| TOP 1. | Annahme von Spenden |
Über die Annahme folgender Zuwendungen ist gemäß § 94 Abs. 3 GemO zu entscheiden:
| a) | 1.225,00 € vom 14.12.2022 von der Kreissparkasse Birkenfeld, 55743 Idar-Oberstein zweckgebundene Geldzuwendung nach § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe - KiGa Ruschberg, |
| b) | 1.226,00 € vom 14.12.2022 von der Kreissparkasse Birkenfeld, 55743 Idar-Oberstein zweckgebundene Geldzuwendung nach § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe - Kiga Rückweiler, |
| c) | 300,00 € vom14.12.2022 von der Kreissparkasse Birkenfeld, 55743 Idar-Oberstein zweckgebundene Geldzuwendung nach § 52 Abs. 2 Nr. 12 AO zur Förderung des Feuer- und Zivilschutzes - Freiwillige Feuerwehr Mettweiler, |
| d) | 300,00 € vom 14.12.2022 von der Kreissparkasse Birkenfeld, 55743 Idar-Oberstein zweckgebundene Geldzuwendung nach § 52 Abs. 2 Nr. 12 AO zur Förderung des Feuer- und Zivilschutzes - Freiwillige Feuerwehr Eckersweiler, |
| e) | 2.000,00 € vom 14.12.2022 von der Kreissparkasse Birkenfeld, 55743 Idar-Oberstein zweckgebundene Geldzuwendung nach § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe - Spielgerät Kiga/Spielplatz Ruschberg, |
| f) | 1.000,00 € vom 20.12.2022 von der Kreissparkasse Birkenfeld, 55743 Idar-Oberstein zweckgebundene Geldzuwendung nach § 52 Abs. 2 Nr. 22 AO zur Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde. |
Beschluss:
Die Verbandsgemeinde Baumholder nimmt gemäß § 94 Abs. 3 GemO die vorgenannten zweckgebundenen Geldzuwendungen an.
| TOP 2. | Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023 / 2024 der Verbandsgemeinde Baumholder |
Der Ergebnishaushalt des Jahres 2023 schließt bei Erträgen und Aufwendungen von jeweils 7.520.785,00 € mit einem ausgeglichenen Ergebnis ab. Gegenüber der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 bedeutet dies im Ergebnis keine Veränderung, Erträge und Aufwendungen sinken jeweils um 332.445 €.
Die nichtzahlungswirksamen Erträge belaufen sich auf 391.700 €, die nichtzahlungswirksamen Aufwendungen auf 725.865 €. Dies ergibt eine nichtzahlungswirksame Nettobelastung i.H.v. 334.165 €.
Zur Finanzierung der geplanten Investitionen ist eine Kreditaufnahme - vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht - i.H.v. 1.217.530 € erforderlich. Zu den Einzelheiten des Investitionsprogramms siehe die im Anschluss an den Vorbericht beigefügte Aufstellung.
Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen beläuft sich auf 335.915 €, der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 1.217.530 €.
Die Neuaufnahme von Investitionskrediten (1.217.530 €) übersteigen die Auszahlungen zur Tilgung (176.300 €) um 1.041.230 € (= Nettoneuverschuldung).
Die Verbandsgemeinde erwirtschaftet im Jahr 2023 eine freie Finanzspitze von 159.615 €.
Die Verbandsgemeindeumlage wird auf 32,00 v.H. (2022: 37,38 v.H.) festgesetzt.
Der Ergebnishaushalt des Jahres 2024 schließt bei Erträgen und Aufwendungen von jeweils 7.449.680,00 € mit einem ausgeglichenen Ergebnis ab. Gegenüber der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 bedeutet dies im Ergebnis keine Veränderung, Erträge und Aufwendungen sinken jeweils um 71.105 €.
Die nichtzahlungswirksamen Erträge belaufen sich auf 421.800 €, die nichtzahlungswirksamen Aufwendungen auf 708.615 €. Dies ergibt eine nichtzahlungswirksame Nettobelastung i.H.v. 286.815 €.
Zur Finanzierung der geplanten Investitionen ist eine Kreditaufnahme - vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht - i.H.v. 572.500 € erforderlich. Zu den Einzelheiten des Investitionsprogramms siehe die im Anschluss an den Vorbericht beigefügte Aufstellung.
Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen beläuft sich auf 288.315 €, der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 572.500 €.
Die Neuaufnahme von Investitionskrediten (572.500 €) übersteigen die Auszahlungen zur Tilgung (151.900 €) um 420.600 € (= Nettoneuverschuldung).
Die Verbandsgemeinde erwirtschaftet im Jahr 2024 eine freie Finanzspitze von 136.415 €.
Die Verbandsgemeindeumlage wird auf 31,55 v.H. festgesetzt.
Beschluss:
Nach eingehender Beratung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Verbandsgemeinderat, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 / 2024, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen.
| TOP 3. | Sachstand hausärztliche Versorgung |
Der Vorsitzende informierte über seine weiteren Bemühungen um die hausärztliche Versorgung und den aktuellen Stand der Verhandlungen mit den ortsansässigen Ärzten.