Die Gemeinde plant, den Zugang zum Dorfgemeindehaus mit einem Anbau mit Aufzug barrierefrei zu machen
Die Beschlussfassung zum Kauf den Kindergartengebäudes war das zentrale Thema der jüngsten Sitzung des Gemeinderates.
Bezüglich der gesamten Kindergartensituation hatte am 14. April eine Informationsveranstaltung für alle Ratsmitglieder der Gemeinden aus dem Einzugsgebiet der Kindertagesstätte Berschweiler (Berschweiler, Eckersweiler, Fohren-Linden und Mettweiler) stattgefunden (wir berichteten bereits). Im Rahmen dieser Veranstaltung wurden verschiedene Möglichkeiten für die zukünftige Ausrichtung in Bezug auf die Trägerschaft des Kindergartens aufgezeigt und diskutiert. Im Ergebnis kam man überein, den weiteren Weg in Sachen Bauträgerschaft wie folgt zu beschreiten:
Die Gemeinde Berschweiler kauft den Kindergarten für den durch ein Verkehrswertgutachten ermittelten Betrag von 219.000 Euro zuzüglich Nebenkosten. Die restlichen Gemeinden beteiligen sich an dem Kaufpreis inklusive Nebenkosten prozentual nach der jeweiligen Finanzkraftmesszahl für das Jahr 2023 wie folgt: Berschweiler Finanzkraftmesszahl 178.014 €, entspricht 42,75%, Eckersweiler 54.761 €, 13,15%, Fohren-Linden 106.457 €, 25,57%, Mettweiler 77.133 €, 18,53%. Im Gegenzug zur Zahlung erhalten die Ortsgemeinden Eckersweiler, Fohren-Linden und Mettweiler ein immaterielles Recht am Gebäude, welches in den jeweiligen Bilanzen der Gemeinden dokumentiert wird. Bei der Ortsgemeinde Berschweiler wird ein Sonderposten in der entsprechenden Höhe in die Bilanz eingebucht. Damit ist für die Zukunft das Nutzungsrecht dokumentiert und auch rechtlich abgesichert. Die Höhe des Sonderpostens soll auch als Grundlage genommen werden, falls zukünftig eine der Gemeinden aus dem Einzugsgebiet ausscheiden sollte. Der entsprechende Betrag wäre dann abzulösen. Die Finanzkraftmesszahl des jeweiligen Jahres der Investition, soll auch in Zukunft bei weiteren Investitionen die Grundlage für die Berechnung des jeweiligen Anteils der Gemeinden sein. Bei zukünftigen Investitionen ist die Zustimmung aller vier Gemeinden erforderlich.
Nach kurzer Beratung beschloss der Rat einstimmig, das Kindergartengebäude zu den genannten Bedingungen, vorbehaltlich der Zustimmung des Verbandsgemeinderates und der anderen Gemeinden, zu übernehmen. Die Gemeinde Mettweiler und der VG-Rat haben bereits in ihrer jeweils letzten Sitzung der Übernahme zugestimmt. In Fohren-Linden und Eckersweiler erfolgt die Beschlussfassung Ende April.
Bei einem weiteren Schwerpunktthema der Sitzung vergab der Rat den Auftrag für die Fachplanung "Heizung/Lüftung/Sanitär" für den geplanten barrierefreien Anbau ans Dorfgemeindehaus an das Ingenieurbüro IFG GmbH aus Hermeskeil, als billigste Bieterin einer vorangegangenen Ausschreibung. Nach ergebnisloser Ausschreibung Anfang März, war die Fachplanung, unter veränderten Bedingungen den Zeitplan betreffend, erneut ausgeschrieben worden. Die damals, ab 1. Juli angenommene Änderung der Schwerpunkte eines Förderprogramms, das die Gemeinde in Anspruch nehmen will, hat sich zwischenzeitlich nicht bestätigt. Das Förderprogramm wird unter gleichen Voraussetzungen neu aufgelegt, so dass der Zeitdruck aus den Planungen genommen werden konnte. Allerdings werden die Fördermittel im "Windhundverfahren" vergeben, so dass die Gemeinde nach wie vor bestrebt ist, den Antrag zeitnah im Juli oder August stellen zu können. Die Fachplanung für das Gewerk "Elektro und Aufzug" hatte der Rat bereits in einer früheren Sitzung unter der Voraussetzung vergeben, dass auch ein Auftrag für das Gewerk "Heizung/Lüftung/Sanitär" vergeben werden kann.
Im weiteren Verlauf der Sitzung beschloss der Rat die grundsätzliche Bereitschaft zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Beleuchtung. Ein entsprechendes Angebot soll von der Verwaltung von der OIE eingeholt werden. Außerdem nahm der Rat eine Spende der Kreissparkasse in Höhe von 750 Euro für die Ausrichtung des Konzertes am Frühjahrsmarkt an und genehmigte die Benutzung von Feldwegen zur Durchführung der ADAC Saarland-Pfalz-Rallye am 17. und 19. August. (gf).