Öffentlicher Teil
TOP 2. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2023, Entlastungserteilung
Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt führt Christian Zimmer.
Der Ortsgemeinderat hat in seinem nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Mettweiler für das Haushaltsjahr 2023 geprüft. Den für das Haushaltsjahr 2023 erstellte Rechenschaftsbericht wurde in seinen wesentlichsten Punkten erläutert. Hiernach bleibt folgendes festzuhalten:
Der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich für die Ergebnisrechnung wurde erreicht. Es wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 135.738,35 € ausgewiesen.
Der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich für die Finanzrechnung wurde erreicht. Es konnte eine freie Finanzspitze in Höhe von 120.365,02 € erwirtschaftet werden
Der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich für die Bilanz ist erreicht. Es kann zum Bilanzstichtag 31.12.2023 ein positives Eigenkapital von 2.132.085,11 € errechnet werden.
Lt. Auskunft der Verwaltung belaufen sich die noch zu genehmigenden Haushaltsüberschreitungen im Ergebnishaushalt auf lediglich 2.370,01 € und im Finanzhaushalt auf lediglich 882,94 €.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 führte insgesamt zu keinen Beanstandungen. Der
Ortsgemeinderat fasste daher folgende Beschlüsse:
Beschluss:
a) Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2023 werden, soweit dies noch nicht erfolgt ist, gemäß § 100 GemO genehmigt.
b) der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2023 der Ortsgemeinde Mettweiler wird gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung genehmigt.
c) Dem Ersten Beigeordneten, sowie dem Beigeordneten. Soweit er die Vertretung geführt hat, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Baumholder wird nach § 114 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Haushaltsjahr 2023 Entlastung erteilt.
TOP 3. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025
Der Ergebnishaushalt ist für das Jahr 2025 mit Erträgen in Höhe von 431.656 aufgestellt. An Aufwendungen werden 429.750 €, so dass ein Jahresüberschuss von 1.906 € erwartet wird. Der Haushaltsausgleich wird erreicht (siehe § 18 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO). Die Ansätze des Ergebnishaushaltes orientieren sich im Wesentlichen der Höhe nach auf dem Niveau der Vorjahre. Ausnahmen bilden u.a. folgende Positionen:
Ausnahmen bilden die neuen Ansätze im Bereich der gemeindlichen Forstwirtschaft mit Erträgen von 64.950 € und Aufwendungen in Höhe von 47.950 €, höhere Aufwendungen für Unterhaltungsarbeiten am Dorfgemeinschaftshaus mit insgesamt 7.500 € und Ausgabenmittel für die Erstellung eines Hochwasserschutzkonzeptes mit 12.000 €. Im Bereich der Steuern und Umlagen wird gegenüber dem Haushaltsjahr 2024 mit einer leicht verbesserten Finanzausstattung von rund 30.000 € gerechnet. Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches wirken sich im Haushaltsjahr 2025 jedoch noch die relativ hohen Gewerbesteuereinzahlungen aus den Haushaltsvorjahr 2023 (IV. Quartal) aus. Hier kann ab dem kommenden Haushaltsjahr 2026 wieder mit einer Normalisierung gerechnet werden.
Die Steuerhebesätze 2025 für die Grundsteuern und Gewerbesteuer werden daher in unveränderter Höhe zu den Haushaltsvorjahren festgesetzt.
Anteilige Aufwendungen betreffend die Ortsgemeinde Mettweiler für den Kindergarten Berschweiler (KSt. 3659) sind mit 5.000 € eingerechnet.
Aus der Gegenüberstellung der Beträge der Ziffern F23 und F36 abzüglich der ordentlichen Tilgung des Finanzhaushaltes ergibt sich im Haushaltsjahr 2025 ein Defizit in Höhe von 3.327 € (vgl. Ziffer 2.3). Der Finanzhaushalt ist damit gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO nicht ausgeglichen. Mit einer Normalisierung kann ab dem Haushaltsjahr 2026 wieder gerechnet werden und die Ortsgemeinde Metteiler wird dann voraussichtlich wieder in der Lage sein, jeweils wieder eine freie Finanzspitze auszuweisen zu können; siehe vorstehende Ausführungen zum Ergebnishaushalt.
Maßnahmen (neue Investitionen) 2025:
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Mettweiler beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025, wie sie in Form und Fassung als Anlage zu dieser Niederschrift ersichtlich ist.
TOP 4. Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom 2026 - 2028 - OG Mettweiler
Auf die beigefügte Ausschreibungskonzeption und die zugehörigen Anlagen 4, 5 und 6 wird verwiesen; die wesentlichen Eckpunkte sind:
Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz bietet über seine Tochtergesellschaft Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH den rheinland-pfälzischen Gemeinden, Städten, Zweckverbänden, Anstalten, Eigenbetrieben und kommunalen Unternehmen die Teilnahme an einer gebündelten Ausschreibung zur Beschaffung der Stromlieferung für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 an (feste Vertragslaufzeit 3 Jahre). Hierzu sind ein entsprechender Auftrag bzw. entsprechende Vollmachten an die Kommunalberatung erforderlich.
Das Entgelt beträgt 150 Euro je Teilnehmer (Kommune, Eigenbetrieb, AöR, ZwV) plus einen Zuschlag für jede Abnahmestelle ab der 7. Abnahmestelle in Höhe von 12 Euro. Sollte die Bündelausschreibung noch vor dem ersten Einzelwettbewerb durch die KB gestoppt werden, werden für bis dahin erbrachte Leistungen (insbesondere die Zusammenstellung und Prüfung der Abnahmestellen) pauschal 10 Euro je Abnahmestelle in Rechnung gestellt (netto zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer). Das gleiche gilt, wenn der Auftraggeber seinen Auftrag bis einen Tag vor der Durchführung des ersten Einzelwettbewerbs storniert.
Wie bisher können Normalstrom und Ökostrom mit unterschiedlichen Varianten bzgl. der Neuanlagenquote (siehe ausführlich in Anlage 4) gewählt werden.
Anders als bisher werden nun drei Beschaffungsoptionen angeboten (siehe ausführlich in Anlage 5):
| a) | Strukturierte Beschaffung. Das ist das bisherige Beschaffungsmodell. Der Lieferpreis wird aus dem Angebotspreis und der tatsächlichen Marktentwicklung über längere Zeiträume im Vorjahr ermittelt. Dazu werden die Börsenpreise an sechs (für 2026) bzw. 12 (für 2027 und 2028) vorher festgelegten Stichtagen ermittelt. Dies dient einer weiteren Risikominimierung, um die Preisbildung nicht von nur wenigen Stichtagen in einem möglicherweise ungünstigen Marktumfeld preisbestimmend für ein ganzes Lieferjahr werden zu lassen. |
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| Der Korridor für die Mehr- und Mindermengenregelung liegt unverändert bei ± 5% (95/105). |
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| Der Lieferpreis für das ganze Kalenderjahr steht im Dezember des Vorjahres fest. |
| b) | Spotmarktmodell: Dieses wurde auf Wunsch aus den Kommunen ergänzt und gilt ausschließlich für Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Abnahmestellen). Es handelt sich um ein Mischmodell, in dem 70 % der von der Kommune prognostizierten Verbrauchsmengen am Terminmarkt nach dem Modell a) (strukturierte Beschaffung) und die Restmenge am handelstäglich am Spotmarkt zu dem für diesen Tag ermittelten Börsenpreis (plus Aufschlag für das "handling", sog. "fee") berechnet wird. Dort steht der (durchschnittliche) Lieferpreis für das Kalenderjahr also erst im Nachhinein fest. |
| c) | Bilanzkreismodell: Dieses Modell richtet sich ausschließlich an die Kommunen / Teilnehmer, die (planmäßig) zum 1.1.2026 die in der Anlage 5 angeführten Voraussetzungen für einen Kunden-Strombilanzkreis erfüllen. In diesem Modell werden die Dienstleistung "Bilanzkreismanagement" (Bilanzierung und Abrechnung) sowie die Beschaffung der sog. Residuallasten bzw. die Vermarktung bilanzieller Überschüsse zusammen "im Paket" ausgeschrieben. |
Die Beschaffung für alle Modelle erfolgt als europaweite Ausschreibung über ein Dynamisches Beschaffungssystem (§§ 22 ff VgV). Dieses hat den großen Vorteil, dass darüber zeitlich gestaffelt mehrere Einzelwettbewerbe gestartet werden können, um im Idealfall ein jeweils günstiges Marktumfeld zu "treffen". Wie bisher werden mehrere Lose nach technischen und/oder regionalen Aspekten gebildet. Zudem werden die Lose nicht wie bisher zu einem Zeitpunkt am Markt platziert, sondern in mehreren Einzelwettbewerben. Über dies alles entscheidet die Kommunalberatung gemeinsam mit switch.on nach Eingang aller Aufträge, soweit erforderlich und geboten in Abstimmung mit den betreffenden Auftraggebern unter Berücksichtigung ihrer Anregungen.
Die Kommunalberatung führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag der teilnehmenden Kommunen durch. Sie erteilt für die Teilnehmer den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Für jeden einzelnen Teilnehmer kommt mit Zuschlagserteilung der ausgeschriebene Stromliefervertrag mit dem erfolgreichen Bieter des jeweiligen Loses zustande.
Die Stromlieferung wird zuzüglich Netznutzung (all-inclusive) ausgeschrieben. Die Energielieferpreise sind dagegen für jedes der beiden Lieferjahre durch die Bieter fest anzubieten. Durch die Trennung von Netznutzungsentgelten und Energielieferpreisen wird insbesondere gewährleistet, dass sich der Strompreis individuell für jede Kommune entsprechend der Benutzungsstruktur bildet.
Beim Bilanzkreismodell wird das Gesamtpaket aus der Dienstleistung "Bilanzkreismanagement" und Stromlieferung ausgeschrieben und zugeschlagen.
Beschluss:
| 1. | Der Ortsgemeinderat Mettweiler nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis. |
| 2. | Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Ortsgemeinde Mettweiler ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 3. | Der Ortsgemeinderat bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Ortsgemeinde Mettweiler teilnimmt, namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Mettweiler vorzunehmen. |
| 4. | Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 5. | Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde nach folgenden Maßgaben erfolgen: |
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| A. Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms |
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| X Normalstrom |
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| (Keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) |
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| B. Beschaffungsmodell |
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| X Strukturierte Beschaffung - Fixer Lieferpreis für jedes Kalenderjahr |
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| C. Zuordnung |
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| X Die (Einfach)Auswahl nach A und B gilt für alle unsere Abnahmestellen. |
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgende Tagesordnungspunkte beraten und beschlossen:
| - | Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2023, insbesondere Belegprüfung |
| - | Vertragsangelegenheiten |
| - | Pachtangelegenheiten |