Die Kreisverwaltung Birkenfeld hat mit Schreiben vom 13. April 2023 mitgeteilt, dass gegen die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Berschweiler für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 vom 08. Mai 2023, der nach den Bestimmungen des § 94 Abs 4 Ziffer 1 und 2 GemO i.V.m. den §§ 102 und 103 GemO keine genehmigungspflichtigen Teile enthalt, keine Bedenken erhoben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Berschweiler für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 vom 08. Mai 2023 in der Zeit von 19. bis einschließlich 30. Mai 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, im Bürgerbüro – Zimmer 101, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht offen liegen.
Nach § 24 Abs 6 der Gemeindeordnung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzungen verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.