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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 23/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Pressemitteilung zur Sitzung des Gemeinderates Hahnweiler am 13.05.2025

Öffentlicher Teil

TOP 1.

Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan 2025

Durch den 1. Nachtragshaushaltsplan 2025 werden die Ansätze im Ergebnishaushalt an die aktuelle Entwicklung angepasst, zumal der Haushaltsplan 2025 in Form eines Doppelhaushaltes 2024/2025 aufgestellt wurde. Das voraussichtliche Ergebnis verschlechtert sich um 26.330 €. Der kalkulierte Jahresüberschuss verringert sich von bisher 16.914€ auf -9.416 €.

Im Ergebnishaushaushalt ergeben sich wesentliche Haushaltsverschlechterungen bei folgenden Produkten:

Produkt-Nr.

Konto-Nr.

Bezeichnung

Ansatz (alt)

Ansatz (neu)

Begründung

3655 Tageseinrichtungen für Kinder, Förderung anderer Träger

525430

Kostenerstattungen - an den öffentl. Bereich - an Gemeinden und Gemeindeverbände

- €

25.100,00 €

Gemäß Anordnungen Vorjahr (Kostenanteil Kiga Rückweiler)

5110 Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen

562550

Aufwendungen für die Erstellung von Bebauungsplänen

- €

25.400,00 €

Erstellung Hochwasserschutzkonzept

5710 Wirtschaftsförderung

541440

Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke - an den öffentl. Bereich/Zweckverbände

- €

26.640,00 €

Umlage Ökompark

Im Ergebnishaushaushalt ergeben sich wesentliche Haushaltsverbesserungen bei folgenden Produkten:

Produkt-Nr.

Konto-Nr.

Bezeichnung

Ansatz (alt)

Ansatz (neu)

Begründung

1142 Liegenschaften

441200

Mieten und Pachten

20.350,00 €

30.000,00 €

Gemäß Anordnungen Vorjahr

5110 Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen

414420

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke - öffentl. Bereich/Land

- €

22.800,00 €

Förderung Hochwasserschutzkonzept

6110 Steuern, Allgemeine Zuweisungen, Umlagen

401200

Grundsteuer B

14.500,00 €

23.500,00 €

Erhöhung Hebesatz auf 500 %

6110 Steuern, Allgemeine Zuweisungen, Umlagen

401300

Gewerbesteuer

11.000,00 €

20.000,00 €

Erhöhung Hebesatz auf 380 %

Die geplanten Kreditaufnahmen sollten sich wie folgt auf die Haushaltsjahre 2024 bis 2025 verteilen: 2024: 9.500 €

Mit Schreiben vom 22.05.2024 hatte die Kommunalaufsicht einen Investitionskredit i.H.v. 9.500 € für das Jahr 2024 genehmigt. Für das Jahr 2025 hingegen ist keine Kreditaufnahme geplant.

Die Einzahlungen belaufen sich auf 290.528 €. Hinzu kommen noch Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit i.H.v. 18.819 €.

Der Gesamtbetrag der Einzahlungen beläuft sich folglich auf 309.347 € (ohne ILV).

Die ordentlichen Auszahlungen belaufen sich auf 288.108 €. Hinzu kommen noch Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit i.H.v. 0 € (Tilgungsleistungen).

Der Gesamtbetrag der Auszahlungen beläuft sich folglich auf 288.108 € (ohne ILV)

Aus dem Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen (3.057 €) und dem negativen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (0,00 €) ergibt sich ein Finanzmittelüberschuss i.H.v. 3.057 €.

Durch den Finanzmittelüberschuss i.H.v. 3.057 € und dem Saldo negativen bei den Ein- und Auszahlungen aus den Investitionskrediten i.H.v. 21.876 € ergibt sich eine Verschlechterung auf dem Einheitskonto i.H.v. 18.819 €.

Unter Berücksichtigung der Tilgungsleistungen ist die Ortsgemeinde Hahnweiler im Jahre 2025 nicht in der Lage eine freie Finanzspitze zu erwirtschaften.

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird im Übrigen auf den Vorbericht zum Nachtragshaushaltsplan verwiesen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan wie von der Verwaltung vorgelegt und aus der Anlage ersichtlich.

TOP 2.

Förderprogramm "Regional.Zukunft.Nachhaltig"

Unter dem Namen „Regional.Zukunft.Nachhaltig“ hat das Land Rheinland-Pfalz ein regionales Zukunftsprogramm gestartet, das zum Ziel hat, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in unserem Land herzustellen.

Der Ortsbürgermeister informiert den Rat. Es ist zu beachten sie, dass der Betrag von °14.134,00 €°, der der Gemeinde Hahnweiler zur Verfügung steht auf die drei Kapitel geteilt werden muss.

In Kapitel I dürfen max. 55 % der Mittel fließen. Die restlichen 45% der Mittel müssen auf Kapitel II und III aufgeteilt werden (jeweils max. 30 % pro Kapitel).

Wenn keine Projekte in Kapitel II oder III vorliegen, fließen diese Mittel zurück an die VG Baumholder und werden dort entsprechend in diesen beiden Kapiteln verplant.