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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 17/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Pressemitteilung zur Sitzung des Gemeinderates Heimbach am 27.03.2025

TOP 1. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für die Jahre 2025/2026

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 19.03.2025 die Empfehlung ausgesprochen, dass die Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Jahre 2025 / 2026 in der vorgetragenen Form beschlossen werden.

Haushaltsplan 2025:

Gesamtbetrag der Erträge, der Aufwendungen und Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag:

Bei Erträgen von 1.692.939 € und Aufwendungen von 1.427.687 € schließt der Ergebnishaushalt mit einem Überschuss von 265.252 € ab.

Finanzhaushalt und Freie Finanzspitze

Aussage zur freien Finanzspitze:

Unter Berücksichtigung der Tilgungsleistungen ist die Ortsgemeinde Heimbach im Jahre 2025 in der Lage eine freie Finanzspitze i.H.v. 319.685 € zu erwirtschaften.

Einheitskonto:

Ende 2024 hat die Ortsgemeinde gegenüber der Verbandsgemeinde Forderungen in Höhe von 83.018,91 €.

Ende 2025 hat die Ortsgemeinde voraussichtlich Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde in Höhe von 66.346,- €.

Aussage zur erforderlichen Kreditaufnahme; größere Investitionsmaßnahmen

Der Finanzhaushalt 2025 sieht Ermächtigungen für die Auszahlungen für Investitionen i.H.v. insgesamt 2.778.500 € vor. Die Finanzierung des Restbetrages erfolgt durch die Aufnahme eines Kredites i.H.v. 2.409.100 €.

Haushaltsplan 2026:

Gesamtbetrag der Erträge, der Aufwendungen und Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag:

Bei Erträgen von 1.725.197 € und Aufwendungen von 1.507.462.087 € schließt der Ergebnishaushalt mit einem Überschuss von 217.735 € ab.

Finanzhaushalt und Freie Finanzspitze:

Der Finanzhaushalt weißt einen positiven Saldo i.H.v. 280.284 € aus. Abzüglich der planmäßigen Tilgung in Höhe von 29.953 € beträgt die Zwischensumme 250.331 €. Ferner müssen noch die planmäßigen Tilgungen von noch nicht genehmigten Investitionskrediten abgezogen werden (48.182 €). Somit bleibt eine Freie Finanzspitze in Höhe von 202.149 €.

Entwicklung auf dem Einheitskonto:

Ende 2025 hat die Ortsgemeinde voraussichtlich Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde in Höhe von 66.346,- €.

Ende 2026 hat die Ortsgemeinde voraussichtlich Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde in Höhe von 155.486,- €.

Mittelfristige Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2027 und 2028:

Gesamtbetrag der Erträge, der Aufwendungen und Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag in den Folgejahren

Aus der Planung ergeben sich für die Jahre 2027 und 2028 Überschüsse im Ergebnishaushalt von 144.501 € (2027) und 181.527 € (2028).

Finanzmittelüberschuss / Finanzmittelfehlbetrag in den Folgejahren:

Aus der Planung ergibt sich im Finanzhaushalt für das Jahr 2027 einen Überschuss i.H.v. 1.654.097 € und im Jahr 2028 einen Überschuss i.H.v. 437.287 €.

Beschluss:

a.)

Es wurden keine Vorschläge eingereicht.

b.)

Der OG-Rat Heimbach beschließt die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für die Jahre 2025 und 2026 in der vorgetragenen Form und Fassung.

TOP 2. Ergänzungswahl zum Haupt- und Finanzausschuss

Aljoscha Schmidt hat wegen Wegzugs aus der Gemeinde seine Wählbarkeit und damit auch seine Mandate für die kommunalen Gremien der Gemeinde Heimbach verloren.

Er war u.a. für die CDU Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss (HFA).

Es ist daher eine neue Person in den HFA zu wählen. Das Vorschlagsrecht hat die CDU-Fraktion.

Grundsätzlich erfolgen Wahlen in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung, es sei denn der Gemeinderat beschließt etwas anderes (§ 40 Abs. 5 GemO).

Es wird vorgeschlagen die Wahl des Mitglieds im HFA in offener Abstimmung durchzuführen.

Beschluss:

a)

Der Gemeinderat beschließt, die Wahl für den HFA mittels offener Abstimmung durchzuführen.

b)

Als Mitglied für den HFA wird vorgeschlagen: Melanie Kloos

c)

(für den Fall dass Frau Kloos gewählt wurde)

Frau Kloos war bisher Vertreterin von Gerhard Eli im HFA.

Als neue/r Vertreter/in für Gerhard Eli schlägt die CDU-Fraktion vor: Anja Halm

TOP 3. Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom 2026 - 2028 - OG Heimbach

Auf die beigefügte Ausschreibungskonzeption und die zugehörigen Anlagen 4, 5 und 6 wird verwiesen; die wesentlichen Eckpunkte sind:

Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz bietet über seine Tochtergesellschaft Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH den rheinland-pfälzischen Gemeinden, Städten, Zweckverbänden, Anstalten, Eigenbetrieben und kommunalen Unternehmen die Teilnahme an einer gebündelten Ausschreibung zur Beschaffung der Stromlieferung für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 an (feste Vertragslaufzeit 3 Jahre). Hierzu sind ein entsprechender Auftrag bzw. entsprechende Vollmachten an die Kommunalberatung erforderlich.

Das Entgelt beträgt 150 Euro je Teilnehmer (Kommune, Eigenbetrieb, AöR, ZwV) plus einen Zuschlag für jede Abnahmestelle ab der 7. Abnahmestelle in Höhe von 12 Euro. Sollte die Bündelausschreibung noch vor dem ersten Einzelwettbewerb durch die KB gestoppt werden, werden für bis dahin erbrachte Leistungen (insbesondere die Zusammenstellung und Prüfung der Abnahmestellen) pauschal 10 Euro je Abnahmestelle in Rechnung gestellt (netto zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer). Das gleiche gilt, wenn der Auftraggeber seinen Auftrag bis einen Tag vor der Durchführung des ersten Einzelwettbewerbs storniert.

Wie bisher können Normalstrom und Ökostrom mit unterschiedlichen Varianten bzgl. der Neuanlagenquote (siehe ausführlich in Anlage 4) gewählt werden.

Anders als bisher werden nun drei Beschaffungsoptionen angeboten (siehe ausführlich in Anlage 5):

a)

Strukturierte Beschaffung. Das ist das bisherige Beschaffungsmodell. Der Lieferpreis wird aus dem Angebotspreis und der tatsächlichen Marktentwicklung über längere Zeiträume im Vorjahr ermittelt. Dazu werden die Börsenpreise an sechs (für 2026) bzw. 12 (für 2027 und 2028) vorher festgelegten Stichtagen ermittelt. Dies dient einer weiteren Risikominimierung, um die Preisbildung nicht von nur wenigen Stichtagen in einem möglicherweise ungünstigen Marktumfeld preisbestimmend für ein ganzes Lieferjahr werden zu lassen.

Der Korridor für die Mehr- und Mindermengenregelung liegt unverändert bei ± 5% (95/105).

Der Lieferpreis für das ganze Kalenderjahr steht im Dezember des Vorjahres fest.

b)

Spotmarktmodell: Dieses wurde auf Wunsch aus den Kommunen ergänzt und gilt ausschließlich für Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Abnahmestellen). Es handelt sich um ein Mischmodell, in dem 70 % der von der Kommune prognostizierten Verbrauchsmengen am Terminmarkt nach dem Modell a) (strukturierte Beschaffung) und die Restmenge am handelstäglich am Spotmarkt zu dem für diesen Tag ermittelten Börsenpreis (plus Aufschlag für das "handling", sog. "fee") berechnet wird. Dort steht der (durchschnittliche) Lieferpreis für das Kalenderjahr also erst im Nachhinein fest.

c)

Bilanzkreismodell: Dieses Modell richtet sich ausschließlich an die Kommunen / Teilnehmer, die (planmäßig) zum 1.1.2026 die in der Anlage 5 angeführten Voraussetzungen für einen Kunden-Strombilanzkreis erfüllen. In diesem Modell werden die Dienstleistung "Bilanzkreismanagement" (Bilanzierung und Abrechnung) sowie die Beschaffung der sog. Residuallasten bzw. die Vermarktung bilanzieller Überschüsse zusammen "im Paket" ausgeschrieben.

Die Beschaffung für alle Modelle erfolgt als europaweite Ausschreibung über ein Dynamisches Beschaffungssystem (§§ 22 ff VgV). Dieses hat den großen Vorteil, dass darüber zeitlich gestaffelt mehrere Einzelwettbewerbe gestartet werden können, um im Idealfall ein jeweils günstiges Marktumfeld zu "treffen". Wie bisher werden mehrere Lose nach technischen und/oder regionalen Aspekten gebildet. Zudem werden die Lose nicht wie bisher zu einem Zeitpunkt am Markt platziert, sondern in mehreren Einzelwettbewerben. Über dies alles entscheidet die Kommunalberatung gemeinsam mit switch.on nach Eingang aller Aufträge, soweit erforderlich und geboten in Abstimmung mit den betreffenden Auftraggebern unter Berücksichtigung ihrer Anregungen.

Die Kommunalberatung führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag der teilnehmenden Kommunen durch. Sie erteilt für die Teilnehmer den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Für jeden einzelnen Teilnehmer kommt mit Zuschlagserteilung der ausgeschriebene Stromliefervertrag mit dem erfolgreichen Bieter des jeweiligen Loses zustande.

Die Stromlieferung wird zuzüglich Netznutzung (all-inclusive) ausgeschrieben. Die Energielieferpreise sind dagegen für jedes der beiden Lieferjahre durch die Bieter fest anzubieten. Durch die Trennung von Netznutzungsentgelten und Energielieferpreisen wird insbesondere gewährleistet, dass sich der Strompreis individuell für jede Kommune entsprechend der Benutzungsstruktur bildet.

Beim Bilanzkreismodell wird das Gesamtpaket aus der Dienstleistung "Bilanzkreismanagement" und Stromlieferung ausgeschrieben und zugeschlagen.

Beschluss:

1.

Der Ortsgemeinderat Heimbach nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis.

2.

Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Ortsgemeinde Heimbach ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

3.

Der Ortsgemeinderat bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Ortsgemeinde Heimbach teilnimmt, namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Heimbach vorzunehmen.

4.

Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

5.

Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde nach folgenden Maßgaben erfolgen:

A.

Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms

X

Normalstrom

(Keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

B.

Beschaffungsmodell

X

Strukturierte Beschaffung - Fixer Lieferpreis für jedes Kalenderjahr

C.

Zuordnung

X

Die (Einfach)Auswahl nach A und B gilt für alle unsere Abnahmestellen.

TOP 4. Bekanntgabe einer Eilentscheidung zum Neubau Wärmeversorgung Grundschule, Besenbinderhalle, Kita Heimbach

Im Rahmen einer Eilentscheidung gem. § 48 GemO wurde für Vermessungsleistungen zum Neubau Wärmeversorgung Grundschule, Besenbinderhalle, Kita Heimbach das Angebot des Ingenieurbüro Linn aus Freisen-Eitzweiler beauftragt.

Beschluss:

Entfällt.