Die Sitzung war öffentlich.
| TOP 1. | Sachstand zur Erweiterung der Grundschule Heimbach |
Seit Mai 2019 wird über die Notwendigkeit einer Erweiterung der GS Heimbach auf Grund der Digitalisierung in Grundschulen und zur Umsetzung des Schulkonzepts diskutiert und beraten. Im Rahmen der Bauausschusssitzung vom 17.09.2020 wurde die Notwendigkeit der Erweiterung durch die Schulleiterin Frau Tina Hebel erläutert und Fragen ausführlich beantwortet. Daraufhin wurde der Entwurfsplanung einstimmig zugestimmt. In der Folgezeit hat sich aber herausgestellt, dass sich das beauftragte Architekturbüro verrechnete und die Kostenkalkulation somit um ca. 50.000,- € anstieg.
Dem Verbandsgemeinderat wurde in seiner Sitzung am 26.04.2022 die Schülerzahlenprognose, eine Übersicht über die Wohnorte der Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Grundschule und über die Klassenstufen und der vorhandenen Klassen- und Unterrichtsräume vorgestellt. Dies erfolgte auf Grund eines Antrags der Fraktion der FWG Dr. Nagel. Sodann wurden die Zahlen im Verbandsgemeinderat besprochen und in diesem Zusammenhang über die Notwendigkeit einer Erweiterung der Grundschule Heimbach diskutiert.
Der Fraktionssprecher der FWG-Fraktion Dr. Nagel stellte in der Sitzung des VG-Rates den Antrag, dass ein Wechsel des Schulbezirks für die Kinder der Ortsgemeinden Frauenberg, Reichenbach und Ruschberg von der Grundschule Heimbach zur Grundschule Westrich zum Schuljahr 2022/2023 beraten wird. Die Grundschule Heimbach sei nicht für eine Zweizügigkeit konzipiert und durch den Wechsel der Kinder der o. a. Ortsgemeinden ergäbe sich Raum zur Umsetzung der digitalen Vorhaben.
Zwischenzeitlich wurde der Antrag, nachdem in der Sitzung vom 26.04.2022 deutlich wurde, dass die Gegebenheiten eine Zweizügigkeit problemlos ermöglichen, vom Fraktionssprecher der FWG-Fraktion Dr. Nagel zurückgezogen.
Die CDU-Fraktion und die FWG-Westrich beantragten mit Schreiben vom 02.05.2022 die Prüfung der Nutzung des Dachgeschosses der Grundschule als Klassen- bzw. EDV-Raum. Die Prüfung ergab, dass der Ausbau des Dachgeschosses für den vorgesehenen Zweck auf Grund der statischen Gegebenheiten nicht möglich ist und ein Antrag auf Nutzungsänderung nicht genehmigungsfähig ist. Somit scheidet diese Möglichkeit aus.
Verbleiben die beiden bisher bereits diskutierten Alternativen eines Massivanbaus und einer Containerlösung.
Der Massivanbau wurde bereits in der o. a. Bauausschusssitzung vorgestellt und die Kosten belaufen sich nach einer aktuell durchgeführten Kostenschätzung bei ca. 516.000,- €. Eine Containerlösung mit Dachverbindung zum Bestandsgebäude und Verkleidung der Container kostet ca. 300.000,- €.
Der Verbandsgemeinderat hat sich nunmehr in seiner Sitzung am 17.11.2022 für den Anbau mit Containern ausgesprochen.
Im weiteren Verfahren wird die Planung dem Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Bauwesen vorgestellt und dort die weitere Vorgehensweise besprochen und festgelegt.
Herr Donie, Fachbereichsleiter 3, erläutert, dass zunächst geprüft wird welches Planungsbüro die Aufgabe erfüllen kann. Bei normalem Verlauf müsste der Anbau bis Ende 2023 bezugsfertig sein.
Beschluss:
Ein Beschluss erfolgt zu diesem Tagesordnungspunkt nicht. Er dient lediglich der Information.
| TOP 2. | Planung Neugestaltung Schulhof der Grundschule Westrich |
Im Mai 2019 befasste sich der Bauausschuss erstmals mit der Neugestaltung des Schulhofs der GS Westrich. Der Wunsch und die Notwendigkeit einer Neugestaltung bestand schon länger. Beschlossen wurden in der Sitzung die Beauftragung eines Planungsbüros für die Leistungsphasen 1 und 2.
Im Januar 2020 wurde dann durch den Bauausschuss die Erteilung des Planungsauftrags für die Leistungsphasen 3 und 4 beschlossen.
Es fanden in der Folgezeit mehrere Besprechungen mit dem Planungsbüro, der Schulleitung, Lehrkräften und Vertretern der Verwaltung statt.
Der beigefügte Plan der Firma BBP verdeutlicht die derzeitige Planung zur Neugestaltung des Schulhofs der GS Westrich.
Die Planung wurde im Kollegium, der Elternvertretung und den Schülerinnen und Schülern vorgestellt, besprochen und entspricht letztendlich den Wünschen der Schule, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern.
Bei vollständiger Umsetzung der Planung belaufen sich die Kosten derzeit bei rd. 500.000,- €.
Im Rahmen der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 26.04.2022 stellte ein Ratsmitglied den Antrag, die Sanierung des Schulhofes der GS Westrich nochmal zu überdenken und zu diskutieren. Mittlerweile wurde der Antrag zurückgezogen und die Maßnahme kann weitergeführt werden.
Derzeit werden die Planungen durch die Fachabteilung der Verwaltung weiter betrieben und im Jahr 2023 sollen die ersten baulichen Maßnahmen in Angriff genommen werden.
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 17.11.2022 beschlossen, dass die Planung/Neugestaltung des Schulhofs der Grundschule zunächst im Schulträgerausschuss und Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Bauwesen vorberaten werden soll.
Frau Michel, Fachbereich 3 Bauwesen, stellte die Neugestaltung des Schulhofs anhand der BBP-Planung vor.
Im Rahmen der anschließenden Diskussion wurde zunächst von den Ausschussmitgliedern die fehlende Ausschussarbeit kritisiert. Dieser Kritik schloss sich auch der Erste Beigeordnete und heutige Vorsitzende an. Der Schulträgerausschuss tagte nun das erste Mal überhaupt in dieser Legislaturperiode. Die heutigen Tagesordnungspunkte wurden bereits in anderen Gremien der Verbandsgemeinde bzw. Schulen besprochen und der Schulträgerausschuss bekommt jetzt erst die Unterlagen zur Beratung vorgestellt. Das muss sich künftig ändern und der Ausschuss ist vorab mit ein zu beziehen.
Auch sprachen sich die Ausschussmitglieder für eine Gleichbehandlung beider Grundschulen aus. Beide Grundschulen müssen für die Schülerinnen und Schüler gut aufgestellt sein und die entsprechenden Gelder sind im jeweiligen Haushalt bereit zu stellen. Zumal es sich um eine Pflichtaufgabe der Verbandsgemeinde handelt.
Bei der weiteren Planung sollte evtl. auch an eine Einfriedung des Schulhofes gedacht werden. Ob dies jedoch Unberechtigte davon abhält den Schulhof in den Abendstunden zu betreten wurde bezweifelt. Eine bessere Ausleuchtung des Schulhofes sei zunächst zu favorisieren.
Darüber hinaus soll ein Sanierungs- Investitionsplan für beide Grundschulen erstellt werden.
Beschluss:
Der Ausschuss unterstützt den Vorentwurf, der in der Sitzung vorgestellt wurde und empfiehlt die Vergabe der Leistungsphasen 5 - 9.
Für die Zukunft muss eine intensive Beteiligung des Ausschusses stattfinden.
In der nächsten Sitzung des Schulträgerausschusses soll ein Investitionsplan für anstehende Maßnahmen an beiden Grundschulen beraten werden.
| TOP 3. | Sachstand Umbau des Fachbaus der ehemaligen Hauptschule zur Mensa |
Die Kinder der Ganztagsbetreuung und der nachschulischen Betreuung an der Grundschule Westrich nutzen bisher das Nebengebäude des Jugendzentrums als Mensa. Ursprünglich war dort die Mensa der ehemaligen RS+. Es hat sich aber im Laufe der Zeit herausgestellt, dass die dortige Nutzung für die Grundschule zu erheblichen organisatorischen Mehraufwendungen führt. Auch aus sicherheitstechnischer Sicht hat sich die Nutzung des Nebengebäudes als sehr schwierig herausgestellt. Die Kinder müssen von Betreuungspersonal an der Grundschule abgeholt und nach dem Essen wieder zurückgebracht werden.
Da der Computerraum der ehemaligen Hauptschule nicht mehr genutzt wurde und die Räumlichkeiten ebenerdig zu erreichen sind, wurde hier die Einrichtung einer Mensa geplant und nunmehr auch umgesetzt.
Zunächst wurde mit dem Zuschuss von Landesmittel kalkuliert und geplant. Jedoch wurde dann das Bundesprogramm mit einer erheblich höheren Förderung aufgelegt.
Im Februar 2021 stellte die Verbandsgemeindeverwaltung einen Antrag auf Förderung von Investitionen zu beschleunigten Infrastrukturausgaben der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder für die Grundschule Westrich Baumholder. Voraussetzung war, dass die Mittel bis 31.12.2021 verausgabt werden mussten.
Der Bewilligungsbescheid der ADD über die Förderung in Höhe von 162.500,- € bei Ausgaben von 261.109,46 € (davon 232.214,80 € zuwendungsfähig) erfolgte im Mai 2021.
Nunmehr sind die Arbeiten in den Räumlichkeiten abgeschlossen und der Rettungsturm zur Nutzung der Räumlichkeiten im OG für die nachschulische Betreuung abgeschlossen. Der Umzug ist in den Sommerferien erfolgt.
Die Gesamtkosten haben sich auf 178.317,13 € reduziert und somit auch die Zuwendung (70%) auf 124.821,00 €.
Beschluss:
Ein Beschluss erfolgt zu diesem Tagesordnungspunkt nicht. Er dient lediglich zur Information.
| TOP 4. | Sachstand Digitalpakt Schule I bis IV |
Der Digitalpakt Schule ist am 17. Mai 2019 in Kraft getreten. Zunächst ging es um die Förderung der digitalen Infrastruktur und gilt bis Ende 2024. Unter anderem die Coronapandemie hat dann jedoch dazu geführt, dass der Digitalpakt Schule mittlerweile aus vier Teilen besteht.
Der Digitalpakt Schulen Teil I ist der ursprüngliche Teil. Hierbei geht es um die Förderung der Herstellung der digitalen Infrastruktur (digitale Vernetzung, Schulserver, drahtlose Netzzugänge) in den Grundschulen. Sollten dann noch Mittel vorhanden sein, können diese in Beamer, Displays, Laptops, Tablets usw. investiert werden. Es waren sehr umfangreiche Anträge zu stellen. Diese Anträge für Mittel aus dem Digitalpakt I wurden von der Verwaltung am 01.03.2022 bei der Investitions- und Strukturbank RLP gestellt. Die Anträge wurden mit Zuwendungsbescheid vom 07.06.2022 genehmigt und die Förderung beträgt insgesamt 133.363,- € plus einem 10%igen Eigenanteil der VG i. H. v. 14.818,- €, gesamt somit 148.454,- €. Davon entfallen auf die GS Heimbach rd. 54.756,- € und auf die GS Westrich 89.425,- €.
In den Herbstferien wurden die Arbeiten durch die Firmen K&K Multimedia und NETSit GmbH begonnen und mittlerweile abgeschlossen. Die Schlussrechnungen liegen noch nicht vor, sodann erfolgt Mittelabruf. Die Verwendungsnachweise sind bis 31.03.2025 der Investitions- und Strukturbank RLP vorzulegen.
Corona geschuldet legte der Bund in 06/2020 ein Sofortausstattungsprogramm für mobile Endgeräte auf, den sog. Digitalpakt Schule II.
Die VG erhielt daraus 16.662,- € und davon die GS Westrich 13.029,- und die GS Heimbach 3.633,- €. Die mobilen Endgeräte wurden entsprechend den Anforderungen der Grundschulen beschafft und mit der Investitions- und Strukturbank RLP abgerechnet.
Im November 2020 folgte mit der Zusatz-Verwaltungsvereinbarung „Administration“ der Digitalpakt III. Hiermit sollen die Schulträger im Bereich der Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen unterstützt werden. Die Verbandsgemeinde erhält hieraus 3.190,- € bis zum Schuljahr 2024/2025.
Zuletzt erfolgte i. R. d. Digitalpakts IV die Zuwendung von Mitteln für die Beschaffung von mobilen Leihgeräten für Lehrkräfte in Höhe von 15.065,03 € für insgesamt 24 hauptamtliche Lehrkräfte.
Die Supportkosten belaufen sich derzeit, inklusive der Lehrerleihgeräte, für beide Grundschulen auf insgesamt 7.479,- €.
Beschluss:
Ein Beschluss erfolgt zu diesem Tagesordnungspunkt nicht. Er dient lediglich der Information.
| TOP 5. | Schülerzahlenprognose der Grundschulen Westrich und Heimbach |
In den Anlagen zu diesem Tagesordnungspunkt sind die Übersicht der Schülerzahlenprognose der beiden Grundschule bis zum Schuljahr 2027/2028. Diese geben einen derzeitigen Überblick der Weiterentwicklung der beiden Grundschulen. Ferner ist eine Übersicht der Aufteilung nach Wohnorten und nach Klassenstufen der Schülerinnen und Schüler für das Schuljahr 2021/2022 sowie über die vorhandenen Klassen- und Unterrichtsräume beigefügt.
Die Übersichten wurden den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates in der Sitzung vom 26.04.2022 vorgestellt.
Beschluss:
Ein Beschluss erfolgt zu diesem Tagesordnungspunkt nicht. Er dient lediglich der Information.