| 1. | Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltsatzung und des Haushaltsplanes der Ortsgemeinde Reichenbach für die Jahre 2025 und 2026 |
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
| Den Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 werde ich dem Ortsgemeinderat Reichenbach zuleiten. | |
| 1. | Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 mit dem Haushaltsplanentwurf und Anlagen liegt während den allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, Baumholder, Zimmer 101 (Bürgerbüro), bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat Reichenbach zur Einsichtnahme öffentlich aus. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Reichenbach haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder oder an den Ortsbürgermeister Uwe Nees, Hauptstraße 47, 55776 Reichenbach, oder elektronisch an b-dickes@vgv-baumholder.de bzw. uwenees1@gmail.com einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |