| 1. | Einsichtnahme in den Entwurf der I. Nachtragshaushaltsatzung und des I. Nachtragshaushaltsplanes des Forstzweckverbandes Baumholder für das Jahr 2023 |
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
| Den Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 habe ich der Verbandsversammlung zugeleitet. | |
| 1. | Der Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit dem I. Nachtragshaushaltsplanentwurf und den Anlagen liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, Baumholder, Zimmer 101 (Bürgerbüro), bis zur Beschlussfassung über die I. Nachtragshaushaltssatzung durch den Forstzweckverband Baumholder zur Einsichtnahme öffentlich aus. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Baumholder haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Vorschläge zum Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 einzureichen. |
| Die Vorschläge sind schriftlich: | |
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| einzureichen. | |
| Ferner besteht auch Möglichkeit die Vorschläge elektronisch einzureichen an: | |
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Die Verbandsversammlung wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die I. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.