TOP 1. Prüfung der Jahresrechnung 2022 OG Reichenbach und Entlastungserteilung
a) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Ausgaben.
b) Feststellung des Jahresabschlusses
c) Entlastungerteilung
Die Sitzungsleitung für diesen Tagesordnungspunkt übernimmt Ortsbürgermeister Uwe Nees (war in 2022 in keinen Funktionen tätig; daher liegt kein Ausschließungsgrund vor).
Der von der Verwaltung erstellte Rechenschaftsbericht wurde den Ratsmitgliedern mit der Einladung übersandt.
Jan Lamberty, als stv. Vorsitzender Rechnungsprüfungsausschuss, berichtet über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses und teilt mit, dass aus Sicht des Rechnungsprüfungsausschusses sich keine Beanstandungen ergeben haben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.03.2025 den Jahresabschluss geprüft und dem Gemeinderat empfohlen, die noch nicht genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu genehmigen, den Jahresabschluss festzustellen und die Entlastung zu erteilen.
Ergänzend zu den Vorlagen trägt der Haushaltssachbearbeiter der Ortsgemeinde einige wichtige Punkte aus der Jahresrechnung vor.
Die zur Prüfung des Jahresabschlusses 2022 notwendigen Unterlagen (Anhang zur Schlussbilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung, Anlagennachweis, Hauptabschlussübersicht, Forderungs- und Verbindlichkeitenübersicht sowie Buchungsbelege) des Gemeindehaushaltes wurden durch die Verbandsgemeindeverwaltung vorab vorgelegt.
Mit der Einladung zu dieser Sitzung erhielten die Ausschussmitglieder den für das Haushaltsjahr 2022 erstellten Rechenschaftsbericht, die Schlussbilanz zum 31.12.2022 übersandt sowie die Aufstellung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Ausgaben. Hieraus ist u.a. folgendes zu entnehmen:
Die Schlussbilanz der Ortsgemeinde Reichenbach schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 4.587.204,13 € ab (Vorjahr 4.572.290,76 €).
Das Sachanlagevermögen beträgt 4.033.566,60 € (Vorjahr = 4.084.101,10 €). Die wesentlichsten Vermögensgegenstände sind der Gemeindewald mit 1.728.377,37 €, das Infrastrukturvermögen mit 711.540,93 € und das übrige Grundvermögen mit 1.529.248,96 €. Das Dorfgemeinschaftshaus steht mit 603.709,50 € zu Buche.
Die Finanzanlagen betragen 350,00 €. Es handelt sich hierbei um den Anteil der KSG (350 €).
Zum Bilanzstichtag 2022 bestehen gegenüber der Verbandsgemeinde (im Rahmen der Einheitskasse) Forderungen in Höhe von 504.832,44 € (bisher in Höhe von 455.113,55 €).
Es wird ein positives Eigenkapital von 3.839.851,04 € (Vorjahr: 3.787.920,68 €) ausgewiesen. Das Eigenkapital hat sich im Haushaltsjahr 2022 aufgrund des Jahresüberschusses um 51.930,36 € erhöht (Vorjahr Jahresüberschuss 40.862,67 €).
Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahme für Investitionen bestehen in 2022 in Höhe von 99.686 €. Es bestehen insgesamt Verbindlichkeiten von 112.272,94 € (Vorjahr 131.906,76 €); (es handelt sich hierbei überwiegend um Unternehmerrechnungen die noch das Jahr 2022 betrafen aber erst nach dem Bilanzstichtag zur Begleichung eingereicht wurden). Gegenüber der Einheitskasse bei der Verbandsgemeinde bestanden zum Bilanzstichtag keine Verbindlichkeiten.
In der Ergebnisrechnung ist ein Jahresüberschuss von 51.930,36 € ermittelt. Gegenüber der Haushaltsplanung bedeutet dies eine Verbesserung von 99.010,36 €. Die Verbesserung beruht auf Mehrerträgen bei Gewerbe- und Einkommensteuer sowie bei geringeren Aufwendungen in allen Bereichen.
Die Aufwendungen für die Kreis- und VG-Umlage bleiben unter den im Haushalt geplanten Ansätzen; zus. um rd. 30.400 €.
Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sowie bei der Gewerbesteuer wurden zusammen rd. 73.800 € mehr eigenommen als geplant. Dafür lag die Schlüsselzuweisung um rd. 40.300 € unter der Planung.
Bei der Straßenunterhaltung wurden 15.000 € nicht ausgegeben.
Bei Erträgen von 15.825,15 € und Aufwendungen von 49.984,01 € sind im Dorfgemeinschaftshaus Netto-Kosten von 34.158,86 € entstanden. Kalkuliert wurde mit einem Betrag von 30.144 €.
Die weiteren Ansätze blieben weitgehend im Rahmen der Haushaltsansätze.
Der Forstwirtschaftsplan schließt mit einem Defizit von 11.807,01 € ab. Veranschlagt war im HH-Plan ein Defizit von 6.832 €.
Die im Haushaltsjahr 2022 im Ergebnis- und Finanzhaushalt entstandenen wesentlichsten Haushaltsüberschreitungen wurden erläutert.
Die noch zu genehmigenden Haushaltsüberschreitungen nach § 100 der Gemeindeordnung belaufen sich im Ergebnishaushalt auf 8.651,71 € und im Finanzhaushalt auf 31.289,07 €. Dies ist begründet in der Unterhaltungspauschale Kindertagesstätte Ruschberg die ab 2022 zu zahlen ist.
Die Finanzrechnung 2022 stellt die liquiden Mittel der Ortsgemeinde wie folgt dar.
Stand zum 31.12.2021 = 455.113,55 €.
Zuführung 2022 = 49.718,89 €.
Zahlungsmittelbestand der Ortsgemeinde am 31.12.2022 = 504.832,44 €
Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse bestehen nicht.
Investitionsausgaben wurden nur im geringen Maße getätigt. Hierbei handelt es sich um die Anschaffung einer Spielturmkombination DGH mit 6.210,13 € (Spende hierzu von 2.500 €) und einer Nestschaukel für den Spielplatz für 998,12 €.
Die vorgelegten Belege wurden vom Rechnungsprüfungsausschuss im nichtöffentlichen Teil ausführlich geprüft. Die Überprüfung des Jahresabschlusses 2022 der Ortsgemeinde Reichenbach führte zu keinen Beanstandungen.
Die Ausschussmitglieder hatten eine Rückfrage bzgl. den 827,- € Abgang bei den unbebauten Grundstücken.
In der Buchhaltung ist es grundsätzlich so, dass Grundstücke nicht abgeschrieben werden (nur in Ausnahmefällen, z.B. Verkauf, Grundstück ist tatsächlich weniger wert als zuvor). Hier handelt es sich zum einen um die Abschreibung von Spielgeräten auf dem Spielplatz i.H.v. 294,- € p.a. (Abschreibungszeitraum 2012 - 2032, RBW: 2.646,- €) und um die Abschreibung der Erweiterung des Kinderspielplatzes i.H.v. 175,- € p.a. (Abschreibungszeitraum 2013 - 2023, RBW: 72,- €). Das Grundstück selbst befindet sich im Eigentum der Ev. Kirchengemeinde. Der Vorschlag wäre es ab dem Jahr 2023 von Konto 022500 Kinderspielplätze auf 082190 BGA - Sonstige umzubuchen. Zusammen wurden hier 469,- € abgeschrieben.
Im anderen Fall handelt es sich eine Abschreibung der Außenbereichsentwässerung Kleegarten, welche seit 1996 abgeschrieben wird. Der Abschreibungsbetrag beträgt 358,- € p.a. (Abschreibungsende 2036, RBW: 4.654,- €). Auch hier wird das Grundstück selbst nicht abgeschrieben.
Darüber hinaus wurden Fragen zu den Belegen durch den Haushaltssachbearbeiter beantwortet.
Beschluss:
Der Gemeinderat Reichenbach fasst daher folgende Beschlüsse:
a) Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2022 werden, soweit dies noch nicht geschehen ist, gemäß § 100 Gemeindeordnung (GemO) genehmigt.
b) Der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2022 der Ortsgemeinde Reichenbach wird gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 der GemO festgestellt.
c) Dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten - soweit sie in 2022 die Vertretung geführt haben - sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Baumholder wird nach § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung erteilt.
Ortsbürgermeister 01.01.2022 - 31.12.2022 Olaf Schmidt, Amtsniederlegung 30.06.2023
Erster Beigeordneter:
01.01.2022 - 31.07.2022 Steffen Schneider (hat Vertretung geführt)
20.10.2022 - 31.12.2022 Stefanie Küntzer (hat Vertretung geführt)
Beigeordneter:
01.01.2022 - 31.12.2022 Achim Reis (hat Vertretung geführt), Amtsniederlegung 15.03.2023
Ortsbürgermeister Uwe Nees hat Stimmrecht (in 2022 keine Vertretung geführt) - § 110 Abs. 4 S. 1 HS. 1 GemO findet keine Anwendung.
Die Erste Beigeordnete Stefanie Küntzer hat im Jahr 2022 Vertretung geführt. Somit hat sie kein Stimmrecht (vgl. § 110 Abs. 4 S. 2 GemO).
Der Beigeordnete Andre Dunkel war im Jahr 2022 Ratsmitglied. Somit hat auch er Stimmrecht.
Das Ratsmitglied Achim Reis hat im Jahr 2022 Vertretung geführt (damals noch Beigeordneter). Somit hat er kein Stimmrecht (vgl. § 110 Abs. 4 S. 2 GemO).
Des Weiteren bestand eine verminderte Beschlussfähigkeit nach § 39 Abs. 2 GemO analog.