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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 2/2026
Rückweiler
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Sitzung des Gemeinderates Rückweiler 11.12.2025

TOP 2. Verwendung der bereitgestellten Mittel aus dem Dorfbudget 2025

Mit Einführung des neuen Förderprogramms „Das Dorfbudget – Ehrenamt fördern, Gemeinschaft stärken“ stellt das Land Rheinland-Pfalz ab dem Haushaltsjahr 2025 allen Ortsgemeinden mit bis zu 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine jährliche Pauschale in Höhe von 1.500 Euro zur Verfügung.

Die Zuwendung ist zweckgebunden und dient der Finanzierung von freiwilligen Aufgaben der Gemeinde.

Ziel des Programms ist es, das ehrenamtliche Engagement zu unterstützen, die Dorfgemeinschaft zu stärken und Projekte zu fördern, die dem örtlichen Miteinander dienen.

Die Mittel können flexibel für freiwillige Aufgaben der Gemeinde eingesetzt werden, insbesondere:

  • für Maßnahmen zur Förderung der Dorfgemeinschaft,
  • zur Unterstützung von örtlichen Vereinen und Gruppierungen,
  • zur Schaffung, Verbesserung oder Verschönerung örtlicher, öffentlicher Einrichtungen
  • zur Mitfinanzierung kleiner Investitionen (z. B. Spielgeräte, Sitzgelegenheiten, Pflanzaktionen, Gemeinschaftsaktionen)
  • zur Beschaffung von Gegenständen, die der örtlichen Gemeinschaft dienen

Abwicklung:

  • Der Bewilligungsbescheid wurde am 27. Oktober 2025 über die Verbandsgemeindeverwaltung erteilt.
  • Eine Mittelanforderung ist nicht erforderlich; die Auszahlung erfolgt automatisch.
  • Der Verwendungsnachweis wird in vereinfachter Form geführt. Die Projekte und die Höhe der Ausgaben müssen der Verbandsgemeinde gemeldet werden. Die entsprechenden Belege müssen der Verbandsgemeinde vorgelegt werden. Nicht verausgabte Mittel müssen der Verbandsgemeinde gemeldet werden.
  • Da dieser Zuwendungsbescheid ohne vorherigen Antrag ergeht, kann die betreffende Ortsgemeinde auf die Teilnahme an dem Förderprogramm verzichten.

Es gelten die Nebenbestimmungen aus dem Zuwendungsbescheid.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Mittel aus dem Dorfbudget für folgende Maßnahmen einzusetzen:

Brezeln für St. Martinsumzug am 11.11.2025

196,00 €

Nikolausgeschenke bei Christbaumstellen am 30.11.2025

204,00 €

Senioren Adventskaffee am 07.12.2025

500,00 €

Übertrag ins Jahr 2026

600,00 €

TOP 3. Annahme von Spenden

Der Ortsgemeinderat hat über die Annahme folgender Geldzuwendungen zu entscheiden:

a)

Zuwendung in Höhe von 750 € vom 21.10.2025 der Kreissparkasse Birkenfeld, 55743 Idar-Oberstein zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe, hier Seniorenfeier 2025, gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO

b)

Zuwendung in Höhe von 1.250 € vom 21.10.2025 der Kreissparkasse Birkenfeld, 55743 Idar-Oberstein zur Förderung von Kunst und Kultur, hier Eröffnung der Fasnachtsession, gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO

c)

Zuwendung in Höhe von 250 € vom 21.10.2025 der Kreissparkasse Birkenfeld, 55743 Idar-Oberstein zur Förderung von Kunst und Kultur, hier Chor Herz Jesu, gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO

d)

Zuwendung in Höhe von 200 € vom 13.12.2024 der Kreissparkasse Birkenfeld, 55743 Idar-Oberstein zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe, hier Nikolausfeier 2024, gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO

e)

Zuwendung in Höhe von 200 € vom 14.07.2025 der Fa. BBP Stadtplanung Landschaftsplanung PartGmbBt, 67655 Kaiserslautern zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe, hier Wartung und Pflege der Spielgeräte im Außenbereich des DGH, gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO

f)

Zuwendung in Höhe von 500 € vom 21.11.2024 der Vereinsgemeinschaft Kirmes Rückweiler, 55776 Rückweiler zur Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung, hier Renovierung der Grillhütte am DGH, gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 22 AO

g)

Zuwendung in Höhe von 500 € vom 06.11.2025 der Kreissparkasse Birkenfeld, 55743 Idar-Oberstein zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe, hier Förderung Jugendarbeit in der Feuerwehr, gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO

Beschluss:

Gemäß § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz nimmt die Ortsgemeinde Rückweiler die vorgenannten Geldzuwendungen an.

TOP 4. Grundstücksangelegenheiten

TOP 4a. Bauangelegenheiten

- Aufstellungsbeschluss der Abrundungssatzung "Freisener Straße" gem. § 34 Abs. 4 BauGB

Die Parzelle 79/2 und Teile der Parzelle 92/1 in der Gemarkung Rückweiler stellen ein Außenbereichsgrundstück dar. Vorgenannte Parzellen liegen unmittelbar angrenzend an der Ortslage.

Herr Andre Doll beantragt nun den Erlass einer Abrundungssatzung nach § 34 Abs. 4 BauGB. Die Ortsgemeinde hat sich bereits in der Sitzung vom 12.06.2025 positiv zu dem Vorhaben geäußert.

Die Verfahrenskosten und mögliche Kosten der Erschließung sind von dem Grundstückseigentümer zu tragen. Eine Kostenübernahmeerklärung ist vor Verfahrensbeginn abzugeben.

Beschluss:

Die Aufstellung der Abrundungssatzung wird beschlossen.

Die Abgrenzung ergibt sich aus dem der Niederschrift beigefügten Lageplan.

TOP 4b. Umlegungsverfahren „Am Raunen“

- Ergänzungswahl des Umlegungsausschusses

Sach- und Rechtslage:

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht bei diesem Tagesordnungspunkt gemäß § 36 Abs. 3 Nr. 1 der Gemeindeverordnung. Zur Verdeutlichung der Rechtsgrundlage ist die Umlegungsausschussverordnung als Text beigeheftet.

Die Zusammensetzung und Zahl der Mitglieder des Umlegungsausschusses ist demnach fest vorgegeben.

Das vorsitzende Mitglied und dessen Vertreter sind aufgrund der Vorgaben des § 3 Abs. 2 UAVO bereits namentlich vorgeschlagen.

Beim juristischen Mitglied können neben Volljuristen auch Diplom-Verwaltungswirte mit 2. Staatsexamen bestellt werden.

Ein weiteres Mitglied muss in der Bewertung von Grundstücken erfahren sein und Kenntnisse des örtlichen Grundstücksmarktes besitzen.

Zwei weitere Mitglieder müssen zum Gemeinderat wahlbar sein; sie sollten dem Gemeinderat angehören.

Die ehrenamtlichen Mitglieder sollen Bürgerinnen oder Bürger der Ortsgemeinde Rückweiler sein.

Für jedes Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied zu bestellen.

Wahlen sind grundsätzlich durch Abstimmung mit Stimmzetteln durchzuführen, es sei denn der Rat beschließt etwas anderes (§ 40 Abs. 5 GemO).

Beschluss:

a) Der Ortsgemeinderat Rückweiler beschließt über die Wahl des Umlegungsausschusses in offener Abstimmung und en bloc abzustimmen.

b) Der Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde Rückweiler setzt sich wie folgt zusammen:

Vorsitzender:

OVR Udo Baumann

Stellv. Vorsitzender:

VR Julien Denis

Personen mit Befähigung zum Richteramt oder zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst:

Mitglied:

Peter Simon

Stellv. Mitglied:

Ann Christin Becker

Personen mit Erfahrung in der Bewertung von Grundstücken

Mitglied:

Benedikt Rodens

Stellv. Mitglied:

Gemeinderatsmitglieder/innen:

Mitglied:

Marianne Thömes

Stellv. Mitglied:

Andreas Müller

Mitglied:

Marie Pukallus

Stellv. Mitglied:

Hans-Jürgen Schwan