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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 25/2023
Fohren-Linden
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Sitzung des Ortsgemeinderates Fohren-Linden

am 31.05.2023

A. Öffentlicher Teil

TOP 1.

Vorschlag für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 kann die Ortsgemeinde Fohren-Linden eine entsprechende Vorschlagsliste aufstellen.

Für die Ortsgemeinde Fohren-Linden ist eine Person in die Vorschlagsliste aufzunehmen. Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates erforderlich.

Beschluss:

(Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gem. § 36 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 GemO).

1. Da es sich um eine Wahl handelt, müsste nach § 40 Abs. 5 HS. 2 GemO geheim abgestimmt werden, es sei denn, der Gemeinderat beschließt etwas anderes:

Vorschlag: Es wird offen über den Vorschlag abgestimmt.

Der TOP 1.2 wurde verschoben, da so kurzfristig keine Personen für die Vorschlagsliste genannt werden können. In der nächsten Sitzung am 21.06.2023 werden interessierte Bürger vorgeschlagen.

TOP 2.

Beratung und Beschlussfassung Forstwirtschaftsplan 2023

Beschluss über den Kommunalen Forsthaushalt 2023:

Es ist geplant 660 fm. einzuschlagen, bei einem Verkauf von 575 fm.

Insgesamt wird im Forstwirtschaftsplan mit:

Die im Jahr 2023 geplanten Maßnahmen wurden durch das Forstamt Birkenfeld erläutert.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Forstwirtschaftsplan 2023 zu.

TOP 3.

Beratung und Beschlussfassung über das Zuwendungsprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement"

Herr Prölß vom Forstamt Birkenfeld informierte über ein neues Förderprogramm des Bundes zum Thema „Klimaangepasstes Waldmanagement“.

Der Bund hat das digitale Antragsverfahren für die neue Förderung „Klimaangepasstes Waldmanagement“ sehr kurzfristig zum Jahresende eröffnet und stellt Waldeigentümern für die kommenden Jahre eine jährliche Förderung von bis zu 100 Euro je ha in Aussicht.

Verbunden ist diese Förderung mit einer zusätzlichen Zertifizierung und teilweise nicht ganz unerheblichen Bewirtschaftungsauflagen (z.B. 5 % Flächenstilllegung für Betriebe ab 100 ha und Ausweisung von 5 Habitatbäumen je ha.).

Der Bund stellt im Jahre 2023 eine Summe von 200 Mio. € zur Verfügung, insgesamt bis 2026 ist eine Summe von 900 Mio. € verfügbar.

Um eine Förderung zu erhalten müssen 11 Kriterien erfüllt werden. Bei Kommunen über 100 ha Waldfläche ist ein 12. Kriterium notwendig, bei Kommunen unter 100 ha Waldfläche ist dieses 12. Kriterium optional.

Für den Fall, dass alle 12 Kriterien erfüllt sind, ist eine Förderung i.H.v. 100 € je ha möglich. Wenn lediglich 11 Kriterien erfüllt sind beträgt die Förderung 85 € je ha. Für die zusätzliche Zertifizierung sind mit Kosten von 3 € je ha zu rechnen.

Der überwiegende Teil der Kriterien erfüllen gesetzliche Grundlage und sind bereits durch die FSC-Zertifizierung zu beachten.

Daher nachfolgend die wichtigsten Punkte, welche für den Erhalt der Fördermittel beachtet werden müssen:

8.)

5 Habitatbäume pro ha (willkürliche Verteilung macht keinen Sinn à da die Sicherheit bei der Hauung beachtet werden muss) à konstante Flächen festlegen (zusätzliche Flächen) erhöht Stilllegungsfläche à erhöht Biodiversitätsflächen

10.)

Aktuell nur noch 1 Pflanzenschutzmittel zugelassen, ob diese Zulassung verlängert wird ist offen à lediglich einige Jagdpächter nutzen noch Pflanzenschutzmittel à daher ist dies mit den Jagdpächtern zu regeln

12.)

über 100 ha ist dieses Kriterium bindend, unter 100 ha optional

Ist auch bei Kahlflächen möglich, muss mindestens eine zusammenhängende Fläche von 0,3 ha sein à 20 Jahre Bindung (Bindung entfällt, wenn keine Fördermittel mehr angerufen werden können)

Mit Blick auf die Höhe der Förderung empfiehlt das Forstamt Birkenfeld sämtlichen waldbesitzenden Gemeinden eine entsprechende Antragsstellung.

Mit Schreiben vom 14.11.2022 hat der Gemeinde- und Städtebund (GStB) Rheinland-Pfalz zu diesem Förderprogramm Stellung bezogen. Der GStB vertritt die Auffassung, dass in der Angelegenheit eine Beschlussfassung des Gemeinderates erforderlich ist. Mit der Inanspruchnahme des Förderprogramms verpflichtet sich die Gemeinde bestimmte Vorgaben bei der Waldbewirtschaftung einzuhalten und dies über einen Zeitraum von 10 oder 20 Jahren. Demgemäß sind in der Zukunft der Entscheidungsrahmen und die Gestaltungsspielräume bei der jährlichen Wirtschaftsplanung für den Gemeindewald gemäß § 29 LWaldG eingeschränkt. Bei den Gemeinden, die bereits eine FSC-Zertifizierung der Waldbewirtschaftung beschlossen haben, ist die Additionalität der Förderkriterien allerdings sehr ausgeprägt.

Die Verwaltung ist ebenfalls der Meinung, dass ein Beschluss über die Teilnahme / Nichtteilnahme am Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ gefasst werden sollte.

Viele der Informationen wurden sehr kurzfristig publiziert.

Vor dem Hintergrund, dass die Anträge nach dem Windhundverfahren (also der Reihenfolge des Antragseingangs) bewilligt werden, war es notwendig geworden, vorsorglich einen Antrag bis 30.11.2022 zu stellen, der im Laufe des Verfahrens natürlich auch jederzeit von Seiten der Ortsgemeinden widerrufen werden kann.

Die Verwaltung hat die Anträge am 29.11.2022 online gestellt, damit keine Fristen versäumt werden und eine Möglichkeit besteht eine Förderung zu erhalten. Nun hat man 4 Wochen Zeit die Anträge per Post an die Fachagentur „Nachwachsende Rohstoffe e.V.“ zustellen. Die Verwaltung hat die entsprechenden Unterlagen bereits vorbereitet; es ist nur noch die Unterschrift des Ortsbürgermeisters erforderlich.

Diese Zeit ist insbesondere wegen den Weihnachtsfeiertagen sehr kurz bemessen, um die Thematik in allen 14 Gemeinderäten zu beraten und zu beschließen. Daher wurden mit den jeweiligen Ortsbürgermeistern vereinbart, die Anträge komplett zu stellen. Auf Grund der zu erwarteten Menge von Anträgen scheint eine Bearbeitungszeit für die Bewilligung der Förderanträge von 9 – 12 Monaten nicht unrealistisch.

Herr Prölß hatte diesen Vortrag auch bereits am 14.12.2022 in der Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Baumholder gemacht.

Aussicht der Verwaltung könnte die Nichtteilnahme auch noch nach Bewilligungsbescheid gefasst werden.

Folgende Flächenzahlen könnten berücksichtigt werden (Gesamtwaldfläche):

Gemeinde

Fläche

mögliche Förderung

möglicher Ertrag

Zertifizierungsaufwand (3 € je ha)

Fohren-Linden

195,40 ha

100 € je ha

19.540,00 €

586,20 €

* Diese Angaben sind aus den Zuwendungsbedingungen entnommen, aber ohne Gewähr. Die genauen Zahlen stehen erst mit dem Zuwendungsbescheid fest.

Des Weiteren sind die möglichen Aufwendungen zum Erfüllen der Bedingungen aktuell nicht genau abschätzbar. Hier sind wir auf die fachliche Expertise des Forstamtes angewiesen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Fohren-Linden beschließt die Teilnahme am Zuwendungsprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“.

Ferner wird das Forstamt Birkenfeld gebeten die Ortsgemeinde Fohren-Linden hierbei zu unterstützen und mit der fachlichen Expertise während des Zuwendungszeitraums zu beraten und zu begleiten.

TOP 4.

Kauf von Kücheninventar (Geschirr) für das Dorfgemeinschaftshaus

Bürgermeister Michael Reis informierte die Ratsmitglieder über die Anschaffung von Geschirr (Ersatzbeschaffungen) und neuen Bestecken für das Bürgerhaus. Dafür wurde insgesamt ein Betrag in Höhe von 1.691,30 € ausgegeben.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt nachträglich der Anschaffung von Geschirr (Ersatzbeschaffungen) und neuen Bestecken für das Bürgerhaus in Höhe von 1.691,30 € zu.

TOP 5.

Info zur Jahresplanung der Frauengemeinschaft "Gemeinsam statt einsam"

Den Ratsmitgliedern liegt das Planungsprogramm für das Jahr 2023 der gemeindeeigenen Gruppe „Gemeinsam statt einsam“ vor. Die geplanten Aktionen der Gruppe wurden im Gemeinderat eingehend besprochen.

TOP 7.

Einwohnerfragestunde

Aufgrund vorheriger Anfragen in den Einwohnerfragestunden wurde seitens des Ortsbürgermeisters mitgeteilt, dass der jeweilige Aufwand für das Schneeräumen auf gemeindeeigenen Flächen vereinbarungsgemäß auf Stundenbasis abgerechnet wird, da kein Beschäftigungsverhältnis mit eine/r Gemeindearbeiter/in besteht.

Weiterhin wurde erklärt, dass die Ortsgemeinde für verunfallte Personen auf Gemeindeflächen über den Sammelhaftpflichtversicherungsvertrag der Verbandsgemeinde versichert ist.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden die Tagesordnungspunkte

-

Sanierung des Schulweges

-

Reparatur Wasserabführung „Hinter Zaunhell“

beraten und beschlossen.