TOP 1. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für die Jahre 2025 / 2026
Der Forstzweckverband Baumholder hat zurzeit einen Doppelhaushalt 2023 / 2024. Somit ist eine neue Haushaltssatzung mit Haushaltsplan aufzustellen.
Auch der folgende Haushalt wird als Doppelhaushalt 2025 / 2026 aufgestellt.
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes wurden den Verbandsmitgliedern im Voraus übermittelt. In der Westricher Rundschau vom 30.04.2025 wurde über die Offenlegung informiert.
Die Ansätze entsprechen im Wesentlichen denen der Vorjahre.
Die Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt sind im Haushaltsjahr 2025 auf jeweils 212.730 € und im Haushaltsjahr 2026 auf jeweils 215.680 € festgesetzt. Hiervon entfallen auf Lohnaufwendungen 191.750 € bzw. 198.750 €. In beiden Haushaltsjahren sind im Stellenplan drei Stellen für kommunale Forstarbeiter ausgewiesen. Für kleinere notwendige Beschaffungen sowie für Sach- und Geschäftsaufwendungen werden 11.900 € in 2025 und 8.400 € in 2026 bereitgestellt.
Die Einzahlungen im Finanzhaushalt sind im Haushaltsjahr 2025 auf 212.730 €, die Auszahlungen auf 209.670 € festgesetzt. Im Haushaltsjahr 2026 sind die Einzahlungen im Finanzhaushalt auf 215.680 €, die Auszahlungen auf 212.820 € festgesetzt.
Beschluss:
Die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Baumholder beschließt die Haushaltsatzung mit dem Haushaltsplan für die Jahre 2025 und 2026 in der vorgetragenen Form und Fassung.