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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 22/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan "Solarpark Berglangenbach"

in der Ortsgemeinde Berglangenbach, Verbandsgemeinde Baumholder

Bekanntmachung des Beschlusses

zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes

sowie der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Ortsgemeinderat in öffentlicher Sitzung am 19.03.2025 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Berglangenbach“ beschlossen hat.

Die Vorhabenträgerin, die GP Joule Projects GmbH & Co. KG, hat mit Schreiben vom 10.01.2025 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens beantragt.

Die GP Joule Projects GmbH & Co. KG, welche die Entwicklung und Errichtung von Erneuerbare-Energien-Projekten betreibt, strebt die Errichtung einer Photovoltaikanlage in der Ortsgemeinde Berglangenbach der Verbandsgemeinde Baumholder an.

Der Solarpark soll auf den größtenteils ackerbaulich genutzten Flächen südlich der Bächelshöfe entstehen.

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB (Außenbereich). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Daher bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Der Bebauungsplan wird für das Gelände südlich der Bächelshöfe aufgestellt. Das Plangebiet befindet sich in ca. 1,7 km Entfernung zum Siedlungskörper von Berglangenbach und ebenfalls in 1,7 km Entfernung zum Siedlungskörper von Heimbach. Das Plangebiet befindet sich südwestlich eines Feldweges, der von Westen kommend in die L 347 mündet. Im direkt angrenzenden südwestlichen Umfeld befinden sich Waldstrukturen, die an die L347 angrenzen.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 20,2 ha.

Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Baumholder sieht für das Plangebiet eine Fläche für die Landwirtschaft, Grünflächen, Wald und Sonderbaufläche für Windkraftanlagen vor. Der vorliegende Bebauungsplan widerspricht damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung, in der Zeit vom 02.06.2025 bis einschließlich 04.07.2025 auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung (unter www.vgv-baumholder.de) veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich in der Verbandsgemeindeverwaltung, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Zimmer Nr. 005, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Veröffentlichung im Internet und öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Email-Adresse: s-naeher@vgv-baumholder.de bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.

Berglangenbach, 16.05.2025
gez.
Kurt Jenet
Ortsbürgermeister