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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 24/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark L 348“

A. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Ortsgemeinderat Berschweiler hat in seiner Sitzung am 09.03.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark L 348“ beschlossen.

Im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird eine Umweltprüfung gem. § 2a BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2 Abs. 4 BauGB erstellt (Der Umweltbericht wird erst nach der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB fertiggestellt. Auf Basis der frühzeitigen Beteiligung wird zunächst der erforderliche Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB ermittelt).

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Ortsgemeinde Berschweiler folgende Ziele:

In der Ortsgemeinde Berschweiler soll eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage an der L 348 zur Landesgrenze zum Saarland errichtet werden.

Diese dient der regenerativen Erzeugung von Strom und gleichzeitigen Reduzierung des Verbrauchs fossiler Energieträger.

Der geplante Solarpark ist ca. 10 ha groß. Der Geltungsbereich befindet sich südwestlich des Siedlungskörpers von Berschweiler, entlang der Landesgrenze zum Saarland, auf einer Grünfläche, die bereits mit einer Windkraftanlage versehen ist.

Die Erschließung des Solarparks ist über einen Feldwirtschaftsweg - von der L 348 herkommend – gesichert.

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB (Außenbereich). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Deshalb bedarf es der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan.

Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Baumholder stellt für den Geltungsbereich eine Sonderbaufläche für Windkraftanlagen und Grünland dar. Der vorliegende Bebauungsplan widerspricht damit dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan sind dem nachfolgenden Lageplan zu entnehmen.

B. Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Die Bebauungsplanunterlagen liegen in der Zeit von Donnerstag, den 22.06.2023 bis einschließlich Montag, den 24.07.2023, während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Bürgerbüro, Zimmer 101, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Internetportal der Verbandsgemeinde Baumholder unter www.vgv-baumholder.de und über das Geoportal Rheinland-Pfalz, www.geoportal.rlp.de, elektronisch abrufbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: verwaltung@vgv-baumholder.de vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt.

Die Eingaben werden von der Ortsgemeinde Berschweiler geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt.

Baumholder, den 06.06.2023
gez. Rouven Hebel
Ortsbürgermeister