1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025/2026 und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2025/2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen habe ich der Verbandsversammlung zugeleitet.
| 1. | Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2025/2026 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, Baumholder, Zimmer 206, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Forstzweckverband Baumholder zur Einsichtnahme öffentlich aus. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Baumholder haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2025/2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder oder an den Verbandsvorsteher Bernd Alsfasser, oder elektronisch anj-hornberger@vgv-baumholder.deeinzureichen. Die Verbandsversammlung wird rechtzeitig vor ihrem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |