Titel Logo
Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 16/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Fohren-Linden für das Haushaltsjahr 2025

1.

Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltsatzung und des Haushaltsplanes der Ortsgemeinde Fohren-Linden für das Jahr 2025

2.

Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 werde ich dem Ortsgemeinderat Fohren-Linden zuleiten.

1.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 mit dem Haushaltsplanentwurf und Anlagen liegt während den allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, Baumholder, Zimmer 101 (Bürgerbüro), bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat Fohren-Linden zur Einsichtnahme öffentlich aus.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Fohren-Linden haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder oder an den Ortsbürgermeister Michael Reis, Schulweg 4, 55777 Fohren-Linden, oder elektronisch an b-dickes@vgv-baumholder.de bzw. michael_reis2001@yahoo.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Ortsgemeinde Fohren-Linden, den 16. April 2025
Michael Reis, Ortsbürgermeister