TOP 2. Verwendung der bereitgestellten Mittel aus dem Dorfbudget 2025
Mit Einführung des neuen Förderprogramms „Das Dorfbudget – Ehrenamt fördern, Gemeinschaft stärken“ stellt das Land Rheinland-Pfalz ab dem Haushaltsjahr 2025 allen Ortsgemeinden mit bis zu 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine jährliche Pauschale in Höhe von 1.500 Euro zur Verfügung.
Die Zuwendung ist zweckgebunden und dient der Finanzierung von freiwilligen Aufgaben der Gemeinde.
Ziel des Programms ist es, das ehrenamtliche Engagement zu unterstützen, die Dorfgemeinschaft zu stärken und Projekte zu fördern, die dem örtlichen Miteinander dienen.
Die Mittel können flexibel für freiwillige Aufgaben der Gemeinde eingesetzt werden, insbesondere:
Abwicklung:
Es gelten die Nebenbestimmungen aus dem Zuwendungsbescheid.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Mittel aus dem Dorfbudget für folgende Maßnahmen einzusetzen:
| Brezeln für St. Martinsumzug am 11.11.2025 | 196,00 € |
| Nikolausgeschenke bei Christbaumstellen am 30.11.2025 | 204,00 € |
| Senioren Adventskaffee am 07.12.2025 | 500,00 € |
| Übertrag ins Jahr 2026 | 600,00 € |
TOP 3. Annahme von Spenden
Der Ortsgemeinderat hat über die Annahme folgender Geldzuwendungen zu entscheiden:
| a) | Zuwendung in Höhe von 750 € vom 21.10.2025 der Kreissparkasse Birkenfeld, 55743 Idar-Oberstein zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe, hier Seniorenfeier 2025, gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO |
| b) | Zuwendung in Höhe von 1.250 € vom 21.10.2025 der Kreissparkasse Birkenfeld, 55743 Idar-Oberstein zur Förderung von Kunst und Kultur, hier Eröffnung der Fasnachtsession, gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO |
| c) | Zuwendung in Höhe von 250 € vom 21.10.2025 der Kreissparkasse Birkenfeld, 55743 Idar-Oberstein zur Förderung von Kunst und Kultur, hier Chor Herz Jesu, gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO |
| d) | Zuwendung in Höhe von 200 € vom 13.12.2024 der Kreissparkasse Birkenfeld, 55743 Idar-Oberstein zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe, hier Nikolausfeier 2024, gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO |
| e) | Zuwendung in Höhe von 200 € vom 14.07.2025 der Fa. BBP Stadtplanung Landschaftsplanung PartGmbBt, 67655 Kaiserslautern zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe, hier Wartung und Pflege der Spielgeräte im Außenbereich des DGH, gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO |
| f) | Zuwendung in Höhe von 500 € vom 21.11.2024 der Vereinsgemeinschaft Kirmes Rückweiler, 55776 Rückweiler zur Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung, hier Renovierung der Grillhütte am DGH, gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 22 AO |
| g) | Zuwendung in Höhe von 500 € vom 06.11.2025 der Kreissparkasse Birkenfeld, 55743 Idar-Oberstein zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe, hier Förderung Jugendarbeit in der Feuerwehr, gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO |
Beschluss:
Gemäß § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz nimmt die Ortsgemeinde Rückweiler die vorgenannten Geldzuwendungen an.
TOP 4. Grundstücksangelegenheiten
TOP 4a. Bauangelegenheiten
- Aufstellungsbeschluss der Abrundungssatzung "Freisener Straße" gem. § 34 Abs. 4 BauGB
Die Parzelle 79/2 und Teile der Parzelle 92/1 in der Gemarkung Rückweiler stellen ein Außenbereichsgrundstück dar. Vorgenannte Parzellen liegen unmittelbar angrenzend an der Ortslage.
Herr Andre Doll beantragt nun den Erlass einer Abrundungssatzung nach § 34 Abs. 4 BauGB. Die Ortsgemeinde hat sich bereits in der Sitzung vom 12.06.2025 positiv zu dem Vorhaben geäußert.
Die Verfahrenskosten und mögliche Kosten der Erschließung sind von dem Grundstückseigentümer zu tragen. Eine Kostenübernahmeerklärung ist vor Verfahrensbeginn abzugeben.
Beschluss:
Die Aufstellung der Abrundungssatzung wird beschlossen.
Die Abgrenzung ergibt sich aus dem der Niederschrift beigefügten Lageplan.
TOP 4b. Umlegungsverfahren „Am Raunen“
- Ergänzungswahl des Umlegungsausschusses
Sach- und Rechtslage:
Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht bei diesem Tagesordnungspunkt gemäß § 36 Abs. 3 Nr. 1 der Gemeindeverordnung. Zur Verdeutlichung der Rechtsgrundlage ist die Umlegungsausschussverordnung als Text beigeheftet.
Die Zusammensetzung und Zahl der Mitglieder des Umlegungsausschusses ist demnach fest vorgegeben.
Das vorsitzende Mitglied und dessen Vertreter sind aufgrund der Vorgaben des § 3 Abs. 2 UAVO bereits namentlich vorgeschlagen.
Beim juristischen Mitglied können neben Volljuristen auch Diplom-Verwaltungswirte mit 2. Staatsexamen bestellt werden.
Ein weiteres Mitglied muss in der Bewertung von Grundstücken erfahren sein und Kenntnisse des örtlichen Grundstücksmarktes besitzen.
Zwei weitere Mitglieder müssen zum Gemeinderat wahlbar sein; sie sollten dem Gemeinderat angehören.
Die ehrenamtlichen Mitglieder sollen Bürgerinnen oder Bürger der Ortsgemeinde Rückweiler sein.
Für jedes Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied zu bestellen.
Wahlen sind grundsätzlich durch Abstimmung mit Stimmzetteln durchzuführen, es sei denn der Rat beschließt etwas anderes (§ 40 Abs. 5 GemO).
Beschluss:
a) Der Ortsgemeinderat Rückweiler beschließt über die Wahl des Umlegungsausschusses in offener Abstimmung und en bloc abzustimmen.
b) Der Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde Rückweiler setzt sich wie folgt zusammen:
| Vorsitzender: | OVR Udo Baumann |
| Stellv. Vorsitzender: | VR Julien Denis |
| Personen mit Befähigung zum Richteramt oder zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst: | |
| Mitglied: | Peter Simon |
| Stellv. Mitglied: | Ann Christin Becker |
| Personen mit Erfahrung in der Bewertung von Grundstücken | |
| Mitglied: | Benedikt Rodens |
| Stellv. Mitglied: | |
| Gemeinderatsmitglieder/innen: | |
| Mitglied: | Marianne Thömes |
| Stellv. Mitglied: | Andreas Müller |
| Mitglied: | Marie Pukallus |
| Stellv. Mitglied: | Hans-Jürgen Schwan |