Öffentlicher Teil
TOP 1. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr 2023; Entlastungserteilung
Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt führt der 1. Beigeordnete Oliver Heidenreich. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Fohren-Linden hat am 15. April 2025, unter dem Vorsitz des Ratsmitgliedes Stefan Brunk die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 geprüft. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses berichtete, dass die Prüfung des Jahresabschlusses zu keinen Beanstandungen geführt hat.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat einstimmig beschlossen, dem Ortsgemeinderat folgende Beschlussfassungen zu empfehlen:
Beschluss:
| a) | Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2023 werden, soweit dies noch nicht erfolgt ist, gemäß § 100 GemO genehmigt. |
| b) | Der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2023 der Ortsgemeinde Fohren-Linden wird gemäß § 114 Abs- 1 Satz 1 der Gemeindeordnung festgestellt |
| c) | dem Ortsbürgermeister sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Baumholder wird nach § 114 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Haushaltsjahr 2023 Entlastung erteilt. |
TOP 2. Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025
Den Ratsmitgliedern wurde der Entwurf des Haushaltsplanes und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2025 elektronisch vor der heutigen Ratssitzung übersandt. Zum Haushaltsplan 2025 sind folgende wesentliche Punkte festzuhalten:
Der Ergebnishaushalt ist für das Jahr 2025 mit Erträgen in Höhe von 681.755 aufgestellt. An Aufwendungen werden 549.583 € veranschlagt, so dass ein Jahresüberschuss von 132.172 € erwartet wird. Der Haushaltsausgleich wird erreicht (siehe § 18 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO). Die Ansätze des Ergebnishaushaltes orientieren sich im Wesentlichen der Höhe nach auf dem Niveau der Vorjahre. Ausnahmen bilden u.a. folgende Positionen:
Ausnahmen bilden die neuen Ansätze im Bereich der gemeindlichen Forstwirtschaft mit Erträgen von 53.640 € und Aufwendungen in Höhe von 38.640 €, höhere Aufwendungen im Bereich der KSt. Liegenschaften, inklusive 5.600 € Übernahme wiederkehrende Straßenausbaubeiträge für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung und 5.000 € vorsorglich für evtl. juristische Beratungen Für den Kindergarten wird zunächst ein lfd. Betriebskostenanteil in Höhe von 10.000 € angesetzt sowie Restkosten für die Erstellung eines Starkregenkonzeptes 11.800 €. Die Realsteuerhebesätze werden bei der Grundsteuer A auf 100 v.H. (bisher 285 v.H), bei der Grundsteuer B auf 100 v.H. (bisher 100 v.H.) und bei der Gewerbesteuer auf 300 v.H. (bisher 360 v.H.) festgelegt.
Aus der Gegenüberstellung der Beträge der Ziffern F23 und F36 des Finanzhaushaltes ergibt sich im Haushaltsjahr 2025 eine freie Finanzspitze von 164.480 € (vgl. Ziffer 2.3). Der Finanzhaushalt ist damit gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO ausgeglichen. Es sind Investitionsauszahlungen in Höhe von insgesamt 193.650 € neu veranschlagt. Diese umfassen folgende Vorhaben:
Maßnahmen (neue Investitionen)
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025.