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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 23/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hahnweiler für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 vom 07.05.2024

Die Kreisverwaltung Birkenfeld hat mit Schreiben vom 22. Mai 2024 mitgeteilt, dass gegen die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Hahnweiler für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 vom 07. Mai 2024 keine Bedenken erhoben werden. Die im Jahre 2024 geplante Kreditaufnahme von 44.500 € wurde gem. § 95 Abs 4 und § 103 Abs 2 GemO i.V.m. § 95 Abs 1 und 2 GemO teilweise genehmigt. Die nach § 95 Abs 4 und § 103 Abs 2 GemO i.V.m. § 95 Abs 1 und 2 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 der Haushaltssatzung wurden unter der Bedingung erteilt, dass diese Kredite nur zur Finanzierung von Maßnahmen im Sinne der Ziffer 4.1.3 der VV zu § 103 GemO verwendet werden dürfen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Hahnweiler für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 vom 07. Mai 2024 in der Zeit von 06. Juni bis einschließlich 14. Juni 2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, im Zimmer 206, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht offen liegen.

Nach § 24 Abs 6 der Gemeindeordnung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzungen verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Hahnweiler, 05. Juni 2024
gez. Heiko Bier, Ortsbürgermeister