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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 16/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Hinweise für das Benutzen von Rasenmähern und sonstigen lärmerzeugenden Arbeitsgeräten und Maschinen

Nachfolgend nochmals die wichtigsten Regelungen, wann lärmerzeugende Garten-, Bau- und Handwerksgeräte im Privat- und Wohnbereich eingesetzt werden dürfen:

Die vorgenannten Regelungen gelten nicht im Rahmen der öffentlichen Daseinsfürsorge, bei der gewerblichen Nutzung und in Gewerbe- und Industriegebieten sowie im Einzelfall für andere Fallkonstellationen.

Es wird um Einhaltung der Lärmschutzvorschriften gebeten.

Bei Zuwiderhandlung kann ein Bußgeld bis zu 5.000 € verhängt werden.

Wir weisen darauf hin, dass Ordnungswidrigkeiten bei Anzeigen konsequent verfolgt werden.

Nähere Informationen erteilt das Ordnungssamt der Verbandsgemeinde Baumholder.