Titel Logo
Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 24/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung - Haushaltssatzung des Forstzweckverbandes Baumholder für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 vom 02. Juni 2023

Haushaltssatzung des Forstzweckverbandes Baumholder für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 vom 02. Juni 2023

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Forstzweckverbandes Baumholder für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 vom 02. Juni 2023 haben keine genehmigungspflichtigen Teile nach § 94 Abs. 4 Ziffer 1 und 2 GemO i.V.m. den §§ 102 und 103 GemO. Im vorliegenden Fall ist eine fiktive Genehmigung nach § 119 Abs. 1 S. 2 GemO i.V.m. § 119 Abs. 1 S. 4 GemO eingetreten.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan des Forstzweckverbandes Baumholder für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 vom 02. Juni 2023 in der Zeit von 15. Juni 2023 bis einschließlich 23. Juni 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, im Bürgerbüro – Zimmer 101, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht offen liegen.

Nach § 24 Abs 6 der Gemeindeordnung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzungen verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Baumholder, 14. Juni 2023
gez. Bernd Alsfasser
Verbandsvorsteher