TOP 1. Einwohnerfragestunde
Es waren keine Einwohner der Ortsgemeinde anwesend.
TOP 2. Bekanntgabe einer Eilentscheidunghier: Windpark Berschweiler
Sach- und Rechtslage:
Die Firma Windpark Berschweiler & Co. KG, Industriestraße 2, 68519 Viernheim, hat die Entscheidung getroffen, den umliegenden Gemeinden einseitige Zuwendungen ohne Gegenleistung gemäß §6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 verbindlich anzubieten.
Der erste Abrechnungszeitraum beginnt nach Angaben des Betreibers rückwirkend zum 01.01.2023.
Voraussetzung für die rückwirkende Zahlung ab 01.01.2023 ist das Vorliegen eines unterschriebenen Vertrages bei Windpark Berschweiler GmbH & Co.KG.
Es handelt sich um ein einseitiges Rechtsgeschäft, das keinerlei Nachteile oder Verpflichtungen für die Gemeinde nach sich zieht.
Im Vertrag ist lediglich die Umsetzung des § 6 EEG 2023 geregelt, nachdem eine Gemeinde eine Zahlung bekommen kann, wenn sie im entsprechenden Kreis liegt.
Für die Ortsgemeinde Eckersweiler ergibt sich das gemäß einer überschlägigen Berechnung aufgrund der Jahreserträge der Anlagen in den Vorjahren eine geschätzte Zahlung von 2.762,08 € für die Jahre 2023 und 2024.
Eilentscheidung:
Auf Grund der Dringlichkeit bzw. da eine Erledigung nicht ohne Nachteil für die Gemeinde bis zu einer Sitzung aufgeschoben werden kann, wird die Entscheidung zur Unterzeichnung des Vertrages im Zuge einer Eilentscheidung gem. §48 GemO getroffen.
Mit den Beigeordneten wurde diesbezüglich das Benehmen hergestellt und der Vertrag geschlossen.
Der Gemeinderat Eckersweiler wurde über die Eilentscheidung in Kenntnis gesetzt.
TOP 3. Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom 2026 - 2028 - OG Eckersweiler
Im Ortsgemeinderat wurde darüber beratschlagt, ob die Ortsgemeinde an der Bündelausschreibung teilnehmen soll. An der Ausschreibung muss nicht teilgenommen werden.
Sach- und Rechtslage:
Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz bietet über seine Tochtergesellschaft Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH den rheinland-pfälzischen Gemeinden, Städte, Zweckverbänden, Anstalten, Eigenbetrieben und kommunalen Unternehmen die Teilnahme an einer gebündelten Ausschreibung zur Beschaffung der Stromlieferung für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2028 an (feste Vertragslaufzeit von 3 Jahren). Hierzu ein entsprechender Auftrag bzw. entsprechende Vollmachten an die Kommunalberatung erforderlich.
Das Entgelt beträgt 150 Euro je Teilnehmer (Kommune, Eigenbetrieb, AöR, ZwV) plus einen Zuschlag für jede Abnahmestelle ab der 7 Abnahmestelle in Höhe von 12 Euro. Sollte die Bündelausschreibung noch vor dem ersten Einzelwettbewerb durch die KB gestoppt werden, werden für bis dahin erbrachte Leistungen (insbesondere die Zusammenstellung und Prüfung der Abnahmestellen) pauschal 10 Euro je Annahmestelle in Rechnung gestellt (netto zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer). Das gleich gilt, wenn der Auftraggeber seinen Auftrag bis einen Tag vor der Durchführung des ersten Einzelwettbewerbs storniert.
Wie bisher können Normalstrom und Ökostrom mit unterschiedlichen Varianten bzgl. der Neuanlagenquote gewählt werden.
Anders als bisher werden nur 3 Beschaffungsmodelle angeboten:
Die Beschaffung für alle Modelle erfolgt als europaweite Ausschreibung über ein Dynamisches Beschaffungssystem (§§ 22 ff VgV). Dieses hat den großen Vorteil, dass darüber zeitlich gestaffelt mehrere Einzelwettbewerbe gestartet werden können, um im Idealfall ein jeweils günstiges Marktumfeld zu „treffen“. Wie bisher werden mehrere Lose nach technischen und/oder regionalen Aspekten gebildet. Zudem werden die Lose nicht wie bisher zu einem Zeitpunkt am Markt platziert, sondern in mehreren Einzelwettbewerben. Über dies alles entscheidet die Kommunalberatung gemeinsam mit switch.on nach Eingang aller Aufträge, soweit erforderlich und geboten in Abstimmung mit den betreffenden Auftraggebern unter Berücksichtigung ihrer Anregungen.
Die Kommunalberatung führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag der teilnehmenden Kommunen durch. Sie erteil für die Teilnehmer den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Für jeden einzelnen Teilnehmer kommt mit Zuschlagserteilung der ausgeschriebene Stromliefervertrag mit dem erfolgreichen Bieter des jeweiligen Loses zustande.
Der Stromlieferung wird zuzüglich Netznutzung (all-inclusive) ausgeschrieben. Die Energielieferpreise sind dagegen für jedes der beiden Lieferjahre durch die Bieter fest anzubinden. Durch die Trennung von Netznutzungsentgelten und Energielieferpreisend wird entsprechend der Benutzungsstruktur bildet.
Beim Bilanzkonzept wird das Gesamtpaket aus der Dienstleistung „Bilanzkreismanagement“ und Stromlieferung ausgeschrieben und zugeschlagen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Eckersweiler nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und dass dazugehörige Anlagen zur Kenntnis.
Die Vor- und Nachteile diesbezüglich wurden beraten und abgewogen, so dass der Rat zum Beschluss kam, an der Ausschreibung nicht teilzunehmen.
TOP 4. Förderprogramm "Regional.Zukunft.Nachhaltig"
Die Verbandsgemeinde kann Fördermittel von bis zu 1.573.230,92 € beantragen. Die Antragsfrist endet am 31.08.2025. Die beantragten Fördermittel müssen bis zum 31.12.2028 verwendet sein. 50% der zur Verfügung stehenden Fördermittel verbleibt bei der Verbandsgemeinde, die restlichen 50% werden auf die zur Verbandsgemeinde angehörigen Gemeinden aufgeteilt. Die Aufschlüsselung des Betrages richtet sich an die Einwohnerzahl der entsprechenden Gemeinde.
Die Gemeinden können sich anhand einer Positivliste orientieren, was gefördert werden kann.
Diese untergliedert sich in 3 Kapitel:
Nimmt eine Gemeinde die Fördersumme nicht in Anspruch, fällt der zustehende Betrag der Gemeinde an die Verbandsgemeinde Baumholder.
Der Ortsgemeinderat wurde über das Regionale Förderprogramm informiert. Die Idee dieses Förderprogramm wurde vom gesamten Gemeinderat als sehr positiv aufgenommen.
TOP 5. ADAC Saarland-Pfalz Rallye am 15. und 16. August 2025
Bei der Gemeinde Eckersweiler, ging ein Schreiben der ADAC Saarland-Pfalz Rallye ein.
Bei der Planung der Streckenführung wurde seitens des ADAC entschieden, Test- und Einstellfahrten (Shakedown) zu fahren. Die Test- und Einstellfahrten werden am Freitag, 15. August 2025 zwischen 13:00 und 16:00 Uhr befahren. Die Sperrung dauert von ca. 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Wie von der ADAC Saarland e.V. gebeten, hat sich der Gemeinderat mit der Thematik auseinandergesetzt. In der Sitzung wurde rege diskutiert über die Vorteile und Nachteile der Veranstaltung, sowie über Durchführung in der Vergangenheit.
Die Bedenken bezüglich nicht Einhaltung von Absprachen und auch das Verhalten der Zuschauer wurde im Rat diskutiert.
Über den Antrag zur Durchführung der Test- und Einstellfahrten wurden wie folgt abgestimmt:
TOP 6. Nutzungsordnung Dorfgemeinschaftshaus
Anhand von Mustervorlagen hat sich der Gemeinderat mit einer Nutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus beschäftigt. Mit Hilfe der Mustervorlagen wird ein Entwurf erarbeitet und im Rahmen einer der nächsten Sitzungen besprochen.
In der Nutzungsordnung sollen klare Regelungen und Vereinbarung getroffen werden, aber auch Rechte und Pflichten sollten klar definiert werden.
TOP 7. Anschaffung eines Defibrillators
Die Bittmann Stiftung hat das Projekt „Unsere Herzenssache“ ins Leben gerufen.
Diese bietet für Gemeinden einen „Laien-Defibrillator“ an, der die Bittmann-Stiftung kostenlos den Gemeinden übergibt. Die Gemeinden betreiben das Gerät eigenverantwortlich und übernehmen die laufenden Wartungskosten. Darunter fallen die Folgekosten, wie z.B. Geräteprüfung, Akkutausch, Elektrodentausch. Sollte der Defibrillator im Freien sitzen, benötigt er einen Stromanschluss für die Heizung.
Da im Ort kein weiterer geeigneter Platz vorhanden ist, kann die Gemeinde nicht an dem Projekt der Bittmann-Stiftung teilnehmen.
TOP 8. Vertragsabschluss Windpark Reichweiler
Zur Beratung und Abstimmung lag der Vertrag des Windpark Reichweiler GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 98, 82166 Gräfelfing vor.
Der Betreiber plant, der Ortsgemeinde Eckersweiler einseitige Zuwendungen ohne Gegenleistung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 ab Inkrafttreten dieses Vertrages verbindlich anzubieten. Die Ortsgemeinde Eckersweiler ist gewillt, das Angebot des Betreibers anzunehmen.
Zu diesem Zweck schließt der Windpark Reichweiler mit der Ortsgemeinde Eckersweiler den Vertrag.