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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 21/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Baumholder für das Haushaltsjahr 2025

1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

  1. Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, Baumholder, in Zimmer 205, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Stadtrat zur Einsichtnahme öffentlich aus.
  2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Baumholder haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder oder elektronisch an j-schmitt@vgv-baumholder.de einzureichen. Der Stadtrat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Stadt Baumholder, den 21.05.2025
Gez.
Günther Jung