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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 22/2026
Verbandsgemeinde
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Auszug aus der Sitzung des Verbandsgemeinderates Baumholder vom 16.04.2026

Öffentlicher Teil

TOP 1. Ergänzungswahlen zu den Ausschüssen

Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates Dirk Köbrich und Christian Flohr (beide SPD-Fraktion) haben ihre Ämter verloren bzw. niedergelegt. Sie waren als Ratsmitglieder Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied in diversen Ausschüssen, so dass auch diese Ämter neu zu besetzen sind.

Christian Flohr war

Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss

Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Bauwesen

Dirk Köbrich war

Stellvertreter für Timo Schahn im Werksausschuss

Stellvertreter für Ursula Lambur im Schulträgerausschuss

Das Vorschlagsrecht hat die SPD-Fraktion.

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht.

Beschluss:

Der Vorsitzende schlägt vor, die Ausschussbesetzungen offen und en bloc zu beschließen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Es werden vorgeschlagen:

Von der SPD-Fraktion:

Thomas Spallek

als Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss

Thomas Spallek

als Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Bauw.

Kurt Jenet

als Stellvertreter von Timo Schahn im Werksausschuss

Kurt Jenet

als Stellvertreter von Ursula Lambur im Schulträgerausschuss

Kurt Jenet

als Stellvertreter von Thomas Spallek im HFA

Der VG-Rat wählt die o.g. Personen als Mitglieder bzw. stellvertretenden Mitglieder in die entsprechenden Ausschüsse.

TOP 2. Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Rückweiler

- Beauftragung eines Planungsbüros zur Vorbereitung des Bebauungsplanes und der Teiländerung des Flächennutzungsplanes - Antrag an die Ortsgemeinde Rückweiler zur Erstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes

Die Verbandsgemeinde beabsichtigt, in der Ortsgemeinde Rückweiler die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Feuerwehrgerätehauses zu schaffen.

Da der aktuelle Flächennutzungsplan (FNP) der Verbandsgemeinde die betroffene Fläche derzeit als Landwirtschaftsfläche ausweist, ist eine Teiländerung im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich. Gleichzeitig muss die Ortsgemeinde Rückweiler einen qualifizierten Bebauungsplan aufstellen, um Baurecht zu schaffen.

Um eine rechtssichere und zügige Planung zu gewährleisten, ist die Einbindung eines externen Fachplanungsbüros notwendig, das sowohl die Änderung des FNP als auch die Erarbeitung des B-Plans koordiniert.

Die Kosten für die Planungsleistungen werden durch die Verbandsgemeinde getragen. Haushaltsmittel sind im HH-Plan 2026 veranschlagt.

Beschluss:

1.

Der Verbandsgemeinderat beschließt, das geeignete Fachplanungsbüro Kernplan aus Illingen mit der Ausarbeitung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sowie der fachlichen Begleitung des Bebauungsplanverfahrens zu beauftragen.

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag an die Ortsgemeinde Rückweiler zu stellen, damit diese die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich beschließt.

TOP 3. Zuwendungen für den Brandschutz

- Beauftragung eines RA-Büros zur Prüfung einer eventuellen Klageerhebung gegen das Land

Mit Schreiben zum Brandschutz und die allgemeine Hilfe aus Mitteln der Feuerschutzsteuer des Ministeriums des Innern und für Sport vom 28.05.2025 hier eingegangen am 03.06.2025 wurden der Verbandsgemeinde Baumholder für die Jahre 2025 und 2026 jeweils eine pauschale Förderung von 90.623,03 € in Aussicht gestellt.

Als Berechnungsgrundlage für die Pauschale wurden vom Land die Einwohnerzahl und Gemeindefläche herangezogen. Dem kann die Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder nicht folgen und erwartet, dass das Land Rheinland-Pfalz einen neuen Bescheid unter Berücksichtigung der in der Verbandsgemeinde lebenden NATO-Angehörigen erlässt. Ferner soll das Land Rheinland-Pfalz verpflichtet werden, die Anzahl der NATO-Angehörigen auch in den Folgejahren bei der Festsetzung der Pauschale zu berücksichtigen.

Die Zuwendung erfolgte dann mit Bescheid vom 25.09.2025, hier eingegangen am 06.10.2025.

Auch andere Verbandsgemeinden erwägen eine Klageeinreichung bzw. haben eine Klage bereits eingereicht. Hierfür wurde folgende Kanzlei von den klagenden Verbandsgemeinden beauftragt:

CBH Rechtsanwälte PartG mbB, Rechtsanwalt Herr Dr. Hentschel, Habsburgerring 24 in 50674 Köln (https://www.cbh.de/team/dr-jochen-hentschel)

Die Verbandsgemeindeverwaltung möchte nunmehr die o.a. Kanzlei zur Prüfung einer eventuellen Klageerhebung beauftragen. Gegen den Zuwendungsbescheid vom 25.09.25 kann aufgrund der Verfristung keine Klage mehr eingereicht werden. Dies ist dann erst gegen den Bescheid für die Zuwendung 2026 möglich.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, dass die Verwaltung für die Klage gegen den Zuwendungsbescheid für das Jahr 2026 die Rechtsanwaltskanzlei CBH PartG mbB, Rechtsanwalt Herr Dr. Hentschel, Habsburgerring 24, 50674 Köln, mit der Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klageerhebung beauftragt.