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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 25/2025
Nachrichten anderer Behörden
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Richtige Entsorgung von Altkleidung/Textilabfällen im Nationalparklandkreis Birkenfeld

Die fachgerechte Entsorgung von Altkleidern/Textilabfällen ist ein Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz. Im Nationalparklandkreis Birkenfeld gelten seit Einführung der Getrenntsammelpflicht weiterhin die bekannten Regelungen.

Was gehört wohin?

Verwertbare Altkleider und Textilabfälle – etwa tragbare, saubere Kleidung und paarweise gebündelte Schuhe – gehören in Altkleidercontainer karitativer Organisationen oder können an den Wertstoffhöfen in Rhaunen, Idar-Oberstein, Hoppstädten-Weiersbach sowie im Abfallwirtschaftszentrum Reichenbach abgegeben werden. Bitte gut verpackt in Säcken oder Bündeln anliefern.

Nicht verwertbare Textilien – etwa stark verschmutzte oder beschädigte Kleidung oder Einzel-/abgenutzte Schuhe – gehören in den Restabfall. Sie stören den Verwertungsprozess und sind meist nicht recycelbar.

Warum getrennt sammeln?

Öffentlich-rechtliche Entsorger unterliegen der Getrenntsammelpflicht. Nur so ist eine hochwertige Wiederverwendung oder stoffliche Verwertung möglich – etwa als Dämm- oder Füllmaterial.

Abfall vermeiden – unser aller Aufgabe

Problematisch ist die Überlastung mit der zunehmenden Menge minderwertiger Kleidung, die kaum getragen schnell im Abfall landet. Folge: Tonnenweise unbrauchbare Ware, die eine Wiederverwertung unmöglich macht.

Tipp:

Konsumieren Sie bewusster: Kaufen Sie weniger, nutzen Sie Second-Hand-Angebote, tauschen oder verschenken Sie Kleidung im Bekanntenkreis oder verkaufen Sie online. So bleibt Kleidung länger im Nutzungskreislauf.

www.awb-bir.de