B. Öffentlicher Teil
| Top 1. | Prüfung der Jahresrechnung 2022 und Entlastungserteilung |
Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt führte der Beigeordnete Frank Richter.
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Berglangenbach hat im nichtöffentlichen Teil der Sitzung den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Berglangenbach für das Haushaltsjahr 2022 geprüft.
Die Belegprüfung führte zu keinen Beanstandungen. Die im Haushaltsjahr 2022 entstandenen Haushaltsüberschreitungen wurden erläutert.
Das Vermögen der Ortsgemeinde zum 31.12.2022 betrug 3.069.860,05 €.
Die Bilanz weist zum 31.12.2022 ein positives Eigenkapital von 1.969.034,01 € aus. Das Eigenkapital hat sich um den in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 68.678,05 € erhöht.
Die Sonderposten werden zum Bilanzstichtag mit einem Wert von 636.876,78 € ausgewiesen.
Bei den Sonderposten aus Zuwendungen erfolgte eine Auflösung in Höhe von 22.371,73 €, welche im Abgang ausgewiesen wird.
Zugänge ergaben sich durch eine Zuwendung aus Anzahlungen auf Sonderposten i.H.v. 240.000 €.
Durch den Auflösungsbetrag in Höhe von 2.270,00 € wurde der Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten verringert.
Der SoPo „Grabnutzungsentgelte“ wurde in Höhe von 5.681,52 € aufgelöst.
Rückstellungen sind für laufende und zukünftige Ehrensoldverpflichtungen gebildet.
Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Gegenüber den Kreditinstituten bestehen noch Verbindlichkeiten aus der Aufnahme von Investitionskrediten in Höhe von insgesamt 385.759,61 €.
Die übrigen Verbindlichkeiten in Höhe von 19.039,13 € verteilen sich in mehreren Kleinbeträgen auf verschiedene Abrechnungen, welche erst zu Beginn des Folgejahres fällig wurden.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten bezieht sich mit 2.323,41 € auf die Steuern des privaten Bereichs.
Der Wert des Sachanlagevermögens zum 31.12.2022 betrug 2.662.062,86 €. Das Sachanlagevermögen hat sich um 35.000,66 € vermindert.
Zugänge ergaben sich durch den Anbau der Markthalle (2.384,11 €), durch die Fertigstellung der Markthalle, welche in das Anlagevermögen aufgenommen wurde (628.552,42 €) und die neue Bauhofsgarage (141,82 € + 67,47 € = 209,29 €).
Abgänge ergaben sich keine.
Die planmäßigen Abschreibungen haben das Sachanlagevermögen i.H.v. 666.146,48 € gemindert.
Das Umlaufvermögen weist Forderungen der Ortsgemeinde mit einem Betrag von 403.032,51 € aus.
Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss von 68.678,05 € ab. Gegenüber der Planung, die von einem Fehlbetrag von 16.492,00 € ausging, bedeutet dies eine Verbesserung um 85.170,05 €
Es konnten insgesamt Erträge in Höhe von 612.904,17 € verbucht werden; das bedeutet Mehrerträge gegenüber der Planung i.H.v. 95.140,17 €.
Mehrerträge kommen hauptsächlich zustande bei der Gewerbesteuer (rd. 16.000 €), beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer (rd. 17.500 €), den Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke vom öffentl. Bereich/Land (rd. 4.600 €) und der Schlüsselzuweisung A (rd. 7.700 €), durch den Holzverkauf (rd. 41.400 €).
Aufwendungen mussten insgesamt in Höhe von 544.226,12 € verbucht werden. Das sind 9.970,12 € mehr als im Planansatz.
Einsparungen ergaben sich hauptsächlich bei den Stromkosten (rd. 5.100 €) und der Unterhaltung des Infrastrukturvermögens (rd. 9.850 €).
In der Finanzrechnung wird ein Überschuss von 97.064,48 € ausgewiesen. Die Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde erhöhen sich demnach um diesen Betrag. Zum 31.12.2022 beliefern sich diese auf 371.95,09 €.
Die Finanzrechnung stellt sich, mit Ausnahme der Abschreibungen sowie Auflösungen von Sonderposten, wie die Ergebnisrechnung dar. In der Finanzrechnung werden zusätzlich auch Ein- und Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeiten ausgewiesen.
Die Ortsgemeinde Berglangenbach konnte in diesem Jahr Investitionseinzahlungen i.H.v. 101.570,00 € verbuchen. Diese stammen in Höhe von 5.570,00 € aus Grabnutzungsentgelte und i.H.v. 96.000,00 € aus der Zuwendung für den Anbau der Markthalle.
Investitionsauszahlungen wurden in diesem Jahr in Höhe von 4.505,52 € getätigt. Diese stammen in Höhe von 141,82 € aus der Anschaffung einer Garage für den Bauhof, für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens i.H.v. 2.053,94 € und aus dem Anbau der Markthalle i.H.v. 2.309,76 €.
In der Finanzrechnung wird ein Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen i.H.v. 88.056,86 € ausgewiesen.
Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beläuft sich auf einen Überschuss i.H.v. 97.064,48 € gegenüber einem geplanten Überschuss i.H.v. 4.800 €, bedeutet dies eine Verbesserung 92.264,48 €. Die Verbesserung beruht auf Auszahlungen für Investitionen die in diesem Jahr geplant waren, jedoch nicht durchgeführt wurden.
Die Finanzierungstätigkeiten beschränkten sich auf die Tilgung von dem noch laufenden Investitionskredit bei der KFW Bank i.H.v. 1.080,00 €.
Die Ortsgemeinde hat zum 31.12.2022 eine Forderung gegenüber der Einheitskasse i.H.v. 371.095,09 €.
Beschluss:
| a) | Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2022 werden, soweit dies noch nicht geschehen ist, gemäß § 100 GemO genehmigt. |
| b) | Der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2022 der Ortsgemeinde Berglangenbach wird, gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung, festgestellt. |
| c) | Dem im Jahre 2022 amtierenden Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit sie die Vertretung geführt haben, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Baumholder werden nach § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung erteilt. |
Zu a-c):
Der Ortsbürgermeister Kurt Jenet und der Erste Beigeordnete Mathias Rausch haben bei der Beschlussfassung gemäß § 110 Abs. 4 GemO kein Stimmrecht.
| Top 2. | Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für die Jahre 2023 und 2024 |
Haushaltsplan 2023:
Gesamtbetrag der Erträge, der Aufwendungen und Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag:
Bei Erträgen von 618.630 € und Aufwendungen von 575.977 € schließt der Ergebnishaushalt mit einem Überschuss von 42.653 € ab.
Die Planungsansätze entsprechen im Wesentlichen denen des Jahres 2022. Auf folgende wesentliche Punkte ist jedoch hinzuweisen:
Nichtzahlungswirksame Erträge und Aufwendungen, nichtzahlungswirksame Nettobelastung:
Die nichtzahlungswirksamen Erträge belaufen sich auf 27.129 €. Die nichtzahlungswirksamen Aufwendungen belaufen sich auf 43.131 €. Somit ergibt sich voraussichtlich eine nichtzahlungswirksame Nettobelastung i.H.v. 16.002 €.
Gesamtbetrag der Einzahlungen /Auszahlungen und Finanzmittelüberschuss / Finanzmittelfehlbetrag:
Die ordentlichen Einzahlungen belaufen sich auf 580.662 €. Hinzu kommen noch Einzahlungen aus Investitionstätigkeit i.H.v. 4.800 € für Grabnutzungsentgelte und Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit i.H.v. 14.060 €. Der Gesamtbetrag der Einzahlungen beläuft sich folglich auf 599.522 €.
Die ordentlichen Auszahlungen belaufen sich auf 536.737 €. Hinzu kommen noch Auszahlungen aus Investitionstätigkeit i.H.v. 2.700 € für die Anschaffung eines Aufsitzrasenmähers, i.H.v. 30.000 € für die Umstellung auf LED Beleuchtung und zwei zusätzliche Straßenleuchten, sowie 15.000 € für die Umgestaltung des Spielplatzes. Die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit belaufen sich auf 1.440 € (Tilgungsleistungen). Der Gesamtbetrag der Auszahlungen beläuft sich folglich auf 585.877 €.
Aus der Summe des Saldos der ordentlichen Ein- und Auszahlungen (43.925 €) und dem negativen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit i.H.v. 42.900 € ergibt sich ein Finanzmittelüberschuss i.H.v. 1.025 €
Entwicklung auf dem Einheitskonto:
Durch den Finanzmittelüberschuss i.H.v. 1.025 € und dem negativen Saldo bei den Ein- und Auszahlungen aus den Investitionskrediten i.H.v. 1.440 € würde sich nach den Planzahlen des Jahres 2023 eine Verschlechterung auf dem Einheitskonto i.H.v. 415 € ergeben. Der Stand würde sich damit auf 370.680,09 € belaufen.
Neue Produkte / Neue Konten oder Wegfall von Produkten / Konten, Änderung bei der Zuordnung der Produkte zu den Teilhaushalten:
Aussage zur freien Finanzspitze:
Unter Berücksichtigung der Tilgungsleistungen ist die Ortsgemeinde Berglangenbach im Jahre 2023 in der Lage eine freie Finanzspitze i.H.v. 42.475 € zu erwirtschaften.
Aussage zur erforderlichen Kreditaufnahme; größere Investitionsmaßnahmen:
Folgende Investitionsauszahlungen sind veranschlagt:
Produkt 1143: Anschaffung eines Aufsitzrasenmähers i.H.v. 2.700 €.
Produkt 3661: 15.000 € für die Umgestaltung des Spielplatzes.
Produkt 5410: 30.000 € für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED und zwei zusätzliche Straßenleuchten.
Dem gegenüber stehen folgende Investitionseinzahlungen:
Produkt 5530: Grabnutzungsentgelte i.H.v. 4.800 €.
Der Finanzhaushalt 2023 sieht demnach Ermächtigungen für Investitionsauszahlungen in Höhe von insgesamt 47.700 € vor. Abzüglich den geplanten Investitionseinzahlungen i.H.v. 4.800 € ergibt sich ein zu finanzierender Restbetrag i.H.v. 42.900 €. Die Finanzierung des Restbetrages soll - vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht - durch die Aufnahme eines Investitionskredites erfolgen.
Die Ortsgemeinde wird zudem die Hebesätze der Realsteuern ab dem Jahr 2023 wie folgt anheben:
Grundsteuer B von 450 v.H. auf 465 v.H.
Gewerbesteuer von 365 v.H. auf 380 v.H.
Auch im Hinblick auf die zukünftige Mehrbelastung, welche die Ortsgemeinde nach der geplanten Neufinanzierung der Kindergärten in Zukunft zu leisten hat, ist die Hebesatzerhöhung unabweislich um die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu gewährleisten.
Haushaltsplan 2024:
Gesamtbetrag der Erträge, der Aufwendungen und Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag:
Bei Erträgen von 625.251 € und Aufwendungen von 542.686 € schließt der Ergebnishaushalt mit einem Überschuss von 82.565 € ab.
Die Planungsansätze entsprechen im Wesentlichen denen des Jahres 2023. Auf folgende wesentliche Punkte ist jedoch hinzuweisen:
Nichtzahlungswirksame Erträge und Aufwendungen, nichtzahlungswirksame Nettobelastung:
Die nichtzahlungswirksamen Erträge belaufen sich auf 26.057 €. Die nichtzahlungswirksamen Aufwendungen belaufen sich auf 41.647 €. Somit ergibt sich eine nichtzahlungswirksame Nettobelastung i.H.v. 15.590 €.
Gesamtbetrag der Einzahlungen / Auszahlungen und Finanzmittelüberschuss / Finanzmittelfehlbetrag:
Die ordentlichen Einzahlungen belaufen sich auf 588.062 €. Hinzu kommen noch Einzahlungen aus Investitionstätigkeit i.H.v. 4.800 €. Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit i.H.v. 4.800 € entfallen in voller Höhe auf Grabnutzungsentgelte. Der Gesamtbetrag der Einzahlungen beläuft sich folglich auf 592.862 €.
Die ordentlichen Auszahlungen beliefern sich auf 521.817 €. Hinzu kommen noch Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit i.H.v. 15.235 € (Tilgungsleistungen). Der Gesamtbetrag der Auszahlungen beläuft sich folglich auf 537.052€.
Aus der Summe des Saldos der ordentlichen Ein- und Auszahlungen (66.245 €) und dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit i.H.v. 4.800 € ergibt sich ein Finanzmittelüberschuss i.H.v. 71.045 €
Entwicklung auf dem Einheitskonto:
Durch den Finanzmittelüberschuss i.H.v. 71.045 € und dem negativen Saldo bei den Ein- und Auszahlungen aus den Investitionskrediten i.H.v. 15.235 € ergibt sich eine Verbesserung auf dem Einheitskonto i.H.v. 55.810 €.
Die Ortsgemeinde hätte zum Ende des Jahres 2024 einen positiven Stand auf dem Einheitskonto i.H.v. 426.490,09 €.
Aussage zur freien Finanzspitze:
Unter Berücksichtigung der Tilgungsleistungen ist die Ortsgemeinde Berglangenbach auch im Jahre 2024 in der Lage eine freie Finanzspitze i.H.v. 45.245 € zu erwirtschaften.
Aussage zur erforderlichen Kreditaufnahme; größere Investitionsmaßnahmen:
Im Jahr 2024 sind keine Investitionsmaßnahmen geplant. Einzahlungen aus Investitionstätigkeit wurden lediglich in Form von Grabnutzungsentgelten veranschlagt.
Mittelfristige Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026:
Gesamtbetrag der Erträge, der Aufwendungen und Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag in den Folgejahren:
Aus der Planung ergibt sich für das Jahr 2025 ein Überschuss im Ergebnishaushalt von 100.735 €. Für das Jahr 2026 würde sich ein Überschuss von 106.755 € ergeben.
Finanzmittelüberschuss / Finanzmittelfehlbedarf in den Folgejahren
Aus der Planung ergeben sich auf für die Jahre 2025 und 2026 Überschüsse im Finanzhaushalt von 63.450 € (2025) und 84.820 € (2026).
Beschluss:
Der OG-Rat Berglangenbach beschließt die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für die Jahre 2023 und 2024 in der vorgetragenen Form und Fassung.
| Top 3. | Annahme einer Spende |
Der Ortsgemeinderat hat gemäß § 94 Abs. 3 GemO über die Annahme der folgenden Geldzuwendung zu entscheiden:
2.000,00 € von der OIE AG, 55743 Idar-Oberstein zweckgebunden zur Förderung der Jugendarbeit (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO).
Beschluss:
Gemäß § 94 Abs. 3 GemO nimmt die Ortsgemeinde Berglangenbach die vorgenannte zweckgebundene Geldzuwendung an.
| Top 4. | Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Resolution zum Landesfinanzausgleichsgesetz |
Aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz vom 16. Dezember 2020 war das Land dazu angehalten, das Landesfinanzausgleichsgesetz zu novellieren. Neben der Neufassung des Finanzsystems enthält das zum 01. Januar 2023 in Kraft getretene Gesetz auch eine deutliche Anhebung der Nivellierungssätze. Diese orientieren sich dabei am Bundesniveau und nicht an den tatsächlichen Verhältnissen in Rheinland-Pfalz. Dies führt dazu, dass die unterschiedliche Leistungskraft großer und kleiner Kommunen keine Berücksichtigung findet. Überdies zwingt die Anhebung der Nivellierungssätze die Ortsgemeinden in Krisenzeiten faktisch dazu, Bürger und Wirtschaft mit Steuererhöhungen zu belasten. Dies bringt eine Vielzahl von Problemen und negativen Folgewirkungen mit sich die in der beigefügten Resolution näher beschrieben werden.
In Anbetracht der Bedenken und Einblicke in die Lebenswirklichkeit einer Ortsgemeinde in einer strukturschwachen Region appelliert die Ortsgemeinde Berglangenbach daher eindringlich an die Landesregierung, eine stärkere Berücksichtigung solcher Gesichtspunkte im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs vorzunehmen.
Beschluss:
Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Berglangenbach die Resolution zum Landesfinanzausgleichsgesetz und beauftragt die Verwaltung, die Resolution an die Landesregierung, vertreten durch das Innenministerium, weiterzuleiten.
| Top 5. | Friedhofsangelegenheiten - Jährliche Standsicherheitsprüfung von Grabmalen (Auftragsvergabe) |
Der laufende Vertrag zur jährlichen Überprüfung der Standsicherheit von Grabsteinen zwischen dem Ingenieurbüro Becker & Weißbach GbR aus Wettenberg und den teilnehmenden Ortsgemeinden ist zum 31.12.2022 ausgelaufen.
Der Verwaltung liegen zwei Angebote für die jährliche Grabmalprüfung mit ausführlicher Dokumentation und allen Nebenkosten (inkl. Fahrtkosten) vor.
Das günstigste Angebot wurde von Herr Pascal Mähringer aus Dichtelbach im Rhein-Hunsrück-Kreis für 0,75 € (inkl. USt.) je Grabstein, vorgelegt.
Somit konnte eine Kostenreduzierung (bisheriger Preis 1,01 €/Grabstein) erzielt werden.
Das Angebot gilt für die Beauftragung von drei Jahren.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt den Abschluss des Vertrages zur Überprüfung der Standsicherheit von Grabsteinen mit Grabsteinprüfer Pascal Mähringer um drei Jahre zum angebotenen Preis von 0,75 € pro geprüftes Grabmal.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung fand die Belegprüfung im Rahmen der Jahresrechnung 2022 statt. Des Weiteren wurde über Grundstücksangelegenheiten beraten.