Titel Logo
Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 23/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Sitzung des Gemeinderates Fohren-Linden am 15.05.2024

Öffentlicher Teil

TOP 1. Einwohnerfragestunde

Ein Einwohner machte darauf aufmerksam, dass der Spiegel in der Hauptstraße am Hause Thomas Schneider falsch eingestellt ist. Er müsste neu justiert werden.

Der Gemeinderat wurde um Auskunft gebeten, wann die Zuwegung rechts neben dem Gebäude Schulweg 5a fertiggestellt wird.

TOP 2. 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Fohren-Linden für das Haushaltsjahr 2024

Der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Fohren-Linden ist in Form eines Doppelhaushaltes 2023/2024 aufgestellt. Grund für die Aufstellung des Nachtragshaushaltsplanes 2024 ist die haushaltsrechtliche Bereitstellung von Haushaltsmitteln für bisher nicht veranschlagte Investitionsauszahlungen. So werden Ausgabenermächtigungen für Investitionen in Höhe von insgesamt 230.000,00 € zusätzlich eingestellt. Diese umfassen Planungskosten für vorgesehene Anbauvorhaben am Bürgerhaus und dem Kindergartengebäude und für Anschaffungen Bürgerhaus mit Beträgen von jeweils 10.000,00 € sowie für den Bauhof werden 8.000 € mehr bereitgestellt. Für die Spielplatzerweiterung werden Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 € und für Neuerrichtung von zwei Buswartstellen insgesamt 180.000,00 € eingestellt.

Der Ergebnishaushalt enthält als einzige neue Position einen Betrag für eine Änderung des Bebauungsplanes „In der Dell“ in Höhe von 6.000,00 €. Weiterhin werden die Ansätze des Forsthaushaltes (KSt. 5551) und die Ansätze im Bereich der Steuern und Umlagen an die sich für das Haushaltsjahr 2024 abzeichnende neueste Entwicklung angepasst- Eine Änderung der Realsteuerhebesätze wird nicht vorgenommen.

Eine Kreditermächtigung sowie eine Inanspruchnahme von Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse sind nicht notwendig.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wie sie in Form und Fassung als Anlage zu dieser Niederschrift ersichtlich ist.

TOP 3. Beauftragung Fachbereich 3 zur Ausschreibung der Planungsleistungen Anbau / Erweiterungsbau Kindergarten Berschweiler

Für einen geplanten Anbau / Erweiterungsbau am Kindergarten Berschweiler müssen die Planungsleistungen ausgeschrieben werden. Diese Ausschreibung soll durch den Fachbereich 3 vorbereitet und durchgeführt werden.

Beschluss:

Der Fachbereich 3 -Planung und Bauwesen- wird beauftragt, die Ausschreibung der Planungsleistungen für den geplanten Anbau / Erweiterungsbau am Kindergarten Berschweiler vorzubereiten und durchzuführen.

TOP 4. Stilllegung von Waldflächen im Rahmen des Zuwendungsprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement"

Im Rahmen des Zuwendungsprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“ müssen Flächen stillgelegt werden. Die Ortsgemeinde Fohren-Linden muss eine Fläche von 9,77 ha stilllegen um eine der Kriterien dieses Zuwendungsprogramm zu erfüllen.

Beschluss:

Die Ortsgemeinde Fohren-Linden beschließt die Stilllegung der Flächen Abteilung 11 b (2,45 ha), Abteilung 9 c – südlicher Teil (1,8 ha), Abteilung 12 h (1,49 ha), Abteilung 12 e (3,35 ha) und Abteilung 7 e (1,3 ha). Diese weisen eine Größe von 10,39 ha aus.

TOP 5. Anschaffung von Geräten für den Bauhof

5a. Anschaffung Hundeboxen

Bürgermeister Michael Reis liegen zwei Angebote der Firma Practica GmbH aus Lörrach über die Anschaffungskosten von 5 Hundeboxen vor.

Angebot Nr. AN2400690

belloo-combi-luca 60 aus Stahlblech

Angebot Nr. AN2400691

belloo-boxx aus Kunststoff

Beschluss:

Der Gemeinderat kam überein, 5 belloo-boxx Kunststoffbehälter mit dazugehörigen Rohrhaltern und Abfallsäcken anzuschaffen.

5b. Anschaffung Wildkrautbürste

Für die Pflege der gemeindeeigenen gepflasterten Flächen soll eine Wildkrautbürste angeschafft werden.

Beschluss:

Ortsbürgermeister Michael Reis wird damit beauftragt, von der Firma Greenbase eine Wildkrautbürste für die Pflege der gemeindeeigenen gepflasterten Flächen anzuschaffen.

TOP 6. Errichtung einer Schranke

Seit geraumer Zeit befahren Pkws die Land- und forstwirtschaftlichen Wege in der Gemarkung Fohren-Linden.

Nach einem Vorort Termin mit Ortsbürgermeister Reis am 03.05.2024 kam man zu dem Ergebnis, an dortiger Stelle eine Schranke zu stellen, um unbefugten Verkehr zu vermeiden und die Wege zu entlasten.

Beschluss:

Nach eingehender Beratung kam der Gemeinderat zu der Entscheidung, ca. 80 bis 100 Meter nach der Aus- bzw. Einfahrt von der L348 auf die Gemarkung Fohren-Linden, „Aufm Sauerwiesen“, Flur 8, Parzelle 199/1, eine Schranke aufzustellen.