Öffentlicher Teil
TOP 1. Einwohnerfragestunde
Marco Dreßen, Vorsitzender der Narrenschar Rückweiler 1993, bedankte sich beim Gemeinderat für das Entgegenkommen in der Bereitstellung des Dorfgemeinschaftshauses für die Fastnachtsveranstaltungen 2024/2025.
TOP 2. Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom 2026 -2028 - OG Rückweiler
Auf die beigefügte Ausschreibungskonzeption und die zugehörigen Anlagen 4, 5 und 6 wird verwiesen; die wesentlichen Eckpunkte sind:
Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz bietet über seine Tochtergesellschaft Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH den rheinland-pfälzischen Gemeinden, Städten, Zweckverbänden, Anstalten, Eigenbetrieben und kommunalen Unternehmen die Teilnahme an einer gebündelten Ausschreibung zur Beschaffung der Stromlieferung für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 an (feste Vertragslaufzeit 3 Jahre). Hierzu sind ein entsprechender Auftrag bzw. entsprechende Vollmachten an die Kommunalberatung erforderlich.
Das Entgelt beträgt 150 Euro je Teilnehmer (Kommune, Eigenbetrieb, AöR, ZwV) plus einen Zuschlag für jede Abnahmestelle ab der 7. Abnahmestelle in Höhe von 12 Euro. Sollte die Bündelausschreibung noch vor dem ersten Einzelwettbewerb durch die KB gestoppt werden, werden für bis dahin erbrachte Leistungen (insbesondere die Zusammenstellung und Prüfung der Abnahmestellen) pauschal 10 Euro je Abnahmestelle in Rechnung gestellt (netto zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer). Das gleiche gilt, wenn der Auftraggeber seinen Auftrag bis einen Tag vor der Durchführung des ersten Einzelwettbewerbs storniert.
Wie bisher können Normalstrom und Ökostrom mit unterschiedlichen Varianten bzgl. der Neuanlagenquote (siehe ausführlich in Anlage 4) gewählt werden.
Anders als bisher werden nun drei Beschaffungsoptionen angeboten (siehe ausführlich in Anlage 5):
| a) | Strukturierte Beschaffung. Das ist das bisherige Beschaffungsmodell. Der Lieferpreis wird aus dem Angebotspreis und der tatsächlichen Marktentwicklung über längere Zeiträume im Vorjahr ermittelt. Dazu werden die Börsenpreise an sechs (für 2026) bzw. 12 (für 2027 und 2028) vorher festgelegten Stichtagen ermittelt. Dies dient einer weiteren Risikominimierung, um die Preisbildung nicht von nur wenigen Stichtagen in einem möglicherweise ungünstigen Marktumfeld preisbestimmend für ein ganzes Lieferjahr werden zu lassen. |
| Der Korridor für die Mehr- und Mindermengenregelung liegt unverändert bei ± 5% (95/105). |
| Der Lieferpreis für das ganze Kalenderjahr steht im Dezember des Vorjahres fest. |
| b) | Spotmarktmodell: Dieses wurde auf Wunsch aus den Kommunen ergänzt und gilt ausschließlich für Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Abnahmestellen). Es handelt sich um ein Mischmodell, in dem 70 % der von der Kommune prognostizierten Verbrauchsmengen am Terminmarkt nach dem Modell a) (strukturierte Beschaffung) und die Restmenge am handelstäglich am Spotmarkt zu dem für diesen Tag ermittelten Börsenpreis (plus Aufschlag für das "handling", sog. "fee") berechnet wird. Dort steht der (durchschnittliche) Lieferpreis für das Kalenderjahr also erst im Nachhinein fest. |
| c) | Bilanzkreismodell: Dieses Modell richtet sich ausschließlich an die Kommunen / Teilnehmer, die (planmäßig) zum 1.1.2026 die in der Anlage 5 angeführten Voraussetzungen für einen Kunden-Strombilanzkreis erfüllen. In diesem Modell werden die Dienstleistung "Bilanzkreismanagement" (Bilanzierung und Abrechnung) sowie die Beschaffung der sog. Residuallasten bzw. die Vermarktung bilanzieller Überschüsse zusammen "im Paket" ausgeschrieben. |
Die Beschaffung für alle Modelle erfolgt als europaweite Ausschreibung über ein Dynamisches Beschaffungssystem (§§ 22 ff VgV). Dieses hat den großen Vorteil, dass darüber zeitlich gestaffelt mehrere Einzelwettbewerbe gestartet werden können, um im Idealfall ein jeweils günstiges Marktumfeld zu "treffen". Wie bisher werden mehrere Lose nach technischen und/oder regionalen Aspekten gebildet. Zudem werden die Lose nicht wie bisher zu einem Zeitpunkt am Markt platziert, sondern in mehreren Einzelwettbewerben. Über dies alles entscheidet die Kommunalberatung gemeinsam mit switch.on nach Eingang aller Aufträge, soweit erforderlich und geboten in Abstimmung mit den betreffenden Auftraggebern unter Berücksichtigung ihrer Anregungen.
Die Kommunalberatung führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag der teilnehmenden Kommunen durch. Sie erteilt für die Teilnehmer den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Für jeden einzelnen Teilnehmer kommt mit Zuschlagserteilung der ausgeschriebene Stromliefervertrag mit dem erfolgreichen Bieter des jeweiligen Loses zustande.
Die Stromlieferung wird zuzüglich Netznutzung (all-inclusive) ausgeschrieben. Die Energielieferpreise sind dagegen für jedes der beiden Lieferjahre durch die Bieter fest anzubieten. Durch die Trennung von Netznutzungsentgelten und Energielieferpreisen wird insbesondere gewährleistet, dass sich der Strompreis individuell für jede Kommune entsprechend der Benutzungsstruktur bildet.
Beim Bilanzkreismodell wird das Gesamtpaket aus der Dienstleistung "Bilanzkreismanagement" und Stromlieferung ausgeschrieben und zugeschlagen.
| 1. | Der Ortsgemeinderat Rückweiler nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis. |
| 2. | Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Ortsgemeinde Rückweiler ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 3. | Der Ortsgemeinderat bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Ortsgemeinde teilnimmt, namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Rückweiler vorzunehmen. |
| 4. | Die Ortsgemeinde Rückweiler verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 5. | Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde Rückweiler nach folgenden Maßgaben erfolgen: |
| A. | Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms |
| X | Ökostrom mit 33 % Neuanlagenquote |
| (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) |
| B. | Beschaffungsmodell |
| X | Strukturierte Beschaffung - Fixer Lieferpreis für jedes Kalenderjahr |
| C. | Zuordnung |
| X | Die (Einfach)Auswahl nach A und B gilt für alle unsere Abnahmestellen. |
TOP 3. ADAC Saarland-Pfalz Rallye am 15. und 16. August 2025
Sachstand:
Am 15. und 16. August 2025 veranstaltet der ADAC die ADAC Saarland-Pfalz Rallye 2025. Die Ortsgemeinde Rückweiler wird mit Schreiben vom 18. Februar 2025 gebeten, die Genehmigung zum Befahren der Wirtschaftswege beidseits der BAB 62, als Strecke für eine Wertungsprüfungen (WP) am Freitag 15. August 2025 zwischen ca. 17:00 Uhr und 21:00 Uhr zu erteilen.
Der Ortsgemeinderat beschließt:
Dem Antrag des ADAC zur Nutzung der Wirtschaftswege zur Durchführung einer Wertungsprüfung am Freitag, den 15. August, unter Einhaltung der u.a. erteilten Auflagen zu zustimmen. Gegen die Aufhebung der Sperrung der Feld- und Wirtschaftswege für die Durchführung der ADAC Rallye bestehen keine Bedenken. Beabsichtigte Sperrungen von Kreisstraßen sind, wie bekannt mit der KV Birkenfeld abzusprechen.
Auflagen der Gemeinde:
TOP 4. Förderprogramm "Regional.Zukunft.Nachhaltig."
Sachstand:
In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung und Verbandsgemeinderatssitzung wurde die Ortsbürgermeister und VG Ratsmitglieder ausführlich über das Förderprogramm „Regional.Zukunft.Nachhaltig informiert.
Die ausführlichen Unterlagen zum Förderprogramm wurden allen Ortsgemeinderatsmitgliedern im Vorfeld vor der Sitzung zugestellt. Ortsbürgermeister ging in der Sitzung auf einige besonders wichtige Abschnitte aus dem Gesamtdokument ein und erläuterte besonders die Teilnahmebedingungen und die Auflagen zur Teilnahme an der Förderung.
Der Ortsgemeinderat beschließt:
An dem Regionalen Zukunftsförderprogramm teilzunehmen. Bis Ende Mai eine entsprechende Vorschlagsliste mit förderungswürdigen Maßnahmen und den dazugehörigen Kostenschätzungen bei der Verwaltung der Verbandsgemeinde Baumholder einzureichen.
Dazu wird eine Arbeitsgruppe gebildet, die entsprechende Vorschläge ausarbeitet. Termine der Zusammenkunft der Arbeitsgruppe werden kurzfristig abgestimmt.
TOP 5. Umfeldgestaltung Dorfgemeinschaftshaus
- Auftragsvergabe
Nachtragsangebot Nr. 1 von der Fa. Kempf 3 zur Herstellung der Wasserversorgung der Grillhütte aus dem DGH (statt wie bisher über das Nachbargrundstück)
Die Herstellung der Wasserversorgung der Grillhütte aus dem DGH (statt wie bisher über das Nachbargrundstück) war von Anfang an Teil der Maßnahme. Details die technische Umsetzung die Wasserversorgung der Grillhütte über den Zähler des DGH betreffend, konnten erst im Zuge der Ausführung mit einer Fachfirma (hier: Fa. Diehl GmbH / Baumholder) geklärt werden. Da die zugehörigen Erd- u. Pflasterarbeiten von der Fa. Kempf 3 erbracht werden, wurde von deren Seite/über diese das entsprechende Nachtragsangebot am 27.03.25 vorgelegt. Das NT 1-Angebot wurde durch das bauleitende Ing.-Büro BBP / KL geprüft und wird vorgeschlagen.
Das Nachtragsangebot Nr. 1 von der Fa. Kempf 3 zur Herstellung der Wasserversorgung der Grillhütte aus dem DGH wird beauftragt.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über den Top Grundstücksangelegenheiten beraten und beschlossen.