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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 19/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Donnerstag, dem 08.05.2025 bis Freitag, dem 16.05.2025 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus, Zimmer 206 öffentlich aus.

Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, den 29.04.2025
Gez.
(Bernd Alsfasser)
Bürgermeister

Nach § 24 Abs 6 der Gemeindeordnung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzungen verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Rohrbach, 29.04.2025
gez. Christine Niegisch
Ortsbürgermeisterin