A. Änderungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Baumholder hat in öffentlicher Sitzung am 02.03.2023 die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark L 348“ der Ortsgemeinde Berschweiler beschlossen.
Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Baumholder soll parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan teilgeändert werden.
Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Sonderbaufläche für Photovoltaik, um die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage planerisch vorzubereiten. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan eine Sonderbaufläche für Windkraftanlagen und Grünland dar.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark L 348“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 10 ha.
Im Rahmen der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark L 348“ wird eine Umweltprüfung gem. § 2 a BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erstellt (Der Umweltbericht wird erst nach der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fertiggestellt. Auf Basis der frühzeitigen Beteiligung wird zunächst der erforderliche Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB ermittelt).
B. Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Die Unterlagen zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes liegen in der Zeit von Donnerstag, den 22.06.2023 bis einschließlich Montag, den 24.07.2023, während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Bürgerbüro, Zimmer 101, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Internetportal der Verbandsgemeinde Baumholder, unter www.vgv-baumholder.de und beim Geoportal RLP elektronisch abrufbar.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: verwaltung@vgv-baumholder.de vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt.
Die Eingaben werden von der Verbandsgemeinde Baumholder geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt.