Pressemitteilung Stadtrat 03.06.2024
TOP 1. Vergabe von Bauleistungen für den Neubau des katholischen Kindergartens
1. Vergabe der Bauleistungen zur Lieferung und Einbau der Fenster und Türen
2. Vergabe der Bauleistungen zur Herstellung des Flachdachs
3. Vergabe der Bauleistungen zur Herstellung des Innenputzes und der Trockenbauarbeiten
4. Vergabe der Bauleistungen zur Herstellung des Estrichs
1. Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung gem. VOB/A für die Fenster und Türen am Neubau Kita Stadt Baumholder sind zum Submissionstermin am 23.05.2024 5 Angebote fristgerecht eingegangen. Vorbehaltlich der sachlichen und rechnerischen Prüfung durch das Architekturbüro Werle ergibt sich folgende Reihenfolge:
1. Fa. Vogels Baumholder
2. Bieter 2
3. Bieter 3
4. Bieter 4
5. Bieter 5
Nach abgeschlossener Prüfung erfolgt ein Bietergespräch gem. § 15 VOB/A.
Beschluss:
Der Auftrag für die Fenster und Türen am Neubau Kita Stadt Baumholder wird an die Firma Vogels aus Baumholder vergeben.
2. Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung gem. VOB/A für die Flachdacharbeiten am Neubau Kita Stadt Baumholder sind zum Submissionstermin am 23.05.2024 2 Angebote fristgerecht eingegangen. Vorbehaltlich der sachlichen und rechnerischen Prüfung durch das Architekturbüro Werle ergibt sich folgende Reihenfolge:
1. Fa. Sarp Wittlich
2. Bieter 2
Nach abgeschlossener Prüfung erfolgt ein Bietergespräch gem. § 15 VOB/A.
Beschluss:
Der Auftrag für die Flachdacharbeiten am Neubau Kita Stadt Baumholder wird an die Firma Sarp aus Wittlich vergeben.
Bei den zwei vor genannten Gewerken liegen wir in der Summe unter der Kostenberechnung des Architekturbüros.
3. Für die Innenputz- und Trockenbauarbeiten am Neubau Kita Stadt Baumholder wird eine öffentliche Ausschreibung gem. VOB/A durchgeführt. Submission ist am 25.06.2024. Die Kostenberechnung des bauleitenden Architekturbüro Werle beträgt 184.394,40 €. Um eine Verzögerung beim weiteren Bauablauf zu vermeiden, soll der Stadtbürgermeister zur Auftragsvergabe ermächtigt werden, wenn das wirtschaftlichste Angebot die Summe von 184.394,40 € nicht übersteigt.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Baumholder ermächtigt den Stadtbürgermeister zur Auftragserteilung für Innenputz- und Trockenbauarbeiten, wenn die Summe von 184.394,40 € nicht überschritten wird.
4. Für die Estricharbeiten am Neubau Kita Stadt Baumholder wird eine öffentliche Ausschreibung gem. VOB/A durchgeführt. Submission ist am 25.06.2024. Die Kostenberechnung des bauleitenden Architekturbüro Werle beträgt 56.607,19 €. Um eine Verzögerung beim weiteren Bauablauf zu vermeiden, soll der Stadtbürgermeister zur Auftragsvergabe ermächtigt werden, wenn das wirtschaftlichste Angebot die Summe von 56.607,19 € nicht übersteigt.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Baumholder ermächtigt den Stadtbürgermeister zur Auftragserteilung für Estricharbeiten, wenn die Summe von 56.607,19 € nicht überschritten wird.
TOP 2. Vergabe Straßenbauarbeiten "Lückstraße", Baumholder
Die Straßenbauarbeiten wurden gemeinsam mit Kanal- und Wasserleitungsarbeiten öffentlich ausgeschrieben. Zur Submission am 28.05.2024 wurden drei Angebote fristgerecht vorgelegt. Die Angebote wurden rechnerisch und technisch durch das beauftragte Ing. Büro Petry geprüft. Nach den durchgeführten Prüfungen und unter Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote und/oder Preisnachlässen ergab sich folgende Bieterreihenfolge:
Beschluss:
Der Auftrag für die Straßenbauarbeiten in der „Lückstraße“ wird an die Firma Märker Bau GmbH aus Dienstweiler erteilt.
TOP 3. Änderung des Bebauungsplanes "Marktplatz"
1. Bewilligung des Entwurfes
2. Beschluss zur öffentlichen Auslegung
3. Beschluss zur elektronischen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 21.03.2024 gemäß §2 Abs.1 BauGB i.V. mit §8 BauGB den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Marktplatz“ gefasst.
Vom beauftragten Büro Kernplan wurde der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Marktplatz“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung vorgelegt. (Siehe Anlagen)
Die Änderung des Bebauungsplanes erfüllt die Vorgaben, um gemäß §13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. §13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Gemäß §13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Gemäß §13 Abs. 3 BauGB wird auch von dem Umweltbericht nach §2a BauGB, von der Angabe nach §3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach §10a Abs. 1 BauGB und gem. §13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sowie die Nachbargemeinden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung, ist gemäß §3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von mindestens 30 Tagen im Internet zu veröffentlichen, zur Ansicht und zum Herunterladen bereit zu halten u. zusätzlich auszulegen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sowie die Nachbargemeinden sind gemäß §4 Abs. 2 BauGB und §2 Abs.2 BauGB i.V. mit §3 BauGB von der Veröffentlichung im Internet/Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen.
In der Bekanntmachung ist auf die Merkmale des beschleunigten Verfahrens gemäß §13a BauGB hinzuweisen.
Beschluss: