TOP 1. | Beratung und Beschlussfassung Forstwirtschaftsplan 2025 |
Beschluss über den Kommunalen Forsthaushalt 2025:
Insgesamt wird im Forstwirtschaftsplan im Ergebnishaushalt mit:
Erträgen i.H.v. 1.173,00 € und
Aufwendungen i.H.v. 2.434,00 € geplant.
Es wird somit mit einem Fehlbetrag i.H.v. 1.261,00 € gerechnet.
Die im Jahr 2025 geplanten Maßnahmen wurden erläutert und sind als Anlage zur Niederschrift beigefügt.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt dem Forstwirtschaftsplan 2025 zu.
Außerdem beschließt der Gemeinderat den Verbissschutz an den Jungpflanzen in Eigenregie zu entfernen und somit die veranschlagten Kosten i.H.v. 850,00 € zu sparen.
TOP 2. | Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom 2026 - 2028 - OG Hahnweiler |
Auf die beigefügte Ausschreibungskonzeption und die zugehörigen Anlagen 4, 5 und 6 wird verwiesen; die wesentlichen Eckpunkte sind:
Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz bietet über seine Tochtergesellschaft Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH den rheinland-pfälzischen Gemeinden, Städten, Zweckverbänden, Anstalten, Eigenbetrieben und kommunalen Unternehmen die Teilnahme an einer gebündelten Ausschreibung zur Beschaffung der Stromlieferung für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 an (feste Vertragslaufzeit 3 Jahre). Hierzu sind ein entsprechender Auftrag bzw. entsprechende Vollmachten an die Kommunalberatung erforderlich.
Das Entgelt beträgt 150 Euro je Teilnehmer (Kommune, Eigenbetrieb, AöR, ZwV) plus einen Zuschlag für jede Abnahmestelle ab der 7. Abnahmestelle in Höhe von 12 Euro. Sollte die Bündelausschreibung noch vor dem ersten Einzelwettbewerb durch die KB gestoppt werden, werden für bis dahin erbrachte Leistungen (insbesondere die Zusammenstellung und Prüfung der Abnahmestellen) pauschal 10 Euro je Abnahmestelle in Rechnung gestellt (netto zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer). Das gleiche gilt, wenn der Auftraggeber seinen Auftrag bis einen Tag vor der Durchführung des ersten Einzelwettbewerbs storniert.
Wie bisher können Normalstrom und Ökostrom mit unterschiedlichen Varianten bzgl. der Neuanlagenquote (siehe ausführlich in Anlage 4) gewählt werden.
Anders als bisher werden nun drei Beschaffungsoptionen angeboten (siehe ausführlich in Anlage 5):
| a) | Strukturierte Beschaffung. Das ist das bisherige Beschaffungsmodell. Der Lieferpreis wird aus dem Angebotspreis und der tatsächlichen Marktentwicklung über längere Zeiträume im Vorjahr ermittelt. Dazu werden die Börsenpreise an sechs (für 2026) bzw. 12 (für 2027 und 2028) vorher festgelegten Stichtagen ermittelt. Dies dient einer weiteren Risikominimierung, um die Preisbildung nicht von nur wenigen Stichtagen in einem möglicherweise ungünstigen Marktumfeld preisbestimmend für ein ganzes Lieferjahr werden zu lassen. |
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| Der Korridor für die Mehr- und Mindermengenregelung liegt unverändert bei ± 5% (95/105). |
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| Der Lieferpreis für das ganze Kalenderjahr steht im Dezember des Vorjahres fest. |
| b) | Spotmarktmodell: Dieses wurde auf Wunsch aus den Kommunen ergänzt und gilt ausschließlich für Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Abnahmestellen). Es handelt sich um ein Mischmodell, in dem 70 % der von der Kommune prognostizierten Verbrauchsmengen am Terminmarkt nach dem Modell a) (strukturierte Beschaffung) und die Restmenge am handelstäglich am Spotmarkt zu dem für diesen Tag ermittelten Börsenpreis (plus Aufschlag für das "handling", sog. "fee") berechnet wird. Dort steht der (durchschnittliche) Lieferpreis für das Kalenderjahr also erst im Nachhinein fest. |
| c) | Bilanzkreismodell: Dieses Modell richtet sich ausschließlich an die Kommunen / Teilnehmer, die (planmäßig) zum 1.1.2026 die in der Anlage 5 angeführten Voraussetzungen für einen Kunden-Strombilanzkreis erfüllen. In diesem Modell werden die Dienstleistung "Bilanzkreismanagement" (Bilanzierung und Abrechnung) sowie die Beschaffung der sog. Residuallasten bzw. die Vermarktung bilanzieller Überschüsse zusammen "im Paket" ausgeschrieben. |
Die Beschaffung für alle Modelle erfolgt als europaweite Ausschreibung über ein Dynamisches Beschaffungssystem (§§ 22 ff VgV). Dieses hat den großen Vorteil, dass darüber zeitlich gestaffelt mehrere Einzelwettbewerbe gestartet werden können, um im Idealfall ein jeweils günstiges Marktumfeld zu "treffen". Wie bisher werden mehrere Lose nach technischen und/oder regionalen Aspekten gebildet. Zudem werden die Lose nicht wie bisher zu einem Zeitpunkt am Markt platziert, sondern in mehreren Einzelwettbewerben. Über dies alles entscheidet die Kommunalberatung gemeinsam mit switch.on nach Eingang aller Aufträge, soweit erforderlich und geboten in Abstimmung mit den betreffenden Auftraggebern unter Berücksichtigung ihrer Anregungen.
Die Kommunalberatung führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag der teilnehmenden Kommunen durch. Sie erteilt für die Teilnehmer den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Für jeden einzelnen Teilnehmer kommt mit Zuschlagserteilung der ausgeschriebene Stromliefervertrag mit dem erfolgreichen Bieter des jeweiligen Loses zustande.
Die Stromlieferung wird zuzüglich Netznutzung (all-inclusive) ausgeschrieben. Die Energielieferpreise sind dagegen für jedes der beiden Lieferjahre durch die Bieter fest anzubieten. Durch die Trennung von Netznutzungsentgelten und Energielieferpreisen wird insbesondere gewährleistet, dass sich der Strompreis individuell für jede Kommune entsprechend der Benutzungsstruktur bildet.
Beim Bilanzkreismodell wird das Gesamtpaket aus der Dienstleistung "Bilanzkreismanagement" und Stromlieferung ausgeschrieben und zugeschlagen.
| Beschluss: | |
| 1. | Der Ortsgemeinderat Hahnweiler nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis. |
| 2. | Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Ortsgemeinde Hahnweiler ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 3. | Der Ortsgemeinderat Hahnweiler bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Gemeinde* teilnimmt, namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Hahnweiler vorzunehmen. |
| 4. | Die Ortsgemeinde Hahnweiler verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 5. | Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde Hahnweiler nach folgenden Maßgaben erfolgen: |
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| A. Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms |
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| X Normalstrom |
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| (Keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) |
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| B. Beschaffungsmodell |
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| X Strukturierte Beschaffung - Fixer Lieferpreis für jedes Kalenderjahr |
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| C. Zuordnung |
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| X Die (Einfach)Auswahl nach A und B gilt für alle unsere Abnahmestellen. |
TOP 3. | Vergabe der Planungsleistungen für das Hochwasser- undStarkregenvorsorgekonzept |
Hochwasser und Starkregen können ungeahnte Ausmaße annehmen und sehr große Schäden verursachen. Nach aktuellem Stand der Klimaforschung werden mit fortschreitendem Klimawandel die Häufigkeit und Intensität dieser extremen Überflutungen auslösende Ereignisse weiter zunehmen. Während Hochwasser auf die Täler, Auen und Küstenregionen begrenzt ist, kann Starkregen überall in Deutschland auftreten.
Ereignisse wie Flusshochwasser oder Überflutungen aufgrund von Starkregen können nicht verhindert werden. Ihre Auswirkungen können allerdings vermindert und entsprechende resultierenden Schäden begrenzt werden. Das beste Mittel um das extreme Schadenspotential solcher Ereignisse zu reduzieren, ist eine zielorientierte Vorsorge.
Dies veranlasste die Ortsgemeinde Hahnweiler ein Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept erstellen zu lassen. Im Zuge einer beschränkten Ausschreibung wurden sechs qualifizierte Ingenieurbüros aufgefordert, Angebote auf Stundenbasis abzugeben.
Lediglich ein Ingenieurbüro hat ein Angebot abgegeben.
Da das Ingenieurbüro Reihsner aus Wittlich über eine beachtliche Anzahl an erstellten Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepten verfügt, sollte dem Büro der Auftrag über 25.418,40 € Brutto erteilt werden.
Da das Land die Erstellung des Konzeptes mit bis zu 90% fördert, bleibt ein Eigenanteil bei der Ortsgemeinde.
Beschluss:
Dem Ingenieurbüro Reihsner aus Wittlich wird der Auftrag über die Erstellung eines Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes über erteilt.
TOP 4. | Förderprogramm "Regional.Zukunft.Nachhaltig" |
Unter dem Namen „Regional.Zukunft.Nachhaltig“ hat das Land Rheinland-Pfalz ein regionales Zukunftsprogramm gestartet, das zum Ziel hat, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in unserem Land herzustellen.
In einem Maßnahmenkatalog werden hier förderfähige Maßnahmen aufgelistet, die i.d.R. mit 70% Förderleistung unterstützt werden, d.h. die Ortsgemeinde Hahnweiler müsste einen Eigenanteil von 30% der Maßnahme tragen.
Eine Entscheidung über ein mögliches Einreichen eines Projektes innerhalb der Ortsgemeinde wurde auf die nächste Ratssitzung vertagt, die noch vor dem Annahmeschluss am 30.06.2025 liegt.
TOP 5. | ADAC Saarland-Pfalz Rallye am 15. und 16. August 2025 |
Das Ratsmitglied Jürgen Griebel erläutert, dass in diesem Jahr keine Wertungsprüfung der ADAC Saarland Pfalz Rallye innerhalb der Gemarkung von Hahnweiler stattfindet. Durch die Anwohner können die einzelnen Straßensperrungen vor der Veranstaltung im Amtsblatt sowie auf der Veranstalterhomepage eingesehen werden.
TOP 6. | Neuer Standort für die Sirene |
Der Ortsbürgermeister teilt mit, dass im Zuge einer landesweiten Erneuerung der Alarmsirenen in den Ortsgemeinden auch die Sirene in Hahnweiler erneuert wird.
Die neue Sirene hat eine Höhe von 16 Meter und wird in der Hauptstraße gegenüber dem Parkplatz Am Kelterhaus positioniert.