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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 25/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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BEBAUUNGSPLAN „ÖKOMPARK HEIDE WESTRICH NORD“ IN DER ORTSGEMEINDE RÜCKWEILER UND IN DER ORTSGEMEINDE LEITZWEILER, VERBANDSGEMEINDE BAUMHOLDER

Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen in Verbindung mit § 4 Abs. 3 Ziff. c) der Verbandsordnung des Zweckverbandes ÖKOMPARK Heide-Westrich, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Zweckverband ÖKOMPARK Heide-Westrich in öffentlicher Sitzung am 15.03.2023 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Ökompark Heide Westrich Nord“ gefasst hat.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt der Zweckverband ÖKOMPARK Heide-Westrich folgende Ziele:

Bereits seit den späten 1990er Jahren befindet sich der Ökompark Heide Westrich in der Planung. Im Jahr 2002 wurde der Bebauungsplan „Ökompark Heide-Westrich“ für ein erstes Teilgebiet südlich der A 62 aufgestellt. Im Rahmen dieses Bebauungsplanes wurde auch das Baurecht für den Autobahnanschluss geschaffen. Bis heute wurde die damalige Planung jedoch nicht umgesetzt. Grundlage für die geplante Industrie– und Gewerbeansiedlung sollte die Errichtung des Autobahnanschlusses sein, dessen Umsetzung nunmehr vorangetrieben wird.

Im Sommer 2021 wurde vom Bundesverkehrsministerium die Freigabe zur Errichtung des für den Ökompark Heide-Westrich notwendigen Autobahnanschlusses erteilt. Im Anschluss hat auch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz der Entwicklung des Ökomparks Heide-Westrich die Unterstützung zugesagt. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Gewerbeflächen und der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung im Landkreis Birkenfeld wurde dem Projekt höchste Priorität eingeräumt. Erste ansiedlungsbereite Unternehmen haben bereits ihr Interesse an einem Standort innerhalb des Ökomparks Heide-Westrich bekundet. Neben dem Teilbereich südlich der A 62 ist auch ein Teilbereich nördlich der A 62 für eine Gewerbeansiedlung im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Baumholder vorgesehen.

Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Ökomparks Heide Westrich nördlich der A 62 geschaffen werden. Der Bereich westlich des Eiselbaches soll hierfür zu einem Gewerbepark entwickelt werden, wohingegen der Teilbereich, welcher dem Gemeindegebiet der Ortsgemeinde Rückweiler zugehörig ist, größtenteils als Forschungs- und Dienstleistungscampus ausgestaltet werden soll.

Die Erschließung des Gebietes wird über einen neu zu errichtenden Kreisverkehr nördlich der A 62 am Autobahnanschluss erfolgen. Vom Kreisverkehr abgehend wird ein Teil der Fläche über die Kreisstraße 60 und über eine neu zu schaffende Stichstraße Richtung Rückweiler erschlossen.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 78 ha, wobei hiervon ca. 49 ha der Ortsgemeinde Leitzweiler sowie ca. 29 ha der Ortsgemeinde Rückweiler zuzuordnen sind.

Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Quelle: GeoBasis-DE / LVermGeoRP; Stand Kartengrundlage: 05/2022; Bearbeitung: Kernplan GmbH

Ein Teilbereich der Fläche liegt innerhalb des Bebauungsplanes. „Ökompark Heide-Westrich“ von 2002, welcher folglich durch den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Ökompark Heide-Westrich Nord“ überplant wird.

Ohne Aufstellung des Bebauungsplanes „Ökompark Heide-Westrich Nord“ beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB. Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Deshalb bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes. Der Bebauungsplan „Ökompark Heide Westrich Nord“ ersetzt in seinem Geltungsbereich den Bebauungsplan „Ökompark Heide Westrich“ von 2002. Die Übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Ökompark Heide Westrich“ bleiben hiervon unberührt.

Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Baumholder stellt für den Geltungsbereich gewerbliche Baufläche und landwirtschaftliche Fläche und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft dar. Der Flächennutzungsplan wird, soweit erforderlich, im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 8 BauGB für den Bereich der Landwirtschaftlichen Fläche und der Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft teilgeändert.

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2a BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2 Abs. 4 BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

Außerdem werden im weiteren Verfahren noch ein Schalltechnisches Gutachten und eine Verkehrsuntersuchung erstellt.

Die Bürger werden gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet; hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hingewiesen.

Baumholder, den 13.06.2023
Zweckverband Ökompark Heide-Westrich
gez. Bernd Alsfasser
Verbandsvorsteher