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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 16/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Ruschberg vom 28.03.2024

Der Ortsgemeinde von Ruschberg hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der § 2 Abs. 1, §§ 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Die Anlage zur Friedhofsgebührensatzung vom 13.09.2022 wird wie folgt geändert:

Artikel 1

IV. Entfernen von Grabmalen und Einfassungen

Nach Ablauf der Ruhefrist bzw. des Nutzungsrechtes obliegt die Entfernung von Grabmalen und Einfassungen den Nutzungsberechtigten.

Für den Fall, dass die Arbeiten durch die Ortsgemeinde ausgeführt werden sollen, wird eine Gebühr von 350,00 € erhoben. Die Entsorgung des Grabmales und der Einfassungen inkl. Fundamente sind hierin enthalten.

Artikel 2

Die übrigen Bestimmungen der Friedhofsgebührensatzung bleiben unberührt.

Artikel 3

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Ausgefertigt:

Ruschberg, den 28.03.2024