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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 24/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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3. Änderung Bebauungsplan „Baugebiet „auf Kiefern Ii““ In der Ortsgemeinde Heimbach, Verbandsgemeinde Baumholder

Bekanntmachung Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Ortsgemeinderat in öffentlicher Sitzung am 14.04.2025 die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Baugebiet „Auf Kiefern Il““ im beschleunigten Verfahren beschlossen hat.

Förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. §13a BauGB

Das Bebauungsplanverfahren erfolgt nach §13a BauGB.

In der Sitzung am 14.04.2025 erfolgte die Beschlussfassung über den Bebauungsplanentwurf und über die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Wir bitten Sie, uns bis zum 10.07.2025 schriftlich mitzuteilen, welche Belange aus Ihrer fachlichen Sicht berücksichtigt werden sollten und in welchem Detaillierungsgrad dies geschehen soll.

Ihre Stellungnahme wird dokumentiert und geht in die Verfahrensunterlagen ein. Sollten wir bis zu dem angegebenen Termin keine Mitteilung erhalten, gehen wir davon aus, dass in die Ihre Zuständigkeit fallenden Interessen nicht zu berücksichtigen sind.

Auf der Homepage der Verbandsgemeinde Baumholder können Sie den Bebauungsplanentwurf mit all seinen Bestandteilen und Anlagen unter https://www.vgv-baumholder.de/de/rat-haus/bauleitplanung/bebauungsplanverfahren/3-aenderung-des-bebauungsplans-auf-kie-fern-ii-heimbach/ herunterladen. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes ge-mäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt in der Zeit vom 10.06.2025 bis 10.07.2025.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich in der Verbandsgemeindeverwaltung, Am Weiherdamm 1 55774 Baumholder, Zimmer Nr.005, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden: in der Zeit vom 10.06.2025 bis einschließlich 10.07.2025.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse s-naeher@vgv-baumholder.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werde. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Heimbach, 04.06.2025
Gez. Jürgen Saar
Jürgen Saar
Ortsbürgermeister