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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 24/2023
Verbandsgemeinde
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Pressemitteilung Verbandsgemeinderat Baumholder

Top 1.

Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 / 2024 der Verbandsgemeinde Baumholder

Der Verwaltungsentwurf für die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 / 2024 wurde in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 13. März beraten und der HFA hat eine Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 / 2024 abgegeben. Auf dieser Grundlage ist die Auslegung des Entwurfs gem. § 97 Abs 1 GemO erfolgt und er wurde mit der Einladung zu dieser Sitzung den Ratsmitgliedern übersandt.

In seiner Sitzung am 13. April hat der Schulträgerausschuss nun weitere Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen an den beiden Grundschulen und der Brühlhalle vorgeschlagen, die von der Verwaltung in den HH-Plan-Entwurf eingearbeitet wurden.

Diesen Vorschlägen ist auch der Verbandsgemeinderat gefolgt.

Die von Ortsbürgermeister Heu aus Ruschberg per E-Mail angeregte erneute Prüfung und ggfls. Aufschiebung der Schulhofsanierung an der Grundschule Westrich fand keine Mehrheit im Rat.

Kontrovers diskutiert wurde die Frage, ob die Einrichtung einer weiteren Hausmeisterstelle für die beiden Grundschulen erforderlich ist oder nicht. Entgegen dem Antrag der Fraktionen der SPD und der FWG Dr. Nagel hält die Verwaltung die Schaffung einer zusätzlichen Stelle für Hausmeistertätigkeiten an Grundschulen nicht für erforderlich. Aktuell sind zwei Vollzeitstellen für Hausmeister an den beiden Grundschulen besetzt, bei der Grundschule Heimbach ist zusätzlich eine Stelle mit einem geringfügig beschäftigten Mitarbeiter besetzt. Seitens der Verwaltung wurden bereits organisatorische Maßnahmen geprüft und angeregt, um die Abläufe zur Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen zu optimieren.

Nach einer von der Fraktion der SPD beantragten Unterbrechung der Sitzung in der Zeit von 19:37 Uhr bis 19:46 Uhr wurde auf Antrag von Dieter Rausch als Sprecher der FWG-Dr. Nagel-Fraktion über die Einrichtung der Stelle abgestimmt.

Damit wird eine neue Vollzeitstelle der Entgeltgruppe E 5 im Stellenplan vorgesehen.

Seitens der Verwaltung wird darüber hinaus vorgeschlagen, für die beiden kommunalen Kindergärten in Rückweiler und Ruschberg eine „Springerstelle“ für eine/n Erzieher/in der Entgeltgruppe S8a einzurichten. Die Stelle ist dringend erforderlich, weil in beiden Einrichtungen hohe Fehlzeiten wegen Krankheit der Beschäftigten und deren Kindern anfallen. Zudem hat die letzte Tarifeinigung dazu geführt, dass alle Erzieherinnen Anspruch auf bis zu 4 zusätzliche freie Tage haben (sog. „Regenerations- und Umwandlungstage“). Dies führt vermehrt dazu, dass die Betreuung eingeschränkt werden muss. Der Einsatz der „Springerkraft“ wird von Land und Landkreis bezuschusst. Der Verbandsgemeinderat stimmt der Einrichtung im Rahmen des Erlasses der Haushaltssatzung und des Stellenplanes zu.

Mit der Einarbeitung der o.g. Änderungen zum vom HFA empfohlenen Entwurf ergibt sich die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung.

Beschluss:

Nach eingehender Beratung beschließt der Verbandsgemeinderat die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung.

Top 2.

Änderung der Verbandsordnung des Zweckverbandes "Ökompark Heide-Westrich"

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Ökompark Heide-Westrich hat in ihrer Sitzung vom 15.03.2023 beschlossen, die Verbandsordnung zu ändern.

Die Änderungen waren erforderlich, da die bisherige Verbandsordnung nicht zum Erlass von Vorkaufsrechtssatzungen ermächtigte.

Im Zusammenhang mit der beschlossenen Aufstellung des Bebauungsplanes „Zweckverband Ökompark Heide Westrich Nord“ wird der Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung allerdings als erforderlich angesehen.

Gleichzeitig soll es Verbandsmitgliedern, die den Zweckverband verlassen wollen, erleichtert werden, dies zu beantragen.

Die beschlossenen Veränderungen der Verbandsordnung ergeben sich aus der Anlage zu dieser Vorlage.

Bei den Änderungen in § 4 der Verbandsordnung werden die Aufgaben des Zweckverbandes berührt. Daher ist gem. § 6 Abs. 3 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) die Zustimmung von zwei Dritteln der Verbandsmitglieder erforderlich.

Beschluss:

Der am 15.03.2023 von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Ökompark Heide Westrich beschlossenen Änderung der Verbandsordnung wird zugestimmt.

Top 3.

Übertragung von Investitionsmitteln aus dem Haushaltsjahr 2022 in das Haushaltsjahr 2023

Gemäß § 17 Abs 2 GemHVO können Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten in das Folgejahr übertragen werden. Dadurch erhöhen sich die Ermächtigungen des Folgejahres.

In der beigefügten Übersicht sind die möglichen Übertragungen aufgeführt.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die aus der beigefügten Übersicht ersichtlichen Restmittel in das Haushaltsjahr 2023 in vollem Umfang zu übertragen.

Top 4.

Vergabe von Planungsleistungen (LPH 5-9) für die Freiflächengestaltung des Schulhofes der Grundschule Westrich in Baumholder

Der Schulhof der Grundschule Baumholder befindet sich in einem desolaten Zustand. Die derzeit monotone und nicht kindgerechte Gestaltung der Schulhoffläche bietet den Anlass für eine grundsätzliche Neubetrachtung. Ein wesentlicher Ansatz bei der Neugestaltung sollte die Einbeziehung des Schulhofes als pädagogischem Raum in das Schulkonzept sein.

Die vorliegende Kostenberechnung vom 27.07.2021 belief sich auf rd. 425.000,-€ (brutto) ohne Nebenkosten. Durch eine Preisanpassung mit Hilfe des aktuellen Baupreisindex erhöhte sich die Summe der Anrechenbaren Kosten auf rd. 500.000,-€ (brutto).

Drei Büros wurden vom Fachbereich 3 aufgefordert ein entsprechendes Angebot für die Leistungsphasen 5-9 der HOAI vorzulegen.

Von den drei angefragten Büros gaben zwei ein Angebot fristgerecht ab.

Nach sachlicher und rechnerischer Prüfung der Angebote ergibt sich für die v.g. Leistungsphasen folgende Bieterreihenfolge:

Beschluss:

Dem Büro BBP aus Kaiserslautern wird der Planungsauftrag (Leistungsphasen 5-9 HOAI) für die Freiflächengestaltung des Schulhofes der Grundschule Baumholder erteilt.

Top 5.

Gebäudeübertragung Kindertagesstätte Berschweiler

Bezüglich der aktuell in der Verbandsgemeinde herrschenden Kindergartensituation befassen sich die Ortsgemeinden Berschweiler, Eckersweiler, Fohren-Linden und Mettweiler seit geraumer Zeit mit dem Kindergartengebäude in der Ortslage Berschweiler.

Das Gebäude steht aktuell im Eigentum der Verbandsgemeinde, der Grund und Boden steht im Eigentum der Ortsgemeinde Berschweiler. Die Betriebsträgerschaft ist gegenwärtig bei der evangelischen Kirche mit Kostenbeteiligung der vier Ortsgemeinden.

Von den Gemeinden bestehen nun Bestrebungen, das Gebäude zu übernehmen, weshalb ein Verkehrswertgutachten erstellt wurde.

Im August 2022 wurde das Ergebnis des Wertgutachtens in einer von mehreren gemeinsamen Besprechungen vorgestellt. Der Verkehrswert wurde mit 219.000,- € ermittelt. In der Folge waren bzw. sind noch weitere Fragen zwischen den Ortsgemeinden selbst und auch mit der Verbandsgemeindeverwaltung zu klären, wobei die Tendenz zu einer Übernahme des Gebäudes geht. Parallel dazu laufen die weiteren Gespräche mit der evangelischen Kirche bezüglich der Betriebsträgerschaft.

Um die Grundlage für weitere Entscheidungen (z. B. erforderlicher Anbau aufgrund fehlender Kapazitäten) zu schaffen, sollen die Entscheidungen bezüglich einer Übernahme nun zeitnah getroffen werden.

Der Verbandsgemeinderat möge daher in der heutigen Sitzung einer möglichen Übertragung an die Ortsgemeinden zustimmen.

Beschluss:

Vorbehaltlich der entsprechenden Beschlüsse der Gemeinden Berschweiler, Eckersweiler, Fohren-Linden und Mettweiler stimmt der Verbandsgemeinderat der Übertragung der Kindertagesstätte Berschweiler, 55777 Berschweiler, Dr. Darge-Straße 3, zu einem Preis von 219.000,- € laut Gutachten über den Verkehrswert i. S. d. § 194 BauGB vom 15.07.2022 zu. Die Verwaltung möchte in Absprache mit den Ortsgemeinden die weiteren Verfahrensschritte einleiten.

Top 6.

Weiterentwicklung Wasserzweckverband

Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen hat unseren Bürgermeister Bernd Alsfasser über die Sitzung des Werksausschusses der VG Herrstein-Rhaunen vom 31.01.2023 informiert. In dieser Sitzung hat Herr Willi Wahl einen gemeinsamen Antrag aller im VG-Rat Herrstein-Rhaunen vertretenen Parteien und Wählergruppen zur zeitnahen Gründung einer kreisweitern Ver- und Entsorgungseinrichtung (Kreiswerk) eingereicht.

Begründet wird dies mit „großen finanziellen Vorteilen“ für die Bürger im Landkreis, so dass außer der Trinkwasserversorgung auch die Abwasserbeseitigung und die öffentlichen Bäder in ein gemeinsames Werk zu integrieren sind.

Eine weitere Begründung wird in Bezug auf die Werkleitersituation in den einzelnen Werken gesehen, da in allen drei Verbandsgemeinden die Werkleiterpositionen in den nächsten 1 bis 2 Jahren neu zu besetzen wären und hierdurch Einsparungen möglich wären.

In diesem Zusammenhang muss aber darauf hingewiesen werden, dass der Werkleiter der VG Herrstein-Rhaunen sich bereits im Ruhestand befindet und ein neuer Werkleiter zum 1.5.23 seine Arbeit aufnimmt.

Ein Vergleich der VG-Werke Baumholder mit den anderen Werken ist aus mehreren Gründen schwierig.

  1. Werkleiter und Stellvertretender Werkleiter in der VG Baumholder sind auch noch Fachbereichsleiter im FB3 bzw. im FB2 und sind bei der Verbandsgemeinde beschäftigt. Die VG-Werke zahlen hierfür nur einen Verwaltungskostenbeitrag, anteilig des Aufwandes an die Verbandsgemeinde. In allen anderen Werken sind Werkleiter und Stellvertretender Werkleiter bei den VG-Werken angestellt und haben sonst keine weiteren Funktionen in der Verwaltung. D.h. die Einsparungen für die VG-Werke Baumholder wären nicht so groß wie bei den Nachbarn, da die Fachbereichsleitung weiter bestehen bleibt und besetzt werden muss.
  2. Die Sonderverträge mit Lager Aulenbach und der US-Army im Bereich der Abwasserentsorgung sowie der Trinkwasserversorgung sind auskömmlich kalkuliert. Sie kommen damit auch den Einwohnern der Verbandsgemeinde zu Gute.

Prüfungen zur Zusammenlegung der Werke in der Vergangenheit haben keine überzeugenden Argumente für den Zusammenschluss geliefert. Die Werkleitung ist daher der Meinung, dass die Zusammenlegung speziell für die VG Baumholder keine großen Vorteile bringt und daher nicht weiterverfolgt werden sollte

Beschluss:

Gemäß dem Vorschlag des Werksausschusses vom 04.04.2023 beschließt der Verbandsgemeinderat keine Verhandlungen bzgl. eines Kreiswerks zu führen und die Verbandsgemeindewerke Baumholder mit ihren drei Betriebszweigen weiterhin im Verantwortungsbereich der Verbandsgemeinde zu belassen.

Top 7.

Weiterleitung von finanziellen Mitteln für ukrainische Kriegsvertriebene 2022

Die Kreisverwaltung Birkenfeld hat die VGV mit Schreiben vom 24. März d.J. darüber informiert, dass der Nationalparklandkreis Birkenfeld eine Summe von 1.485.122,59 € aus den Mitteln zur Unterstützung bei der Aufnahme, Unterbringung und Integration von Menschen erhält, die in Folge des Krieges in der Ukraine seit dem 24.02.2022 nach Rheinland-Pfalz geflohen sind. Der Nationalparklandkreis hat gemäß § 3c Satz 4 AufnG RP die Gemeinden und Gemeindeverbände auf seinem Gebiet an den Mitteln zu beteiligen.

Die Verteilung erfolgt nach der Zahl der Kriegsvertriebenen, die am 30. Juni und 16. Oktober 2022 im Gebiet des LK Birkenfeld gemeldet waren. Hieraus ergibt sich für die VG Baumholder eine Zuweisung i.H.v. 43.730,66 €.

Nach telefonischer Rücksprache mit der KV Birkenfeld besteht keine Verpflichtung zur teilweisen Weiterleitung an die verbandsangehörigen Kommunen. Der Bürgermeister schlägt dennoch vor, diese zu beteiligen und dabei entsprechend der Verteilung der „Integrationspauschale“ in der Vergangenheit zu verfahren.

Da sich die Zahlung auf das Jahr 2022 bezieht, sollte ein Anteil entsprechend der VG-Umlage des Jahres 2022 (= 37,38 v.H.) bei der VG verbleiben und für die o.g. Maßnahmen verwendet werden. Dies wäre ein Betrag von 16.346,52 €.

Der Restbetrag von 27.384,14 € wäre auf die Stadt Baumholder und die fünf Ortsgemeinden zu verteilen, in denen die Kriegsvertriebenen gemeldet waren. Damit ergäbe sich folgende Verteilung:

Betreffend des auf die VG entfallenden Anteils schlägt der Bürgermeister vor, diesen an Organisationen weiterzuleiten die in der Betreuung der Kriegsvertriebenen aktiv sind. Auf Grund der Kürze der Zeit liegt dazu noch kein Vorschlag vor.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt:

  1. Entsprechend dem Vorschlag des Bürgermeisters verbleibt ein Betrag von 16.346,52 € bei der Verbandsgemeinde. Dieser soll an Organisationen weitergeleitet werden die in der Betreuung der Kriegsvertriebenen aktiv sind. Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Vorschlag zu erarbeiten.
  2. Der Restbetrag von 27.384,14 € wird entsprechend dem Vorschlag des Bürgermeisters an die genannten Kommunen weitergeleitet. Die Kommunen werden gebeten diesen ebenfalls zur Betreuung der Kriegsvertriebenen zu verwenden.