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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 22/2026
Fohren-Linden
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Auszug aus der Sitzung des Gemeinderates Fohren-Linden am 29.04.2026

Öffentlicher Teil

TOP 1. Beratung und Beschlussfassung Forstwirtschaftsplan 2026

Herr Mengeringhausen vom Landesforsten informierte über den Forstwirtschaftsplan 2026.

Es ist geplant 680 fm einzuschlagen, bei einem Verkauf von 630 fm.

Insgesamt wird im Forstwirtschaftsplan im Ergebnishaushalt mit:

Erträgen i.H.v. 71.098 € und

Aufwendungen i.H.v. 49.477 € geplant.

Es wird somit mit einem Überschuss i.H.v. 21.621 € gerechnet.

Für den Neu- und Ausbau von Waldwegen sind darüber hinaus Auszahlungen i.H.v. 10.650 € vorgesehen. Hierfür wird eine Zuweisung i.H.v. 7.455 € erwartet.

Die im Jahr 2026 geplanten Maßnahmen werden durch das Forstamt Birkenfeld erläutert.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Forstwirtschaftsplan 2026 zu.

TOP 2.  Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2026/2027 der Ortsgemeinde Fohren-Linden

Haushaltsjahr 2026

Im Ergebnishaushalt ist mit Erträgen von 714.119 € und Aufwendungen von 654.219 € ein Jahresüberschuss von 59.900 € geplant.

Mit Hebesatzsatzung vom 29.10.2025 hat der Ortsgemeinderat die Steuerhebesätze für Grundsteuer A (345 v.H.), Grundsteuer B (465 v.H.) und Gewerbesteuer (380 v.H.) zum 01.01.2026 auf das Niveau der aktuellen Nivellierungssätze angehoben. Dadurch ergeben sich bei der Grundsteuer Mehreinnahmen von insgesamt ca. 34.000 €. Bei der Gewerbesteuer werden trotz der Anhebung des Hebesatzes voraussichtlich Mindererträge in Höhe von ca. 25.000 Euro gegenüber dem Vorjahr erwartet. Diese Kalkulation basiert auf dem für das Jahr 2026 prognostizierten Gewerbesteuermessbetrag.

Bei den Gemeindeanteilen an den Gemeinschaftssteuern (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Familienleistungsausgleich) werden Mehrerträge in Höhe von ca. 10.000 Euro erwartet.

Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung aller genannten Positionen eine voraussichtliche Verbesserung der Ertragssituation in Höhe von rund 19.000 Euro. Mit der Anpassung der Hebesätze auf die Nivellierungssätze wird zudem den landesrechtlichen Vorgaben sowie den finanzwirtschaftlichen Anforderungen im Rahmen des kommunalen Haushaltsausgleichs Rechnung getragen.

Seit dem Jahr 2025 erhalten die Kommunen jährlich 1.500 € aus dem Dorfbudget des Landes zur Stärkung der Dorfgemeinschaft. Die Mittel wurden für die Folgejahre eingeplant.

Im Bereich der Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr Erhöhungen von rund 2.000 € bei den Stromkosten geplant. Grundlage hierfür ist die Kalkulation der Abschlagszahlungen 2025. Außerdem wurde der Haushaltsansatz für Grundstücks- und Gebäudeunterhaltung um rund 5.000 € erhöht.

Ebenso wurden die Haushaltsmittel für geringwertige Wirtschaftsgüter (Sachanlagen mit einem Anschaffungswert bis 1.000 Euro netto) entsprechend angepasst.

Der Umlagesatz des Kreises beträgt 44,3 %, der Umlagesatz der Verbandsgemeinde verbleibt unverändert bei 32,9 %.

Finanzhaushalt

Im Finanzhaushalt beläuft sich der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 91.936 €, der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -189,223 €. Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit beträgt demnach 97.287 €.

Im Finanzhaushalt ergibt sich für das Jahr 2026 eine positive freie Finanzspitze in Höhe von 91.936 €.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12.2026 beträgt 3.806.972,81 €

Haushaltsjahr 2027

Ergebnishaushalt

Der Ergebnishaushalt ist bei Erträgen von 1.066.692 € und Aufwendungen von 1.060.082 € mit einem Jahresüberschuss von 6.610 € aufgestellt. Die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr basieren im Wesentlichen auf den Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer und der damit verbundenen höheren Umlagenbelastung. Für das Haushaltsjahr 2027 sind – unter der Annahme, dass die Kreisumlage weiterhin 44,3 % und die Verbandsgemeindeumlage 32,9 % betragen – Mehraufwendungen für Umlagezahlungen an den Landkreis sowie an die Verbandsgemeinde in Höhe von rund 420.000 Euro veranschlagt. Diese Erhöhung basiert auf den deutlich gestiegenen Gewerbesteuereinnahmen im vierten Quartal 2025, die sich entsprechend auf die Umlagegrundlagen auswirken.

Finanzhaushalt

Im Finanzhaushalt beläuft sich der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -321.391 €, der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -31.000 €. Es ergibt sich ein Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 352.391 €.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12.2027 beträgt 3.813.582,81 €.

Für das Haushaltsjahr 2027 ist im Gegensatz zum Vorjahr eine negative freie Finanzspitze in Höhe von 321.391 Euro veranschlagt. Diese kann jedoch durch die vorhandenen liquiden Mittel (Kassenbestand) ausgeglichen werden.

Damit gelten beide Haushaltsjahre sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt als ausgeglichen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Fohren-Linden beschließt die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für die Jahre 2026/2027 in der vorgetragenen Form und Fassung.

TOP 3.  Kiga Berschweiler

hier: Vereinbarung der Gemeinden aus dem Unnertal zur Kostentragung

Die Ortsgemeinde Berschweiler hat das Kindergartengebäude in Berschweiler von der Verbandsgemeinde Baumholder erworben und stellt es weiterhin als Kindertagesstätte zur Verfügung. Die Ortsgemeinden Eckersweiler, Fohren-Linden und Mettweiler haben sich am Erwerb (Kaufpreis zzgl. Nebenkosten) entsprechend dem Verhältnis der Finanzkraftmesszahlen beteiligt. Das Grundstück steht im alleinigen Eigentum der Ortsgemeinde Berschweiler.

Zur dauerhaften, transparenten und rechtssicheren Regelung der gemeinsamen Nutzung sowie der Kostentragung für Betrieb, Instandhaltung und Investitionen wurde ein Vertragsentwurf zwischen den vier Ortsgemeinden erarbeitet.

Ergänzend liegt eine Übersicht der Finanzkraftmesszahlen seit 2017 vor. Aus der Übersicht ergibt sich, dass die langjährigen Durchschnittsanteile im Wesentlichen den im Vertragsentwurf vorgesehenen Beteiligungsquoten entsprechen.

Wesentliche Vertragsinhalte (Kurzüberblick):

Nutzungsrecht: Den Ortsgemeinden Eckersweiler, Fohren-Linden und Mettweiler wird ein unentgeltliches Nutzungsrecht am Gebäude als Kindertagesstätte für die Kinder ihrer jeweiligen Ortsgemeinde eingeräumt.

Laufende Betriebs- und Instandhaltungskosten: Laufende Betriebs- und Instandhaltungskosten (z. B. Strom, Heizung, Wasser sowie Reparaturen), soweit sie nicht von Dritten getragen werden, werden von allen vier Ortsgemeinden gemeinsam getragen. Übersteigen Instandhaltungskosten im Einzelfall 5.000,00 EUR, ist grundsätzlich das Einvernehmen mit den beteiligten Ortsgemeinden herzustellen; unaufschiebbar notwendige Maßnahmen (z. B. Heizungsausfall) bleiben hiervon ausgenommen.

Verteilungsschlüssel Betrieb/Instandhaltung: Die Verteilung erfolgt anhand der Einwohnerzahl und der Kinderzahl (2 bis 6 Jahre) gemäß kommunalem Finanzausgleich zum 30.06. des Vorjahres mit einer Gewichtung von 25 % Einwohner und 75 % Kinder.

Investitionen: Investitionen, die den Wert des Gebäudes wesentlich erhöhen, bedürfen der Zustimmung aller beteiligten Ortsgemeinden. Die Kosten werden – soweit keine Kostentragung durch Dritte erfolgt – nach festen Quoten verteilt (Berschweiler 42,75 %, Eckersweiler 13,15 %, Fohren-Linden 25,57 %, Mettweiler 18,53 %). Bezüglich der festen Quoten erfolgt am 31.07.2035 eine Überprüfung – danach alle 10 Jahre zum 31.07. - und auf Antrag einer Vertragspartei eine Neubewertung.

Laufzeit/Kündigung und Abwicklung beim Ausscheiden: Eine Beendigung ist frühestens zum 31.07.2035 (Ende des Kindergartenjahres) möglich; anschließend verlängert sich die Vereinbarung jeweils um ein Jahr, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird. Beim Ausscheiden einer Ortsgemeinde ist der jeweilige Sonderposten aufzulösen und der Restbuchwert auszuzahlen (entsprechend auch bei Sonderposten aus Investitionen). Die Vereinbarung soll rückwirkend zum 01.01.2024 Anwendung finden.

Begründung:

1.

Mit dem Vertragsentwurf werden Zuständigkeiten, Nutzungsrechte und eine nachvollziehbare Kostenverteilung für die Kindertagesstätte verbindlich geregelt.

2.

Der Verteilungsschlüssel für Betrieb und Instandhaltung stellt eine sachgerechte, jährlich fortschreibbare Aufteilung nach Einwohner- und Kinderzahlen sicher.

3.

Für Investitionen wird eine einheitliche, auf Finanzkraftzahlen basierende Beteiligungsquote festgelegt; die langfristigen Durchschnittswerte der Finanzkraftmesszahlen stützen die Angemessenheit der Quoten. Zum Ende der Vertragslaufzeit, am 31.07.2035 findet eine Überprüfung der Finanzkraftmesszahlen der Gemeinden statt, danach alle 10 Jahre zum 31.07. - auf Antrag einer Vertragspartei kann daraufhin eine Neubewertung erfolgen.

4.

Die Regelungen zur Laufzeit und zur Abwicklung beim Ausscheiden einer Ortsgemeinde schaffen Planungs- und Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

1.

Dem als Entwurf vorliegenden Vertrag zwischen den Ortsgemeinden Berschweiler, Eckersweiler, Fohren-Linden und Mettweiler zur gemeinsamen Nutzung des Kindergartengebäudes Berschweiler und zur Regelung der Kostenverteilung für Betrieb/Instandhaltung sowie Investitionen wird zugestimmt.

2.

Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich entsprechender gleichlautender Beschlüsse aller betroffenen Ortsgemeinden Berschweiler, Eckersweiler, Fohren-Linden und Mettweiler.

3.

Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, nach Vorliegen der gleichlautenden Beschlüsse der beteiligten Ortsgemeinden den Vertrag zu unterzeichnen.

TOP 4.  Kiga Berschweiler

hier: Anbau am Kindergarten / Beschluss zur weiteren Planung/Durchführung

1) Entwicklung / bisherige Beschlusslage (Überblick)

Die beteiligten Ortsgemeinden im Einzugsbereich der Kindertagesstätte (Berschweiler, Eckersweiler, Fohren-Linden und Mettweiler) haben die bauliche Weiterentwicklung der Kindertagesstätte in den vergangenen Jahren schrittweise vorbereitet und durch Beschlüsse abgesichert. Als Wesentliche Schritte sind hier auszugsweise die nachfolgenden Punkte zu nennen:

Gebäudeübernahme / Erwerb der Kindertagesstätte (Dr.-Darge-Straße 3) als Grundlage der Bauträgerschaft (Beschluss vom 18.04.2023, Kaufpreis 219.000,00 € zzgl. Nebenkosten; Beteiligung der Ortsgemeinden nach Finanzkraftmesszahl).

Ausschreibung der Planungsleistungen für den Anbau/Erweiterungsbau (Beauftragung zur Vorbereitung und Durchführung; Sitzung 20.02.2024).

Vergabe der Planungs- und Vermessungsleistungen (Gebäudeplanung/Innenräume, Statik, HLS, Elektro, Vermessung; Sitzung 05.09.2024).

Sicherung der Außenqualität: Aufgrund der durch den Anbau beanspruchten Außenfläche wurde durch die Ortsgemeinde Berschweiler oberhalb des Kindergartens zusätzlich eine Fläche erworben, um den Außenbereich als naturnahen Spiel- und Lernraum (Bewegung, Naturerfahrung, Projektflächen) qualitativ zu erhalten und weiterzuentwickeln.

Auf dieser Grundlage wurde die Entwurfsplanung erarbeitet, fortgeschrieben und mit den Beteiligten abgestimmt.

2) Planungsstand / wesentliche Inhalte der Entwurfsplanung

Es liegt eine Entwurfsplanung (Grundriss, Ansichten, Schnitte) vor. Diese bildet die Grundlage für die weiteren Projektphasen (Genehmigungsplanung, Kostenberechnung, Ausschreibungs- und Vergabevorbereitung). Die Entwurfsplanung wurde im Rahmen einer gemeinsamen Informationsveranstaltung am 03.03.2026 allen beteiligten Gemeinderäten vorgestellt und erörtert.

3) Stellungnahmen / Rückmeldungen der beteiligten Stellen – Inhalt und Planumsetzung

Im Zuge der Abstimmungen und der Entwicklung der Entwurfsplanung wurden Rückmeldungen eingeholt und zusammengefasst. Sämtliche Rückmeldungen und Hinweise sind im nun vorgelegten Planstand bereits berücksichtigt und eingearbeitet. Der Planstand bildet den abgestimmten, konsolidierten Arbeitsstand ab.

Berücksichtigte Inhalte umfassen u. a.:

Unfallkasse: Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren; keine Vorab-Stellungnahme.

Brandschutz: Einarbeitung brandschutzbezogener Anforderungen; Planstand mit F90-/T30-Kennzeichnungen und Panikschlössern.

Gesundheitsamt (Hygiene): Hinweise u. a. zu Warmwasser-Handwaschbecken im Wickelraum, hygienischer Ausstattung, Materialien, Bodenbelägen sowie Be- und Entlüftung.

Landesjugendamt: Empfehlung zur Wickelplatz-/U3-Thematik im offenen Bereich.

Ergänzend teilt das Landesjugendamt mit, dass auf Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung eine zukünftige Betriebserlaubnis für insgesamt 62 durchgehende Betreuungsplätze mit mindestens 7,0 Stunden täglicher Betreuungszeit, darunter 4 U2-Plätze, in Aussicht gestellt werden kann. Voraussetzung ist die Vorlage einer stimmigen pädagogischen Konzeption (u. a. Ausgestaltung des Nestbereichs und Verpflegungssituation) – Anmerkung: Das wird vom Kindergarten geleistet.

Für die weitere Planung wird darauf hingewiesen, dass bei 62 Plätzen perspektivisch mit mehr als 8 U3-Kindern zu rechnen ist und damit auch zweijährige Kinder außerhalb der Nestgruppe im offenen Konzept „unterwegs“ sein werden. Dies ist bei Konzeptionsentwicklung und Raumgestaltung zu berücksichtigen (z. B. zweiter Wickeltisch im offenen Bereich, etwa im Waschraum der Kinder).

Alle vorgenannten Anmerkungen / Ergänzungen / Hinweise sind im vorgelegten Planentwurf bereits enthalten.

4) Kosten (Kostenschätzung als Orientierung – nicht verbindlich)

Zur Entwurfsplanung liegt eine Kostenschätzung (Stand 10/2025) als überschlägige Orientierung vor. Gesamtsumme: 1.400.288,35 €.

Diese Kostenschätzung ist nicht verbindlich, stellt keine Mittelbindung dar und beinhaltet keine Vorwegnahme späterer Vergabeentscheidungen. Eine belastbare Kostengrundlage wird erst mit der Kostenberechnung in den nächsten Leistungsstufen vorliegen.

5) Ziel des heutigen Beschlusses / gemeinsames Vorgehen der Ortsgemeinden

Mit dem heutigen Beschluss soll die Entwurfsplanung als abgestimmter Planstand politisch gebilligt und der Gesamt-Sachstand (einschließlich der bereits eingearbeiteten Stellungnahmen) zur Kenntnis genommen werden. Zugleich soll eine einheitliche Beschlusslage aller beteiligten Ortsgemeinden hergestellt werden, damit auf Grundlage dieser Planung die weitere Umsetzung des Projekts im vorgesehenen Projektablauf fortgeführt werden kann (Genehmigungsplanung, Kostenberechnung, Ausschreibung / Vergabe).

Beschluss:

1.

Der Gemeinderat billigt die vorliegende, abgestimmte Entwurfsplanung für den Anbau / Erweiterungsbau der Kindertagesstätte Berschweiler als Grundlage für den weiteren Projektablauf.

2.

Der Gemeinderat nimmt die Kostenschätzung (Stand 10/2025) in Höhe von 1.400.288,35 € als Orientierungsgröße zur Kenntnis. Die Kostenschätzung ist nicht verbindlich, stellt keine Mittelbindung dar und beinhaltet keine Vorwegnahme späterer Vergabeentscheidungen.

3.

Der Gemeinderat bestätigt, dass auf Grundlage der gebilligten Entwurfsplanung die weitere Umsetzung des Projekts im vorgesehenen Projektablauf fortgeführt werden soll.

4.

Die Beschlüsse zu den Ziffern 1 bis 3 werden vorbehaltlich der Beschlussfassung gleichlautender Beschlüsse der Ortsgemeinden Berschweiler, Eckersweiler, Fohren-Linden und Mettweiler gefasst.

TOP 5. Zaunarbeiten am Kindergarten Berschweiler

hier: Erneuerung und Erweiterung eines Teilstücks

Am Kindergarten Berschweiler ist vorgesehen, einen Teilbereich der bestehenden Zaunanlage zu erneuern und in diesem Zusammenhang zugleich zu erweitern.

Anlass der Maßnahme ist zum einen, dass die vorhandene Zaunanlage in dem betroffenen Bereich erneuerungsbedürftig ist. Zum anderen soll durch den vorgesehenen neuen Zaunverlauf entlang des Sportheims die dem Kindergarten zur Verfügung stehende Außenfläche vergrößert werden. Die zusätzliche Fläche soll dem Kindergarten möglichst bereits vor Beginn des geplanten Anbaus zur Verfügung stehen.

Der geplante Verlauf der Zaunanlage ergibt sich aus dem vorliegenden Luftbild. Danach umfasst die Maßnahme eine Gesamtlänge von ca. 56,40 m. Darüber hinaus ist der Einbau eines zweiflügeligen Tores mit einer Breite von 2,00 m vorgesehen.

Die Zustimmung des Sportvereins zur Nutzung und Einzäunung der betroffenen Fläche liegt vor.

Für die Ausführung der Maßnahme wurden Angebote angefragt. Ein bereits vorliegendes Angebot der Firma Draht-Hemmer vom 10.03.2026 sieht die Lieferung und Montage eines Doppelstabmattenzauns mit Toranlage in der angefragten Ausführung vor. Der angebotene Gesamtpreis für Material einschließlich Montage beläuft sich auf 5.942,87 € brutto. Daneben enthält das Angebot alternativ einen reinen Materialpreis ohne Montage in Höhe von 2.865,74 € netto.

Im Zuge der vorbereitenden Prüfung wurde auch die Möglichkeit einer Ausführung in Eigenleistung betrachtet. Im Ergebnis wurde hiervon Abstand genommen. Maßgeblich hierfür ist, dass derzeit keine Person zur Verfügung steht, die über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt, um eine ordnungsgemäße, fachgerechte und wirtschaftliche Ausführung in Eigenleistung anzuleiten und zu begleiten. Vor diesem Hintergrund soll die Maßnahme einschließlich Montage vergeben werden.

Da zum Zeitpunkt der jeweiligen Beschlussfassung gegebenenfalls noch nicht sämtliche angefragten Angebote vorliegen, soll der Beschluss so gefasst werden, dass die Auftragsvergabe nach Vorliegen und Prüfung aller Angebote an den günstigsten Bieter erfolgen kann.

Da es sich um eine investive Maßnahme im Bereich des gemeinsamen Kindergartens Berschweiler handelt, soll die Vergabe bzw. Ausführung – entsprechend der Vereinbarung – nur erfolgen, wenn sämtliche beteiligten Ortsgemeinden der Maßnahme zustimmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Erneuerung und Erweiterung der Zaunanlage am Kindergarten Berschweiler zu.

Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Vorliegen und Prüfung aller angeforderten Angebote den Auftrag für die Lieferung und Montage der Zaunanlage an den günstigsten Bieter zu vergeben.

Die Vergabe und Ausführung der Maßnahme stehen unter dem Vorbehalt, dass sämtliche am Kindergarten Berschweiler beteiligten Ortsgemeinden (Berschweiler, Eckersweiler, Fohren-Linden und Mettweiler) der Maßnahme zustimmen.