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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 16/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Rohrbach für die Haushaltsjahr 2023/2024

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023/2024 und seinen Anlagen

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023/2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen habe ich dem Gemeinderat zugeleitet.

1.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023/2024 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, Baumholder, Zimmer 101 (Bürgerbüro), bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Gemeinderat zur Einsichtnahme öffentlich aus.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Rohrbach haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023/2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder oder an den Ortsbürgermeister Bernhard Sauer, Hauptstraße 10, 55776 Rohrbach, oder elektronisch an j-hornberger@vgv-baumholder.de einzureichen. Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Rohrbach, den 19. April 2023
gez. Bernhard Sauer, Ortsbürgermeister