Der Ortsgemeinderat Berschweiler hat in seiner Sitzung am 20.05.2026 mehrere wichtige Entscheidungen zur künftigen Nutzung gemeindlicher Einrichtungen getroffen. Im Mittelpunkt standen die Freizeithütte Bornberg, die Dr. Darge-Halle sowie das Dorfgemeinschaftshaus. Ziel war es, für Bürgerinnen und Bürger, Vereine und weitere Nutzergruppen klare, transparente und nachvollziehbare Regelungen zu schaffen.
Ein besonderer Schwerpunkt lag darauf, die gemeindlichen Einrichtungen weiterhin als Orte des Dorflebens zu erhalten und zugleich verlässlich zu regeln. Der Kindergarten und die ortsansässigen Vereine wurden dabei besonders berücksichtigt: Für sie entstehen bei der Nutzung der gemeindlichen Einrichtungen keine Nutzungsgebühren. Damit unterstreicht die Ortsgemeinde den hohen Stellenwert unseres Kindergartens, des Ehrenamts und der Vereinsarbeit für das gesellschaftliche Leben in Berschweiler.
Für die Freizeithütte Bornberg beschloss der Ortsgemeinderat eine neue Nutzungsordnung. Hintergrund waren verschiedene Nutzungsanfragen und die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Hütte künftig an Dritte überlassen werden kann. Die Ordnung regelt nun unter anderem den Vorrang des Eigenbedarfs der Ortsgemeinde und des Kindergartens, den zugelassenen Nutzerkreis, private Nutzungen, Entgelte, Versicherungsschutz, Nutzerpflichten, Kostenersatz sowie bestimmte Verbote. Damit erhält die Ortsgemeinde eine einheitliche und rechtssichere Grundlage für künftige Entscheidungen.
Auch für die Dr. Darge-Halle wurde eine neue Gebühren- und Vergabeordnung beschlossen. Die Halle wird regelmäßig für Sport, Kultur, Vereinsleben, private Feiern, Kindergeburtstage, politische Veranstaltungen oder in Einzelfällen auch gewerbliche Nutzungen genutzt. Die neue Ordnung schafft mehr Transparenz und legt nachvollziehbar fest, nach welchen Kriterien Nutzungen eingeordnet und Entgelte festgesetzt werden.
Für das Dorfgemeinschaftshaus wurde ebenfalls eine Gebühren- und Vergabeordnung beschlossen. Da der Anbau inzwischen weitgehend fertiggestellt ist, soll das Gebäude wieder in einen geordneten Nutzungsbetrieb überführt werden. Diesbezüglich wurden die erforderlichen Regelungen getroffen.
Bei den neuen Regelungen war dem Gemeinderat außerdem wichtig, die enge Verbindung innerhalb des Unnertals zu berücksichtigen. Deshalb werden bei Vermietungen die Einwohnerinnen und Einwohner der umliegenden Gemeinden Eckersweiler, Fohren-Linden und Mettweiler den Berschweiler Einwohnerinnen und Einwohnern gleichgestellt. Damit wird eine faire und lebensnahe Lösung für Familien, Vereine und Veranstaltungen geschaffen, die häufig gemeindeübergreifend geprägt sind.
Neben den Nutzungs- und Gebührenordnungen befasste sich der Ortsgemeinderat auch mit der straßenrechtlichen Widmung mehrerer Gemeindestraßen. Aus Gründen der Rechtssicherheit wurden verschiedene Straßen der Ortsgemeinde nach § 36 Landesstraßengesetz dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Unter Anfragen und Mitteilungen informierte der Vorsitzende außerdem über aktuelle Themen, darunter anstehende Termine, den Termin für den Bau des Zauns am Kindergarten am 20.07.2026, Arbeiten am Friedhof, Hinweise zur K 57 sowie den geplanten Flutlichtbau auf dem Sportplatz.
Mit den gefassten Beschlüssen stellt die Ortsgemeinde Berschweiler die Nutzung ihrer Einrichtungen auf eine verlässliche Grundlage. Gleichzeitig bleibt der Blick auf das gerichtet, was diese Einrichtungen ausmacht: Sie sollen Raum für Begegnung, Vereinsarbeit, Familienfeiern, Kinderbetreuung, ehrenamtliches Engagement und das Miteinander im Dorf und im Unnertal bieten.
Im Nichtöffentlichen Teil wurde über verschiedene Sachstände aus den Bereichen Wind- und PV-Anlagen in der Gemeinde berichtet.
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am 24.06.2026 statt.