A. Öffentlicher Teil
TOP 1. Einwohnerfragestunde
3 Bürger waren anwesend.
Folgendes wurde behandelt: Anfrage wegen defektem Geländer am Kirchenpfad, Info über Freischneiden von Wegen durch die Jagdgenossenschaft, Hinweis wegen Neugestaltung des Spielplatzes
TOP 2. Ergänzungsvereinbarung zur Umsatzsteuerpflicht gem. § 2 b UStG; hier: Stromkonzessionsvertrag
Durch die Änderung des Umsatzsteuergesetzes im Jahr 2016 wurden Kommunen zu Unternehmern und damit auch grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig bei unternehmerischen Tätigkeiten. Die Gesetzesänderung trat zum 01. Januar 2017 in Kraft, der öffentlichen Hand wurde aber eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 eingeräumt welche auf Grund der Corona-Pandemie bis zum 31. Dezember 2022 verlängert wurde.
Betreffend der Zahlungen der OIE AG aus dem bestehenden Stromkonzessionsvertrag ist die Rechtsfrage, ob es sich hierbei um eine umsatzsteuerpflichtige Leistung handelt oder nicht noch nicht abschließend entschieden. Ab dem 01. Januar 2023 besteht daher eine Unwägbarkeit zu Lasten der Kommunen.
Die OIE AG bietet daher den Abschluss einer Ergänzungsvereinbarung an. Danach werden die Zahlungen aus dem Konzessionsvertrag als umsatzsteuerpflichtig behandelt und die OIE AG zahlt zusätzlich zu den bisherigen (Netto-)Entgelten die zu leistende Umsatzsteuer (derzeit 19 %), welche von der Kommune an das Finanzamt abzuführen ist.
Sollte die Finanzverwaltung zum Ergebnis kommen, dass die Leistungen nicht umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig sein sollten, erfolgt eine Rückabwicklung.
Durch die angebotene Regelung entfällt für die Kommune das finanzielle Risiko, so dass Seitens der Verwaltung der Abschluss empfohlen wird.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt der beigefügten Ergänzung des Stromkonzessionsvertrages zu und beauftragt den Ortsbürgermeister mit der Unterzeichnung des Vertrages.
TOP 3. Umbau zu einem Ruheraum in der Kindertagesstätte Rückweiler
Der Verbandsgemeinde Baumholder als Träger der Kindertagesstätte Rückweiler wurden im Rahmen der Betriebserlaubnis zum 01.07.2021 durch das Landesjugendamt insgesamt 42 Plätze genehmigt. Diese Platzzahl entspricht auch dem tatsächlichen Bedarf. Von diesen 42 Plätzen wurden zwei Plätze für Unter-1-Jährige unter der Voraussetzung, dass hierfür ein separater Ruheraum in der Einrichtung geschaffen wird, genehmigt. Da auch in der Kindertagesstätte Rückweiler ein Bedarf an Plätzen für Unter-1-Jährige vorhanden ist, ist der Umbau eines bisher als Lagerraum genutzten Raumes zu einem Ruheraum unausweichlich und muss laut Betriebsbegehung des Landesjugendamtes zur Erteilung der Betriebserlaubnis eingerichtet werden.
Die nunmehr vorliegende Kostenaufstellung beläuft sich auf insgesamt 14.750,- €. Hiervon fallen rund 7.200,- € alleine auf geforderte Maßnahmen des Brandschutzes.
Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 des zwischen der Verbandsgemeinde Baumholder und der Ortsgemeinde Berglangenbach geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrages ist bei Investitionen über 10.000,- € je Maßnahme das Einvernehmen herzustellen. Auf Grund dessen bittet die Verbandsgemeinde Baumholder als Träger der Kindertagesstätte Rückweiler um Zustimmung zu o. a. Umbau.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Berglangenbach stimmt der Umbaumaßnahme und somit den Kosten in Höhe von 14.750,- € zu.
TOP 4. Resolution zur Änderung des Bundeswahlrechts; Auszählung der Briefwahlstimmen in den Ortsgemeinden
Die Darstellung des Ergebnisses der Bundestagswahl im vergangenen Jahr zeigte in vielen Ortsgemeinden ein verzerrtes Bild des tatsächlichen Wahlverhaltens der Bürgerinnen und Bürger.
Hintergrund ist die Regelung in § 8 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG), die vorschreibt, dass bei der Bundestagswahl auf Wahlkreisebene ein Briefwahlergebnis auszuweisen ist. Dadurch konnten, anders als bei der Landtagswahl, die Briefwahlstimmen nicht gemeinsam mit den Urnenstimmen in den Ortgemeinden ausgezählt werden. Es wurde ein Briefwahlstimmbezirk bei der Verbandsgemeinde eingerichtet mit der Folge, dass für die Ortsgemeinden / Stadt nur das Ergebnis der Urnenwahl dargestellt werden konnte.
Die für die Orte ausgewiesenen Urnenwahlergebnisse geben nicht das vollständige Wahlverhalten der Ortsgemeinde wieder. Landeswahlleiter Marcel Hürter erklärt hierzu: „Aus der Wahlforschung ist bekannt, dass die Briefwahl je nach Parteipräferenz mehr oder weniger stark genutzt wird. Daher werden die Stimmenanteile von Parteien, deren Wählerinnen und Wähler die Urnenwahl bevorzugen, eher überzeichnet, während für Parteien, deren Anhängerschaft in großem Umfang Briefwahl machen, zu niedrige Werte ausgewiesen werden.“
Wenn Parteien wie im vergangenen Jahr Misstrauen gegen die Briefwahl säen, werden deren Anhänger die Urnenwahl bevorzugen. Wenn dann für die Ortsgemeinde nur das Urnenwahlergebnis bekannt gegeben wird, entsteht öffentlich das falsche Bild des Wahlverhaltens in der Ortsgemeinde.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Berglangenbach beschließt folgende Resolution:
Die Ortsgemeinde Berglangenbach fordert eine Änderung des § 8 Abs. 1 BWahlG. Dieser passt nicht in die kleinteilige kommunale Struktur des Landes Rheinland-Pfalz und führt zur einer verzerrten öffentlichen Darstellung der Wahlergebnisse in kleinen Ortsgemeinden. Unverschuldet gelangt eine Ortsgemeinde damit in den Ruf, Hochburg einer Partei zu sein, deren Anhänger die Briefwahl mehrheitlich ablehnen.
Die Ortsgemeinde Berglangenbach fordert deshalb, dass Urnen- und Briefwahlstimmen genau wie bei der Landtagswahl gemeinsam in den Ortsgemeinden ausgezählt werden. So entsteht ein repräsentatives Bild des Wahlverhaltens der Bürgerinnen und Bürger.
Mit der gemeinsamen Auszählung von Urnen- und Briefwahlstimmen wird auch der Gefahr begegnet, dass in kleinen Ortsgemeinden weniger als 50 Wählerstimmen auszuzählen sind. In diesem Fall muss gemäß § 68 Abs. 2 der Bundeswahlordnung die Wahlurne in einen anderen Stimmbezirk gebracht werden. Die dann durchzuführende gemeinsame Stimmauszählung mit einem aufnehmenden Wahlbezirk hat zur Folge, dass für beide Ortsgemeinden kein repräsentatives Ergebnis ermittelt werden kann.
Vor dem Hintergrund des steigenden Anteils der Briefwähler und der Erfahrung der vergangenen Bundestagswahl unterstützt die Ortsgemeinde Berglangenbach die Forderung des Landeswahlleiters Rheinland-Pfalz, die Briefwahl wie bei der Landtagswahl gemeinsam mit den Urnenstimmen in den Ortsgemeinden auszuzählen.
TOP 5. Annahme einer Spende
Der Ortsgemeinderat hat gemäß § 94 Abs. 3 GemO über die Annahme der folgenden Geldzuwendung zu entscheiden:
1.000,00 € von der Kreissparkasse Birkenfeld, 55743 Idar-Oberstein zweckgebunden zur Förderung der Jugendarbeit (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO).
Beschluss:
Gemäß § 94 Abs. 3 GemO nimmt die Ortsgemeinde Berglangenbach die vorgenannte zweckgebundene Geldzuwendung an.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über den Punkt „Preisanpassung Winterdienst“ beraten und beschlossen.