Der Ortsgemeinde von Ruschberg hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der § 2 Abs. 1, §§ 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Die Anlage zur Friedhofsgebührensatzung vom 13.09.2022 wird wie folgt geändert:
IV. Entfernen von Grabmalen und Einfassungen
Nach Ablauf der Ruhefrist bzw. des Nutzungsrechtes obliegt die Entfernung von Grabmalen und Einfassungen den Nutzungsberechtigten.
Für den Fall, dass die Arbeiten durch die Ortsgemeinde ausgeführt werden sollen, wird eine Gebühr von 350,00 € erhoben. Die Entsorgung des Grabmales und der Einfassungen inkl. Fundamente sind hierin enthalten.
Die übrigen Bestimmungen der Friedhofsgebührensatzung bleiben unberührt.
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Ausgefertigt: