Öffentlicher Teil
| TOP 2. | Vorberatung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 |
Der Ergebnishaushalt ist für das Jahr 2025 mit Erträgen von 652.441 € und Aufwendungen in Höhe von 636.383 € mit einem Jahresüberschuss von 16.058 € ausgeglichen aufgestellt (siehe § 18 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO). Die Ausgabenveranschlagungen orientieren sich der Höhe nach im Wesentlichen auf dem Niveau der Vorjahre. Ausnahmen sind die Bereitstellung von Ausgabenermächtigungen für das Hochwasserkonzept mit 22.100 €, höhere Kreisumlagenverpflichtungen und höheren Ansätzen wegen Malerarbeiten an der Friedhofshalle sowie für die nach dem Forstwirtschaftsplan 2025 vorgesehenen Maßnahmen und einem Internetanschluss der Markthalle mit zusätzlich 1.000 €.
Im Bereich der Steuern/Umlagen ist im Haushaltsjahr 2025 mit einer leicht verschlechterten Finanzausstattung (148.000 €) im Vergleich zum Vorjahr (155.000 €) zu rechnen
Im Ergebnishaushalt sind im Haushaltsjahr 2026 Erträge in Höhe von 656,379 € veranschlagt. Aufwendungen sind in Höhe von 636.365 € kalkuliert. Somit wird mit einem Jahresüberschuss von 20.014 € gerechnet. Diese orientieren sich im Wesentlichen nach den Veranschlagungen 2025. Ausnahme sind hierbei die Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln für eine Fassadenverkleidung der Markthallte mit 7.500 €.
Aus der Gegenüberstellung der Beträge der Ziffern F23 und F36 abzüglich der außerplanmäßigen Tilgungen des Finanzhaushaltes ergibt sich im Haushaltsjahr 2025 ein Überschuss in Höhe von 3.602 € und im Haushaltsjahr 2026 ein Überschuss von 6.940 € (vgl. Ziffer 3.3). Der Finanzhaushalt ist damit gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 2 jeweils ausgeglichen.
Maßnahmen (neue Investitionen) 2025:
| Produkt -Maßnahme | Bezeichnung | Ausgaben | Einnahmen | Eigenanteil | Bemerkung |
| 5551-26 | Waldwegebau | 60.000,00 € | 45.000,00 € | 15.000,00 € | Waldwegebau |
| 5410-20 | Umrüstung Straßenbeleuchtung | 35.000,00 € | 16.800,00 € | 18.200,00 € | Umrüstung auf LED |
| 5530-6 | Friedhof | 3.000,00 € | 0,00 € | 3.000,00 € | Ersatzbeschaffungen |
| 5530-28 | Friedhof | 15.000,00 € | 0,00 € | 15.000,00 € | Urnengrabfeld |
| 5731-6 | Bürgersaal/Markthalle | 5.000,00 € | 0,00 € | 5.000,00 € | Ersatzbeschaffungen |
| 3661-18 | Spielplatz | 60.000,00 € | 16.000,00 € | 44.000,00 € | Umgestaltung |
| Summe: |
| 178.000,00 € | 77.800,00 € | 100.200,00 € |
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2026:
| Produkt -Maßnahme | Bezeichnung | Ausgaben in € | Einnahmen in € | Eigenanteil in € | Bemerkung |
| 5530-6 | Friedhof | 3.000,00 | 0,00 | 3.000,00 | Ersatzbeschaffungen |
| 5731-6 | Bürgersaal/Markthalle | 5.000,00 | 0,00 | 5.000,00 | Ersatzbeschaffungen |
| Summe: |
| 8.000,00 | 0,00 | 8.000,00 |
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Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026.
| TOP 3. | Beratung und Beschlussfassung Forstwirtschaftsplan 2025 |
Es ist geplant 480 fm einzuschlagen, bei einem Verkauf von 395 fm.
Insgesamt wird im Forstwirtschaftsplan im Ergebnishaushalt bei Erträgen in Höhe von 53.042 € und Aufwendungen in Höhe von 34.972 € mit einem Überschuss von 18.070 € gerechnet.
Für den Neu- und Ausbau von Waldwegen sind darüber hinaus Auszahlungen in Höhe von 65.000 € vorgesehen. Hierfür wird eine Zuweisung in Höhe von 45.500 erwartet.
Die im Jahr 2025 geplanten Maßnahmen werden durch das Forstamt Birkenfeld erläutert.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt dem Forstwirtschaftsplan 2025 zu.
| TOP 4. | Annahme von Spenden |
Der Ortsgemeinderat hat über die Annahme folgender Geldzuwendungen zu entscheiden:
| a) | Zuwendung in Höhe von 600,00 € vom 18.12.2024 der Kreisparkasse Birkenfeld, 55743 Idar-Oberstein zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe -FFW Berglangenbach- gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO. |
| b) | Zuwendung in Höhe von 10.000,00 € vom 18.12.2024 der Kreissparkasse Birkenfeld, 55743 Idar-Oberstein zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe - Neugestaltung des Spielplatzes - gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO: |
| c) | Zuwendung in Höhe von 2.000,00 € der OIE AG, 55743 Idar-Oberstein zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe - Neugestaltung des Spielplatzes - gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO. |
Beschluss:
Gemäß § 92 Abs. 3 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz nimmt die Ortsgemeinde Berglangenbach die vorgenannten Geldzuwendungen an.
| TOP 5. | Bebauungsplan "Solarpark Berglangenbach" in der Ortsgemeinde Berglangenbach, Verbandsgemeinde Baumholder Beschluss zur Einleitung des Verfahrens |
Die Vorhabenträgerin, die GP Joule Projects GmbH & Co. KG, hat mit Schreiben vom 10.01.2025 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens beantragt.
Die GP Joule Projects GmbH & Co. KG, welche die Entwicklung und Errichtung von Erneuerbare-Energien-Projekten betreibt, strebt die Errichtung einer Photovoltaikanlage in der Ortsgemeinde Berglangenbach an.
Der Solarpark soll auf den größtenteils ackerbaulich genutzten Flächen südlich der Bächelshöfe entstehen.
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB (Außenbereich) Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Daher bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Der Bebauungsplan wird für das Gelände südlich der Bächelshöfe aufgestellt. Das Plangebiet befindet sich in ca. 1,7 km Entfernung zum Siedlungskörper von Berglangenbach und ebenfalls in 1,7 km Entfernung zum Siedlungskörper von Heimbach. Das Plangebiet befindet sich südwestlich eines Feldweges, der von Westen kommend in die L 347 mündet. Im direkt angrenzenden südwestlichen Umfeld befinden sich Waldstrukturen, die an die L347 angrenzen.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 22,1 ha.
Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Baumholder sieht für das Plangebiet eine Fläche für die Landwirtschaft, Grünflächen und Wald vor. Der vorliegende Bebauungsplan widerspricht damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.
Aus diesem Grund muss für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert werden.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Der Beschluss, den Bebauungsplan aufzustellen, ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Gem. § 4b BauGB werden, insbesondere zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten (hier: Erstellung von Bauleitplanentwurf mit Begründung, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB) an die Kernplan GmbH, Illingen, übertragen.
Alle Planungs- und Investitionskosten für die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Teiländerung des Flächennutzungsplans übernimmt die GP Joule Projects GmbH & Co. KG als Vorhabenträger.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Bürgerinnen und Bürger werden gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet; hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hingewiesen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Berglangenbach“.
| TOP 6. | Erweiterung der Kindertagesstätte Rückweiler |
Ortsbürgermeister Jenet informierte den Rat über den aktuellen Sachstand bezüglich der Erweiterung des Kindergartens in Rückweiler.
| TOP 7. | Sachstand Baumaßnahme Markthalle und Bauhof |
Von der Vereinsgemeinschaft wurden verschiedene Einrichtungsgegenstände von der Pizzeria Ruby für die Markthalle gekauft.
Des Weiteren werden noch zwei Straßenlaternen am Marktplatz aufgestellt. Diese sollen extra und sind nicht mit der allgemeinen Straßenbeleuchtung geschaltet werden.
| TOP 8. | Anschaffung von Spielgeräten für den Spielplatz |
Die Arbeitsgruppe „Spielplatz“ bestehend aus insgesamt 16 Personen, wovon 8 Personen auch Ratsmitglieder sind, haben entsprechende Angebote für die Anschaffung von Spielgeräten eingeholt. Die Angebote und die Auswahl können im Anhang eingesehen werden.
Mehrere Angebote wurden vorgelegt und nach rechnerischer Prüfung ergab sich eine Bieterreihenfolge.
Nach längerer Diskussion hat man sich für die Fa. Seibel (Nr.4) entschieden. Begründet wird die Vergabe an den zweitgünstigen Bieter mit der langen Nutzungsdauer des Rubinienholzes und der Anfertigung in einem Betrieb mit behinderten Mitarbeitern. Hier greift auch dann 10.3.3 der Verwaltungsvorschrift „öffentliches Auftrags- und Beschaffungswesen, so dass keine Bedenken gegen die Vergabe an die Fa. Seibel bestehen.
Beschluss:
Der Auftrag für die Lieferung der Spielgeräte wird an die Fa. Seibel vergeben.
| TOP 9. | Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom 2026 - 2028 - OG Berglangenbach |
Auf die beigefügte Ausschreibungskonzeption und die zugehörigen Anlagen 4, 5 und 6 wird verwiesen; die wesentlichen Eckpunkte sind:
Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz bietet über seine Tochtergesellschaft Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH den rheinland-pfälzischen Gemeinden, Städten, Zweckverbänden, Anstalten, Eigenbetrieben und kommunalen Unternehmen die Teilnahme an einer gebündelten Ausschreibung zur Beschaffung der Stromlieferung für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 an (feste Vertragslaufzeit 3 Jahre). Hierzu sind ein entsprechender Auftrag bzw. entsprechende Vollmachten an die Kommunalberatung erforderlich.
Das Entgelt beträgt 150 Euro je Teilnehmer (Kommune, Eigenbetrieb, AöR, ZwV) plus einen Zuschlag für jede Abnahmestelle ab der 7. Abnahmestelle in Höhe von 12 Euro. Sollte die Bündelausschreibung noch vor dem ersten Einzelwettbewerb durch die KB gestoppt werden, werden für bis dahin erbrachte Leistungen (insbesondere die Zusammenstellung und Prüfung der Abnahmestellen) pauschal 10 Euro je Abnahmestelle in Rechnung gestellt (netto zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer). Das gleiche gilt, wenn der Auftraggeber seinen Auftrag bis einen Tag vor der Durchführung des ersten Einzelwettbewerbs storniert.
Wie bisher können Normalstrom und Ökostrom mit unterschiedlichen Varianten bzgl. der Neuanlagenquote (siehe ausführlich in Anlage 4) gewählt werden.
Anders als bisher werden nun drei Beschaffungsoptionen angeboten (siehe ausführlich in Anlage 5):
| a) | Strukturierte Beschaffung. Das ist das bisherige Beschaffungsmodell. Der Lieferpreis wird aus dem Angebotspreis und der tatsächlichen Marktentwicklung über längere Zeiträume im Vorjahr ermittelt. Dazu werden die Börsenpreise an sechs (für 2026) bzw. 12 (für 2027 und 2028) vorher festgelegten Stichtagen ermittelt. Dies dient einer weiteren Risikominimierung, um die Preisbildung nicht von nur wenigen Stichtagen in einem möglicherweise ungünstigen Marktumfeld preisbestimmend für ein ganzes Lieferjahr werden zu lassen. Der Korridor für die Mehr- und Mindermengenregelung liegt unverändert bei ± 5% (95/105). Der Lieferpreis für das ganze Kalenderjahr steht im Dezember des Vorjahres fest. |
| b) | Spotmarktmodell: Dieses wurde auf Wunsch aus den Kommunen ergänzt und gilt ausschließlich für Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Abnahmestellen). Es handelt sich um ein Mischmodell, in dem 70 % der von der Kommune prognostizierten Verbrauchsmengen am Terminmarkt nach dem Modell a) (strukturierte Beschaffung) und die Restmenge am handelstäglich am Spotmarkt zu dem für diesen Tag ermittelten Börsenpreis (plus Aufschlag für das "handling", sog. "fee") berechnet wird. Dort steht der (durchschnittliche) Lieferpreis für das Kalenderjahr also erst im Nachhinein fest. |
| c) | Bilanzkreismodell: Dieses Modell richtet sich ausschließlich an die Kommunen / Teilnehmer, die (planmäßig) zum 1.1.2026 die in der Anlage 5 angeführten Voraussetzungen für einen Kunden-Strombilanzkreis erfüllen. In diesem Modell werden die Dienstleistung "Bilanzkreismanagement" (Bilanzierung und Abrechnung) sowie die Beschaffung der sog. Residuallasten bzw. die Vermarktung bilanzieller Überschüsse zusammen "im Paket" ausgeschrieben. |
Die Beschaffung für alle Modelle erfolgt als europaweite Ausschreibung über ein Dynamisches Beschaffungssystem (§§ 22 ff VgV). Dieses hat den großen Vorteil, dass darüber zeitlich gestaffelt mehrere Einzelwettbewerbe gestartet werden können, um im Idealfall ein jeweils günstiges Marktumfeld zu "treffen". Wie bisher werden mehrere Lose nach technischen und/oder regionalen Aspekten gebildet. Zudem werden die Lose nicht wie bisher zu einem Zeitpunkt am Markt platziert, sondern in mehreren Einzelwettbewerben. Über dies alles entscheidet die Kommunalberatung gemeinsam mit switch.on nach Eingang aller Aufträge, soweit erforderlich und geboten in Abstimmung mit den betreffenden Auftraggebern unter Berücksichtigung ihrer Anregungen.
Die Kommunalberatung führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag der teilnehmenden Kommunen durch. Sie erteilt für die Teilnehmer den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Für jeden einzelnen Teilnehmer kommt mit Zuschlagserteilung der ausgeschriebene Stromliefervertrag mit dem erfolgreichen Bieter des jeweiligen Loses zustande.
Die Stromlieferung wird zuzüglich Netznutzung (all-inclusive) ausgeschrieben. Die Energielieferpreise sind dagegen für jedes der beiden Lieferjahre durch die Bieter fest anzubieten. Durch die Trennung von Netznutzungsentgelten und Energielieferpreisen wird insbesondere gewährleistet, dass sich der Strompreis individuell für jede Kommune entsprechend der Benutzungsstruktur bildet.
Beim Bilanzkreismodell wird das Gesamtpaket aus der Dienstleistung "Bilanzkreismanagement" und Stromlieferung ausgeschrieben und zugeschlagen.
Beschluss:
| 1. | Der Ortsgemeinderat nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis. | |
| 2. | Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Ortsgemeinde Berglangenbach ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. | |
| 3. | Der Ortsgemeinderat bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Ortsgemeinde teilnimmt, namens und im Auftrag der Ortsgemeinde vorzunehmen. | |
| 4. | Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. | |
| 5. | Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde Berglangenbach nach folgenden Maßgaben erfolgen: | |
| A. Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms | |
| X | Normalstrom (Keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) |
| B. Beschaffungsmodell | |
| X | Strukturierte Beschaffung - Fixer Lieferpreis für jedes Kalenderjahr |
| C. Zuordnung | |
| X | Die (Einfach)Auswahl nach A und B gilt für alle unsere Abnahmestellen. |