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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 22/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachungen

Teiländerung des Flächennutzungsplanes

im Bereich des Bebauungsplanes

„Solarpark Berglangenbach“

in der Ortsgemeinde Berglangenbach, Verbandsgemeinde Baumholder

Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens, sowie der Veröffentlichung Im Internet Und der Auslegung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Gem.§ 3 ABS. 1 BAUGB

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Verbandsgemeinderat in öffentlicher Sitzung am 20.03.2025 die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Berglangenbach“ gefasst hat.

Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Sonderbaufläche, Fläche für die Landwirtschaft und Waldflächen, um die Errichtung eines Solarparks planerisch vorzubereiten. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan eine Fläche für die Landwirtschaft, Grünflächen, Wald und eine Sonderbaufläche für Windenergieanlagen dar.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Solarpark Berglangenbach“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 20,2 ha.

Die BürgerInnen sind im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Flächennutzungsplanteiländerung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung, in der Zeit vom 02.06.2025 bis einschließlich 04.07.2025 auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung (unter www.vgv-baumholder.de), veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich in der Verbandsgemeindeverwaltung, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder 005, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

Im Rahmen der Teiländerung des Flächennutzungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Email-Adresse: s-naeher@vgv-baumholder.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.

Baumholder, 16.05.2025
Gez.
Bernd Alsfasser
Bürgermeister