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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 17/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Haupt- und Finanzausschuss am 13.03.2023

TOP 1.

Annahme von Spenden

Über die Annahme folgender Zuwendungen ist gemäß § 94 Abs. 3 GemO zu entscheiden:

a)

1.225,00 € vom 14.12.2022 von der Kreissparkasse Birkenfeld, 55743 Idar-Oberstein zweckgebundene Geldzuwendung nach § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe - KiGa Ruschberg,

b)

1.226,00 € vom 14.12.2022 von der Kreissparkasse Birkenfeld, 55743 Idar-Oberstein zweckgebundene Geldzuwendung nach § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe - Kiga Rückweiler,

c)

300,00 € vom14.12.2022 von der Kreissparkasse Birkenfeld, 55743 Idar-Oberstein zweckgebundene Geldzuwendung nach § 52 Abs. 2 Nr. 12 AO zur Förderung des Feuer- und Zivilschutzes - Freiwillige Feuerwehr Mettweiler,

d)

300,00 € vom 14.12.2022 von der Kreissparkasse Birkenfeld, 55743 Idar-Oberstein zweckgebundene Geldzuwendung nach § 52 Abs. 2 Nr. 12 AO zur Förderung des Feuer- und Zivilschutzes - Freiwillige Feuerwehr Eckersweiler,

e)

2.000,00 € vom 14.12.2022 von der Kreissparkasse Birkenfeld, 55743 Idar-Oberstein zweckgebundene Geldzuwendung nach § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe - Spielgerät Kiga/Spielplatz Ruschberg,

f)

1.000,00 € vom 20.12.2022 von der Kreissparkasse Birkenfeld, 55743 Idar-Oberstein zweckgebundene Geldzuwendung nach § 52 Abs. 2 Nr. 22 AO zur Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde.

Beschluss:

Die Verbandsgemeinde Baumholder nimmt gemäß § 94 Abs. 3 GemO die vorgenannten zweckgebundenen Geldzuwendungen an.

TOP 2.

Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023 / 2024 der Verbandsgemeinde Baumholder

Der Ergebnishaushalt des Jahres 2023 schließt bei Erträgen und Aufwendungen von jeweils 7.520.785,00 € mit einem ausgeglichenen Ergebnis ab. Gegenüber der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 bedeutet dies im Ergebnis keine Veränderung, Erträge und Aufwendungen sinken jeweils um 332.445 €.

Die nichtzahlungswirksamen Erträge belaufen sich auf 391.700 €, die nichtzahlungswirksamen Aufwendungen auf 725.865 €. Dies ergibt eine nichtzahlungswirksame Nettobelastung i.H.v. 334.165 €.

Zur Finanzierung der geplanten Investitionen ist eine Kreditaufnahme - vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht - i.H.v. 1.217.530 € erforderlich. Zu den Einzelheiten des Investitionsprogramms siehe die im Anschluss an den Vorbericht beigefügte Aufstellung.

Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen beläuft sich auf 335.915 €, der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 1.217.530 €.

Die Neuaufnahme von Investitionskrediten (1.217.530 €) übersteigen die Auszahlungen zur Tilgung (176.300 €) um 1.041.230 € (= Nettoneuverschuldung).

Die Verbandsgemeinde erwirtschaftet im Jahr 2023 eine freie Finanzspitze von 159.615 €.

Die Verbandsgemeindeumlage wird auf 32,00 v.H. (2022: 37,38 v.H.) festgesetzt.

Der Ergebnishaushalt des Jahres 2024 schließt bei Erträgen und Aufwendungen von jeweils 7.449.680,00 € mit einem ausgeglichenen Ergebnis ab. Gegenüber der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 bedeutet dies im Ergebnis keine Veränderung, Erträge und Aufwendungen sinken jeweils um 71.105 €.

Die nichtzahlungswirksamen Erträge belaufen sich auf 421.800 €, die nichtzahlungswirksamen Aufwendungen auf 708.615 €. Dies ergibt eine nichtzahlungswirksame Nettobelastung i.H.v. 286.815 €.

Zur Finanzierung der geplanten Investitionen ist eine Kreditaufnahme - vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht - i.H.v. 572.500 € erforderlich. Zu den Einzelheiten des Investitionsprogramms siehe die im Anschluss an den Vorbericht beigefügte Aufstellung.

Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen beläuft sich auf 288.315 €, der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 572.500 €.

Die Neuaufnahme von Investitionskrediten (572.500 €) übersteigen die Auszahlungen zur Tilgung (151.900 €) um 420.600 € (= Nettoneuverschuldung).

Die Verbandsgemeinde erwirtschaftet im Jahr 2024 eine freie Finanzspitze von 136.415 €.

Die Verbandsgemeindeumlage wird auf 31,55 v.H. festgesetzt.

Beschluss:

Nach eingehender Beratung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Verbandsgemeinderat, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 / 2024, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen.

TOP 3.

Sachstand hausärztliche Versorgung

Der Vorsitzende informierte über seine weiteren Bemühungen um die hausärztliche Versorgung und den aktuellen Stand der Verhandlungen mit den ortsansässigen Ärzten.