Nachfolgend nochmals die wichtigsten Regelungen, wann lärmerzeugende Garten-, Bau- und Handwerksgeräte im Privat- und Wohnbereich eingesetzt werden dürfen:
| Arbeitsgeräte | Tag | Uhrzeit | Ausnahmen |
| Rasenmäher Motorsäge Heckenschere Kreissäge Bohrgeräte Sonstige Baugeräte | werktags (also außer sonn- und feiertags) | 7.00 – 13.00 Uhr und 15.00 – 20.00 Uhr | keine |
| Freischneider Grastrimmer Graskantenschneider Laubbläser Laubsammler | wie oben | 9.00 – 13.00 Uhr und 15.00 – 17.00 Uhr | keine |
Die vorgenannten Regelungen gelten nicht im Rahmen der öffentlichen Daseinsfürsorge, bei der gewerblichen Nutzung und in Gewerbe- und Industriegebieten sowie im Einzelfall für andere Fallkonstellationen.
Es wird um Einhaltung der Lärmschutzvorschriften gebeten.
Bei Zuwiderhandlung kann ein Bußgeld bis zu 5.000 € verhängt werden.
Wir weisen darauf hin, dass Ordnungswidrigkeiten bei Anzeigen konsequent verfolgt werden.
Nähere Informationen erteilt das Ordnungssamt der Verbandsgemeinde Baumholder.