30 % bereits überschritten sein.

Zur Anpassung an die heutigen baulichen Bedürfnisse und einer mittlerweile genehmigungsfreien Errichtung von Nebengebäuden (z. B. Garagen bis 50 m² Grundfläche) sollte die überbaubare Grundstücksfläche auf GRZ 0,4 angehoben werden.

Beschluss:

Nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB ergeht der Beschluss, den Bebauungsplan „Überm Weiher“ wie folgt zu ändern:

Der Geltungsbereich wird den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst. Die Grundflächenzahl wird auf GRZ 0,4 erhöht.

Die Anzahl der Vollgeschosse wird auf 2 Vollgeschosse festgesetzt, wobei das 2. Vollgeschoss zwingend im Dachgeschoss liegen muss.

Der Stadtbürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an ein Planungsbüro zu vergeben.

TOP 5. Ermächtigung des Stadtbürgermeisters zur Zusammenarbeit mit der IG Altstadtfest

Wie bereits in der Sitzung des Stadtrates am 23. Januar d.J. von Stadtbürgermeister Jung vorgetragen, wird der bisherige Veranstalter, der „Bürgerverein“, aus personellen Gründen nicht mehr in der Lage sein das Altstadtfest zu organisieren.

In seiner Versammlung am 09. Februar d.J. hat der „Bürgerverein“ daher seine Auflösung beschlossen, im Anschluss daran hat sich aber eine Interessengemeinschaft („IG“) gegründet die bereit ist die Stadt Baumholder bei der Durchführung zu unterstützen.

Stadtbürgermeister Jung schlägt, nach Rücksprache mit der Verbandsgemeindeverwaltung, vor vorläufig auf eine Änderung der Hauptsatzung zu verzichten. Die Auftragsvergabe kann entsprechend den Regelungen der Hauptsatzung je nach Umfang durch den Stadtbürgermeister, den Haupt- und Finanzausschuss oder den Stadtrat erfolgen.

Eine Änderung der Hauptsatzung soll ggf. im nächsten Jahr erfolgen, wenn nach der Kommunalwahl u.U. die Hauptsatzung geändert wird. Auch entfällt die Notwendigkeit, wenn sich eine andere Organisationslösung findet.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die steuerlichen Aspekte einer Organisation durch die Stadt Baumholder noch nicht geprüft sind. Hier wird die Verwaltung tätig werden, sobald der Stadtrat sich endgültig für eine Organisation durch die Stadt entschieden hat.

Beschluss:

Der Stadtrat ermächtigt den Stadtbürgermeister zur Zusammenarbeit mit der IG Altstadtfest zwecks Durchführung des Altstadtfestes im Jahr 2023. Die Verwaltung wird beauftragt, die steuerlichen Aspekte zu prüfen.