Öffentlicher Teil
TOP 1. Einwohnerfragestunde
Es waren keine Einwohner anwesend.
TOP 2. Beratung und Beschlussfassung Forstwirtschaftsplan 2025
Beschluss über den Kommunalen Forsthaushalt 2025:
Es ist geplant 913 fm. einzuschlagen, bei einem Verkauf von 790 fm.
Insgesamt wird im Forstwirtschaftsplan mit:
- Ergebnishaushalt
| Erträgen i.H.v. | 111.199,00 € |
|
| und Aufwendungen i.H.v | 130.965,00 € | geplant. |
| Es wird somit mit einem Fehlbetrag i.H.v.: | 19.766,00 € | gerechnet. |
- Zusätzliche Investitionen
im Finanzhaushalt
| Einzahlungen i.H.v. | 21.000,00 € |
|
| und Auszahlungen i.H.v | 30.000,00 € | geplant. |
| Es wird somit mit einem Fehlbetrag i.H.v.: | 9.000,00 € | gerechnet. |
Die im Jahr 2025 geplanten Maßnahmen werden durch das Forstamt Birkenfeld erläutert und als Anlage zur Niederschrift beigefügt.
Beschluss:
Der Stadtrat stimmt dem Forstwirtschaftsplan 2025 zu.
TOP 3. Prüfung der Jahresrechnung 2022 und Entlastungserteilung
a) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
b) Feststellung des Jahresabschlusses
c) Entlastungserteilung
Die Sitzungsleitung für diesen Tagesordnungspunkt übernimmt Reimund Conrad als ältestes Ratsmitglied.
Der von der Verwaltung erstellte Rechenschaftsbericht wurde den Stadtratsmitgliedern mit der Einladung übersandt.
Johanna Dunzweiler, Vorsitzende Rechnungsprüfungsausschuss, berichtet über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses und teilt mit, dass aus Sicht des Rechnungsprüfungsausschusses sich keine Beanstandungen ergeben haben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.10.2024 den Jahresabschluss geprüft und dem Stadtrat empfohlen, die noch nicht genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu genehmigen, den Jahresabschluss festzustellen und die Entlastung zu erteilen.
Ergänzend zu den Vorlagen trägt der Haushaltssachbearbeiter der Stadt einige wichtige Punkte aus der Jahresrechnung vor.
Aus dem Rechenschaftsbericht ist u.a. folgendes zu entnehmen:
Die Schlussbilanz der Stadt Baumholder schließt mit einer Bilanzsummer von 28.066.414,21 € (Vorjahr 27.856.575,49 €) ab.
Die Eigenkapitalveränderung ergibt sich aus dem in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresüberschuss von 28.880,75 € (Vorjahr - 100.009,26 €).
Das Eigenkapital beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 8.022.272,01 € (Vorjahr 7.993.391,26 €).
Aktivseite der Bilanz zum 31.12.2022
|
| Vorjahr |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 172.453,09 € | 175.025,09 € |
| Sachanlagen | 27.444.860,95 € | 27.246.284,12 € |
| Finanzanlagen | 15.550,00 € | 15.550,00 € |
| Umlaufvermögen | 426.660,89 € | 412.955,02 € |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 6.889,28 € | 6.761,26 € |
Passivseite der Bilanz zum 31.12.2022:
|
| Vorjahr |
| Eigenkapital | 8.022.272,01 € | 7.993.391,26 € |
| Sonderposten | 12.300.768,28 € | 11.931.184,26 € |
| Rückstellungen | 180.962,00 € | 172.526,00 € |
| Verbindlichkeiten | 7.556.397,42 € | 7.747.657,89 € |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 6.014,50 € | 11.816,08 € |
Die Ergebnisrechnung schließt bei Erträgen von 6.614.620,39 € und Aufwendungen von 6.585.739,64 € mit einem Jahresüberschuss von 28.880,75 € (Vorjahr – 100.009,26 €) ab.
Im Haushaltsplan war von einem Jahresfehlbetrag von 389.180 € ausgegangen worden. Damit ist eine Ergebnisverbesserung von 418.060,75 € eingetreten. Zu den Gründen für die Verbesserung wird auf den Rechenschaftsbericht verwiesen.
In der Finanzrechnung werden Einzahlungen von 6.900.970,97 € und Auszahlungen von 6.379.959,14 € ein Finanzmittelüberschuss von 521.011,83 ausgewiesen.
Die Listen über die im Jahr 2022 entstandenen Haushaltsüberschreitungen sind als Anlagen den Unterlagen zur Jahresrechnung beigefügt. Die Haushaltsüberschreitungen (über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen) beruhen auf rechtlichen oder vertraglichen Verpflichtungen, die Deckung ist durch Mehrerträge / -einzahlungen oder durch Einsparungen bei anderen Aufwendungen / Auszahlungen gegeben, § 15 GemHVO und § 16 GemHVO.
Zum 31. Dezember 2022 bestanden Forderungen i.H.v. 426.660,89 € (Vorjahr 412.955,02 €). Die Forderungen werden durch die Verbandsgemeindekasse als Vollstreckungsbehörde beigetrieben, teilweise wurden auch Stundungen bzw. Ratenzahlungen vereinbart.
Von den insgesamt ausgewiesenen Verbindlichkeiten i.H.v. 7.556.397,42 € (Vorjahr 7.747.657,89 €) entfallen 3.944.992,25 € (Vorjahr 3.618.541,89 €) auf Investitionskredite. Der von der Stadt Baumholder in Anspruch genommene Kassenkredit (Verbindlichkeiten gegenüber der VG Baumholder als Einheitskasse) hat sich zum 31. Dezember 2022 auf 3.465.314,86 € (Vorjahr 3.986.326,69 €) belaufen.
Seit Einführung der Doppik im Jahr 2007 ist es der Stadt Baumholder in 2 Jahren gelungen im Ergebnishaushalt einen Überschuss zu erwirtschaften (2008 und 2022). Das in der Eröffnungsbilanz ausgewiesene Eigenkapital von 11.548.209,49 € hat sich seit dieser Zeit um 3.525.937,48 € auf nun 8.022.272,01 € reduziert.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen stellt Johanna Dunzweiler die Beschlussvorschläge zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Stadtrat Baumholder beschließt:
| 1.) | Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2022 werden, soweit dies noch nicht geschehen ist, gemäß § 100 GemO genehmigt. |
| 2.) | Der geprüfte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 der Stadt Baumholder wird gemäß § 114 Abs. 1 S. 1 GemO festgestellt. |
| 3.) | Dem Stadtbürgermeister und den Beigeordneten, soweit sie im Jahr 2022 den Stadtbürgermeister vertreten haben sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, soweit sie im Jahr 2022 den Bürgermeister vertreten haben, wird nach § 114 Abs. 1 S. 2 GemO für das Jahr 2022 Entlastung erteilt. |
Stadtbürgermeister Günther Jung hat gem. § 110 Abs. 1 4 S. 1 HS. 1 GemO kein Stimmrecht. Der Erste Beigeordnete Christian Flohr hat im Jahr 2022 Vertretung geführt. Des Weiteren haben die beiden Beigeordneten Christian Flohr und Ulrich Jung einen Geschäftsbereich. Ferner hat Christian Flohr sein Ratsmandat niedergelegt. Somit haben Christian Flohr und Ulrich Jung ebenfalls kein Stimmrecht (vgl. § 110 Abs. 4 S. 2 GemO).
TOP 4. Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom 2026 - 2028
Auf die beigefügte Ausschreibungskonzeption und die zugehörigen Anlagen 4, 5 und 6 wird verwiesen; die wesentlichen Eckpunkte sind:
Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz bietet über seine Tochtergesellschaft Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH den rheinland-pfälzischen Gemeinden, Städten, Zweckverbänden, Anstalten, Eigenbetrieben und kommunalen Unternehmen die Teilnahme an einer gebündelten Ausschreibung zur Beschaffung der Stromlieferung für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 an (feste Vertragslaufzeit 3 Jahre). Hierzu sind ein entsprechender Auftrag bzw. entsprechende Vollmachten an die Kommunalberatung erforderlich.
Das Entgelt beträgt 150 Euro je Teilnehmer (Kommune, Eigenbetrieb, AöR, ZwV) plus einen Zuschlag für jede Abnahmestelle ab der 7. Abnahmestelle in Höhe von 12 Euro. Sollte die Bündelausschreibung noch vor dem ersten Einzelwettbewerb durch die KB gestoppt werden, werden für bis dahin erbrachte Leistungen (insbesondere die Zusammenstellung und Prüfung der Abnahmestellen) pauschal 10 Euro je Abnahmestelle in Rechnung gestellt (netto zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer). Das gleiche gilt, wenn der Auftraggeber seinen Auftrag bis einen Tag vor der Durchführung des ersten Einzelwettbewerbs storniert.
Wie bisher können Normalstrom und Ökostrom mit unterschiedlichen Varianten bzgl. der Neuanlagenquote (siehe ausführlich in Anlage 4) gewählt werden.
Anders als bisher werden nun drei Beschaffungsoptionen angeboten (siehe ausführlich in Anlage 5):
| a) | Strukturierte Beschaffung. Das ist das bisherige Beschaffungsmodell. Der Lieferpreis wird aus dem Angebotspreis und der tatsächlichen Marktentwicklung über längere Zeiträume im Vorjahr ermittelt. Dazu werden die Börsenpreise an sechs (für 2026) bzw. 12 (für 2027 und 2028) vorher festgelegten Stichtagen ermittelt. Dies dient einer weiteren Risikominimierung, um die Preisbildung nicht von nur wenigen Stichtagen in einem möglicherweise ungünstigen Marktumfeld preisbestimmend für ein ganzes Lieferjahr werden zu lassen. |
| Der Korridor für die Mehr- und Mindermengenregelung liegt unverändert bei ± 5% (95/105). |
| Der Lieferpreis für das ganze Kalenderjahr steht im Dezember des Vorjahres fest. |
| b) | Spotmarktmodell: Dieses wurde auf Wunsch aus den Kommunen ergänzt und gilt ausschließlich für Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Abnahmestellen). Es handelt sich um ein Mischmodell, in dem 70 % der von der Kommune prognostizierten Verbrauchsmengen am Terminmarkt nach dem Modell a) (strukturierte Beschaffung) und die Restmenge am handelstäglich am Spotmarkt zu dem für diesen Tag ermittelten Börsenpreis (plus Aufschlag für das "handling", sog. "fee") berechnet wird. Dort steht der (durchschnittliche) Lieferpreis für das Kalenderjahr also erst im Nachhinein fest. |
| c) | Bilanzkreismodell: Dieses Modell richtet sich ausschließlich an die Kommunen / Teilnehmer, die (planmäßig) zum 1.1.2026 die in der Anlage 5 angeführten Voraussetzungen für einen Kunden-Strombilanzkreis erfüllen. In diesem Modell werden die Dienstleistung "Bilanzkreismanagement" (Bilanzierung und Abrechnung) sowie die Beschaffung der sog. Residuallasten bzw. die Vermarktung bilanzieller Überschüsse zusammen "im Paket" ausgeschrieben. |
Die Beschaffung für alle Modelle erfolgt als europaweite Ausschreibung über ein Dynamisches Beschaffungssystem (§§ 22 ff VgV). Dieses hat den großen Vorteil, dass darüber zeitlich gestaffelt mehrere Einzelwettbewerbe gestartet werden können, um im Idealfall ein jeweils günstiges Marktumfeld zu "treffen". Wie bisher werden mehrere Lose nach technischen und/oder regionalen Aspekten gebildet. Zudem werden die Lose nicht wie bisher zu einem Zeitpunkt am Markt platziert, sondern in mehreren Einzelwettbewerben. Über dies alles entscheidet die Kommunalberatung gemeinsam mit switch.on nach Eingang aller Aufträge, soweit erforderlich und geboten in Abstimmung mit den betreffenden Auftraggebern unter Berücksichtigung ihrer Anregungen.
Die Kommunalberatung führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag der teilnehmenden Kommunen durch. Sie erteilt für die Teilnehmer den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Für jeden einzelnen Teilnehmer kommt mit Zuschlagserteilung der ausgeschriebene Stromliefervertrag mit dem erfolgreichen Bieter des jeweiligen Loses zustande.
Die Stromlieferung wird zuzüglich Netznutzung (all-inclusive) ausgeschrieben. Die Energielieferpreise sind dagegen für jedes der beiden Lieferjahre durch die Bieter fest anzubieten. Durch die Trennung von Netznutzungsentgelten und Energielieferpreisen wird insbesondere gewährleistet, dass sich der Strompreis individuell für jede Kommune entsprechend der Benutzungsstruktur bildet.
Beim Bilanzkreismodell wird das Gesamtpaket aus der Dienstleistung "Bilanzkreismanagement" und Stromlieferung ausgeschrieben und zugeschlagen.
Beschluss:
| 1. | Der Stadtrat nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis. | |
| 2. | Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Stadt Baumholder ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. | |
| 3. | Der Stadtrat bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Stadt teilnimmt, namens und im Auftrag der Stadt vorzunehmen. | |
| 4. | Die Stadt verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. | |
| 5. | Die Ausschreibung soll für die Gemeinde* nach folgenden Maßgaben erfolgen: | |
| A. | Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms |
| X | Normalstrom (Keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) |
| B. | Beschaffungsmodell |
| X | Strukturierte Beschaffung - Fixer Lieferpreis für jedes Kalenderjahr |
| C. | Zuordnung |
| X | Die (Einfach)Auswahl nach A und B gilt für alle unsere Abnahmestellen. |
TOP 5. Weihnachtsmarkt
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Tourismus und Kultur der Stadt Baumholder am 28.01.2025 wurde unter TOP 1 ein Beschluss gefasst, der aus formalen Gründen unwirksam ist. Die Bratung wird nun im Stadtrat geführt und der Beschluss ist zu wiederholen. Die Niederschrift zu der o.g. Sitzung ist der Beschlussvorlage beigefügt.
Der Vorsitzende stellte die infrage kommenden Plätze zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Weihnachtsmarkt wird ab 2025 vorläufig auf dem Platz vor der Apotheke durchgeführt.
Im nichtöffentlichen Teil wurde über offene Forderungen beraten und beschlossen.